Nachbar mischt sich in private Angelegenheiten ein, zieht Vermieter mit rein
Gut das ich ein eigenes Haus habe, aber meine Nachbarin tut mir echt leid. Sie hat einen Nachbarn, der sich in ihre privaten Angelegenheiten einmischt, z. B. wenn sie sich was Neues kauft oder wenn der Sohn ne neue Freundin hat oder arbeitslos wird. Dann ruft er die Vermieter an und behauptet, dass die ihre Miete bald nicht bezahlen können, weil der Sohn arbeitslos wäre oder sie auf großem Fuß lebt und deshalb bestimmt bald die Miete nicht zahlen könne. Ist wahrscheinlich schon mal vorgekommen, aber das geht doch den Nachbarn nix an. Nun hat die Nachbarin dem Streithahn schriftlich mitgeteilt er soll sich nicht um ihre Angelegenheiten kümmern, sonst würde sie ihn anzeigen. War als Schuß vorm Bug gemeint. Der hat das gleich wieder dem Vermieter erzählt und nun verlangt der Vermieter, dass sie die Frau beim Streithahn entschuldigen solle für diesen Brief, sonst würde sie ihr kündigen, zumindest aber dem Sohn. Aber sie ist doch beleidigt worden? Kann der Viermieter das verlangen?
Eine alte Frau, die sich über ihre Mitmenschen wundert.
3 Antworten
Wo ist die Beleidigung?
Eine Nachbarin - vielleicht mit dem Vermieter bekannt oder befreundet - meint, sie müsse "Warnungen" aussenden.
Es liegt an dem Vermieter, inwieweit er dies glaubt oder berücksichtigt.
Das Anschreiben an diese Nachbarin hätte sich der Mieter besser "geschenkt", der Schuß ging ja nun nach hinten los.
Solange die Nachbarin keine Lügengeschichten über den Vermieter verbreitet, kann sie sich gerne weiter an den Vermieter wenden. Solange das ihn nicht stört....
Auch eine alte Frau, die langsam verlernt hat, sich über die Mitmenschen zu wundern....
Nein, das kann der Vermieter nicht verlangen, es liegt kein Vertragsverstoß vor, damit hat er nichts zu tun, das geht ihn nichts an...
Ansonsten wäre eine Klage Unterlassung angesagt, wenn alles andere nichts hilft. Eine Anzeige wegen übler Nachrede käme auch in Betracht...
Der Sohn und die Mutter wohnen zusammen? Wenn die Mutter die Miete bezahlt, kann der Vermieter nicht dem Sohn kündigen, das wäre ja totaler Quatsch. Wenn die Nachbarin sachlich geblieben ist und den "Streithahn" nicht beleidigt hat, hat sie auch keinen Grund, sich zu entschuldigen. Und selbst wenn sie den Nachbarn beleidigt hätte, wäre es an ihm, sich dagegen zu wehren. Für den Vermieter ist das kein Kündigungsgrund. Vielleicht hat Deine Nachbarin ihren eigenen Anteil an dem Streit bagatellisiert und den des Vermieters und Nachbarn dramtisiert.