Wir sind Untermieter und haben die Kündigung bekommen, ist es so richtig und erlaubt?
Guten Tag, wir haben am 13.03.2020 eine Kündigung bekommen von unserem Vermieter. Sie wurde nicht persönlich abgegeben, sondern nur in den Briefkasten gelegt.
Wir haben nicht verstanden was los ist , wir haben also den Vermieter gefragt. Er meinte, dass es nur ein Vermieterwechsel wird, also wir bekommen im Mai einen neuen Vertrag vom neuen Vermieter.
Für uns scheint es nach Betrug auszusehen, unserer Vermieter mag mit uns zu "spielen". Wir haben nachgefragt, und haben die Antwort bekommen, dass es keine richtige Kündigung ist, weil er nicht geschrieben hat, wann wir die Schlüsseln abgeben müssen, und bei Vermieterwechsel soll man jedem kündigen, der da wohnt oder arbeitet. Die Sache ist, dass wir hier auch eine Werkstatt gemietet haben, wenn die auch gekündigt wird, verliert mein Vater seine Arbeit und kann seine Sachen nicht lagern.
Wir sind unglaublich ratlos, wir wissen nicht was wahr ist und was nicht. Meine Eltern haben auch überlegt, den neue Vertrag nur auf die Werkstatt zu unterschreiben, und eine neue Wohnung zu suchen.
Was dürfen wir machen und was nicht? Unser Vermieter vermietet auch das ganze Grundstück, wo wir wohnen und wo die Werkstatt ist. Unsere Wohnung haben wir ohne Kaution und unmöbliert bekommen.
Wir glauben einfach unserem Vermieter nicht, weil er sagt was er will, was für ihn besser passt.
7 Antworten
Vermieterwechsel wäre an sich kein Kündigungsgrund. Aber bei einem Untermietverhältnis, wenn man unter einem Dach lebt, sind die Regeln etwas anders. Da kann die fristgerechte Kündigung jederzeit ausgesprochen werden.
Ein gewerblicher Mietvertrag ist normalerweise auf eine bestimmte Zeitdauer abgeschlossen und kann GAR NICHT ordentlich gekündigt werden.
Der neue Vermieter muß den alten Vertrag übernehmen. Die Kündigung ist unwirksam.
Da gibts keinen neuen Vertrag. Inwiefern seid ihr Untermieter?
Ich weiß es nicht genau. Unserem Vermieter sagte, dass es so steht in unserem Mietevertrag. Sagte auch, dass die "neue" Vertrag genau die Gleiche wird wie die Alte, nur mit eine andere Name/Vermieter. Wir verstehen trotzdem nicht, warum da ein Kündigung braucht.
Hallo,
Auf einen Vermieterwechsel müssen Sie sich grundsätzlich nicht einlassen. Wenn der Vermieter jedoch sein Eigentum veräußert hat, so geht der Wohnraummietvertrag auf den neuen Eigentümer von Gesetzes wegen über. Eine Kündigung ist hier nicht nur überflüssig, sondern unzuläsig. Denn es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete".
Die Kündigung hat daher keinen Bestand.
Ihr werdet eure Wohnung und die Werkstatt nicht verlieren.
Der neue Vermieter muss die Mieter mit übernehmen.
In Deutschland gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag auch nach einem Eigentümerwechsel unverändert weiterläuft. Der neue Vermieter hat kein Recht darauf, dass ein neuer Mietvertrag unterschrieben oder ein bestehender abgeändert wird – auch dann nicht, wenn der Altvertrag für den neuen Vermieter nachteilige Regelungen enthält.
Hier weiter lesen
https://ratgeber.immowelt.de/a/eigentuemerwechsel-welche-rechte-haben-mieter.html
Leider ist es komplizierter, der Vermieter mietet die Grundstück selbst, also es wird nur für eine andere Person gegeben, und er wird es dan übernehmen und weiter mieten. Der Vermieter von uns ist nicht der Besitzer. Oder habe ich dich falsch verstanden?
Ein neuer Vermieter bzw Besitzer übernimmt die bestehenden Verträge.