Tapete wellt sich in den Ecken?
Hallo zusammen, ich wohne seit 3 Jahren zur Miete und habe die Immobilie frisch renoviert übernommen. Jetzt ist mir seit einigen Wochen aufgefallen, das sich die Tapete in der oberen Ecke zur Decke an manchen Wänden anfängt zu Wellen. Hatte eigentlich vor die Tapeten nochmal überzustreichen. Nur Frage ich mich, warum das so ist? Muss dazu sagen, das die Immobilie erst ca. 9 Jahre alt und die Tapete maximal 3 mal gestrichen wurde. Ich denke um alles wieder vernünftig herzurichten müssen zumindest die schadhaften Ecken neu tapeziert werden, nir sehe ich mich als Mieter nicht wirklich in der Pflicht dies zu tun. Was meint Ihr?
Danke im Vorraus
Hambloch_M
7 Antworten
Da musst du dich mit deinem Vermieter bereden, was man da machen kann und soll und darf. Man könnte Notfalls die Welligen Ecken mit dem Cutter Messer vorsichtig aufschneiden und die Tapete nachkleben vor dem Streichen.
Das passiert gar nicht mal so selten. Gerade in neueren Häusern gibt es bei der Austrocknung Spannungen, die das verursachen. Dazu kommt, dass die Tapete fälschlicherweise über die Ecke geklebt wurde.
Das kann man aber ohne großen Aufwand in den Griff bekommen. Die wellige Tapete mit einem scharfem Cuttermesser direkt in der Ecke aufschneiden und hochklappen. Wenn sie dabei an manchen Stellen etwas einreisst ist es nicht schlimm, das kaschiert später die Farbe. Mit einem guten Tapetenkleister oder besser mit einem Spezialkleber die Rückseite der Tapete und die Wandfläche einstreichen und ein wenig weichen lassen, im Idealfall wird die Tapete dadurch etwas geschmeidiger. Dann mit einer härteren Tapezierbürste oder mit einem Tapezierspachtel aus Plastik die Tapete wieder gut andrücken und dabei diese Wellen glätten. Für die eventuell verbleibende Fuge in der Ecke gibt es Acryldichtmasse, mit der diese verfugt und kaschiert werden kann. Wenn alles getrocknet ist kann problemlos gestrichen werden.
Die Ursache ist, dass über die Ecke geklebt wurde. Jetzt nach Überstreichen gibt es durch den Trocknungsprozess Spannungen die zum Verformen (Wellen) der Tapete führen.
Geht es jetzt darum, das du vor deinem Auszug die Wohnung aufhübschen sollst? Dabei solltest du zuvor prüfen, ob du überhaupt dazu verpflichtet bist. Dazu müsstest du, um das von mir beurteilen zu können, den Originaltext der Klausel zu Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit hier lesbar einstellen.
Sicher bist du als Mieter in der Pflicht. Es gibt keine Garantie für deinen Fall.
Und wenn du ausziehst, mußt du die Wohnung wieder frisch renoviert abgeben.
Außerdem klebt man solche Stellen einfach wieder fest.
Habe auch vergessen zu erwähnen, das die Tapete in den Ecken auch nicht Stoß auf Stoß verklebt wurde...habe mal gehört das man es so macht. Die Tapete würde also über Eck verklebt, wenn ich jetzt mit irgendetwas versuche die Tapete wieder in die Ecke drücke, wird diese definitiv reißen.
Genau das ist ja vermutlich das Problem, und ich sehe nicht ein wegen diesem Fehler den ein Maler der vor Jahren dafür viel Geld genommen hat, Jetzt aus eigener Tasche das Problem zu beheben.