Kann Vermieter kündigen wenn Gläubiger Kaution pfänden will?

6 Antworten

Ich meine das Deine Kaution gar nicht gepfändet werden kann und Dir somit auch von Seiten des Vermieters nichts droht. Woher ist eigentlich bekannt wer Dein Vermieter ist???

Lolita2009 
Beitragsersteller
 14.06.2009, 17:49

Ja, das wüßte ich auch mal gerne. Bei Google kam beim Suchen heraus, das sowas nur durch einen Gerichtsvollzieher bekannt werden kann, wenn man die EV abgegeben hat, aber die habe ich nicht abgegeben und auch nicht einmal Besuch von einem Gerichtsvollzieher gehabt.....

regideur  14.06.2009, 17:54
@Lolita2009

Woher weist Du das der Gläubiger tatsächlich etwas Deinem Vermieter mitgeteilt hat?

Lolita2009 
Beitragsersteller
 14.06.2009, 17:57
@regideur

Bei Gericht hat die Rechtsberaterin gesagt, dass etwas an den vermieter gegangen ist. Ich bin ja auch fast aus den Schuhen geflogen, als sie mir den Namen meines Vermieters nannte.....

Eine Pfändung der Kaution ist nicht möglich. Es kann lediglich in den Rückgewähranspruch der Kaution gepfändet werden. Wird das Mietverhältnis irgenwann mal beendet und der Vermieter will die Kaution zurückzahlen, so kann er dies dann nur noch an den Pfändungsgläubiger und nicht mehr an den Mieter. Eine Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses besteht hier nicht.

Hallo!

Auch ich habe heute vom Gericht einen bereits BEWILLIGTEN Antrag des Gläubigers zugestellt bekommen, Nach §333 abs1 EO kann anscheinend der Gläubiger die Auflösung des Mietvertrages auf Antrag durchführen um so an die Kaution zu kommen. Morgen erhalte ich Rechtsauskunft von MEINEN Anwälten , ob dies tatsächlich auch so gemacht werden kann. Die Kaution habe nicht mal ich bezahlt, d´sie wurde von meinem Mitbewohner überwiesen, allerdings, da ich als Hauptmieter in der Wohnung gemeldet bin, gilt die Annahme das es mein Geld ist. Also, Exekution als Mieter, Kaution pfänden, wenn auf Antrag des Gläubigers eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages durch das Gericht bewilligt wird. Jeder der Exekutionen hat und eine Mietwohnung bewohnt in der er Kaution bezahlt hat, riskiert Obdachlosigkeit wenn der Gläubiger diese Anträge stellt!!!!!!

Der Gläubiger kann nicht an die Kaution, denn sie ist eine Mietsicherheit und nicht dazu da, um anderweitige Schulden zu begleichen.

ich würde mich an deiner stelle bei gericht/wöchentlicher gratis-gerichtstag.. erkundigen...alles andere sind spekulationen, ausser von ExpertInnen..