Wir sind Untermieter und haben die Kündigung bekommen, ist es so richtig und erlaubt?

7 Antworten

Vermieterwechsel wäre an sich kein Kündigungsgrund. Aber bei einem Untermietverhältnis, wenn man unter einem Dach lebt, sind die Regeln etwas anders. Da kann die fristgerechte Kündigung jederzeit ausgesprochen werden.

Ein gewerblicher Mietvertrag ist normalerweise auf eine bestimmte Zeitdauer abgeschlossen und kann GAR NICHT ordentlich gekündigt werden.

Der neue Vermieter muß den alten Vertrag übernehmen. Die Kündigung ist unwirksam.

Da gibts keinen neuen Vertrag. Inwiefern seid ihr Untermieter?

Tigrincs 
Beitragsersteller
 11.04.2020, 14:07

Ich weiß es nicht genau. Unserem Vermieter sagte, dass es so steht in unserem Mietevertrag. Sagte auch, dass die "neue" Vertrag genau die Gleiche wird wie die Alte, nur mit eine andere Name/Vermieter. Wir verstehen trotzdem nicht, warum da ein Kündigung braucht.

Hallo,

Auf einen Vermieterwechsel müssen Sie sich grundsätzlich nicht einlassen. Wenn der Vermieter jedoch sein Eigentum veräußert hat, so geht der Wohnraummietvertrag auf den neuen Eigentümer von Gesetzes wegen über. Eine Kündigung ist hier nicht nur überflüssig, sondern unzuläsig. Denn es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete".

Die Kündigung hat daher keinen Bestand.

Ihr werdet eure Wohnung und die Werkstatt nicht verlieren.

Der neue Vermieter muss die Mieter mit übernehmen.

In Deutschland gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag auch nach einem Eigentümerwechsel unverändert weiterläuft. Der neue Vermieter hat kein Recht darauf, dass ein neuer Mietvertrag unterschrieben oder ein bestehender abgeändert wird – auch dann nicht, wenn der Altvertrag für den neuen Vermieter nachteilige Regelungen enthält.

Hier weiter lesen

https://ratgeber.immowelt.de/a/eigentuemerwechsel-welche-rechte-haben-mieter.html

Tigrincs 
Beitragsersteller
 11.04.2020, 14:11

Leider ist es komplizierter, der Vermieter mietet die Grundstück selbst, also es wird nur für eine andere Person gegeben, und er wird es dan übernehmen und weiter mieten. Der Vermieter von uns ist nicht der Besitzer. Oder habe ich dich falsch verstanden?

Ein neuer Vermieter bzw Besitzer übernimmt die bestehenden Verträge.