Bankauskunft für Vermieter bei Pfändungs-Konto
Hallo, meine Frage wäre: - ein Bekannter könnte eine neue Wohnung bekommen, hat jedoch Angst bei der Frage nach der Bankauskunft des Vermieters. Inwieweit wird der Vermieter über das P-Konto informiert ?
- die zweite Frage betrifft die Kaution beim jetzigen Vermieter, hier liegt eine Pfändung vom Finanzamt vor (dies ist übrigens der einzige Gläubiger) muß der jetzige Vermieter die Kaution (Sparbuch) an das Finanzamt auszahlen oder kann dies an den neuen Vermieter weitergegeben werden.
Wer kann mir hier weiterhelfen.
danke Euch
1 Antwort
Pfändungen sind zu erfüllen nach dem der alte Vermieter seinen Anspruch ganz oder teilweise hinsichtlich der Kaution aufgibt. Die Rückgewähr steht dem Pfändugnsgläubiger danach zu. Der Vermieter erfährt über die Selbstauskunft, die der Mietvewerber wahrheitgemäß ausfüllen und unterschreiben muß, sowie über die Schufa-Auskunft, die der Vermieter auf Originalpaier fordert, von den finanziellen Problemen des Mieters. Verweigert der Mieter solche Auskünfte, erhält er keinen Miertvertrag, sondern der Vermieter sucht sich einen Mieter mit finanziell reiner Weste, der bereitwillig Auskunft erteilt. Stellt sich später nach Abschluß eines Mietvertarges heraus, dass der Mieter falsche Angaben gemacht hat, wäre dies ein Erschleichen des Mietvertrages und könnte die fristlose Kündigung zur Folge haben.