Vermieter will kündigen wegen Garten
Meine Vermieter wollten gestern ein Treffen mit mir. Ist ja kein Problem. Die Vermieter wollen, dass ein Bekannter von denen in meine Wohnung zieht. Ich selbst lebe derzeit nicht in der Wohnung sondern bei meinem Partner. Bin nur am Wochenende in meiner Wohnung. Eigentlich könnte ich auch kündigen, will aber nach ein paar Monaten Beziehung nicht meine Unabhängigkeit aufgeben.
Meine Miete wird JEDEN Monat pünktlich bezahlt, nicht einmal bin ich in Verzug geraten. Allerdings ist es so, dass der Garten nicht mehr so gepflegt wird wie letztes Jahr. Aus dem einfachen Grund: Ich hatte einen Bandscheibenvorfall anfang des Jahres und bekomme schon nach kurzer Zeit furchtbare Rückenschmerzen. Mein Partner mäht in regelmäßigen Abständen den Rasen, aber eben nicht wöchentlich. Auf der Auffahrt ist ein bissel Grün. Okay, das müsste entfernt werden. Wuchert aber nicht.
Meine Vermieter sind mir gegenüber gestern sehr unflätig aufgetreten. Ich habe sogar mit Platzverweis gedroht. Die wollen jetzt einen Gärtner damit beauftragen, meinen Garten auf MEINE Kosten auf Vordermann zu bringen. Und kündigen wollen die mir, weil durch das bissen Grünzeug auf der Auffahrt der Wert des Anwesens gemindert wird.
Das eine Kündigung nicht rechtens ist, nur weil die einen Bekannten da wohnen haben wollen, ist mir klar. Wie sieht das aber aus mit der Gartenpflege? Der Rasen ist etwas hoch, aber nicht überwuchert. Da der Garten zur Wohnung gehört (mit angemietet), dachte ich, dass ich als Mieterin etwas mit zu entscheiden habe, wie hoch meine Pflanzen wachsen dürfen. Ich finde es total romantisch, wenn meine Terasse von hohen Pflanzen umwachsen ist und ich sozusagen in einer grünen Laube sitze.
Achja, und ich stelle meinen Grill im Schuppen unter, nachdem der ausgekühlt ist. Mein Vermieter ist fast ausgerastet deswegen. Die Vermieter sind in meiner Abwesenheit ohne mein Wissen durch meinen Garten gegangen. Kann ich sowas unterbinden? Ich will die da nicht haben, da stehen schließlich meine Sachen.
7 Antworten
Das sollen sie mal versuchen, die werden Dich da jedenfalls nicht rausbekommen. Eine Frage... Bist Du Rechtschutzversichert? Wenn ja, dann sofort zum Anwalt, ja? Wenn nein, sofort zur Beratung (Bank etc) und abschließen, denn da droht was auf Dich zuzukommen und um das abzufangen (da spreche leider aus Erfahrung) ist das wirklich, wirklich wichtig für Dich.
Die jedenfalls haben durch ihre Begründung noch lange nicht das Recht Dir die Wohnung zu kündigen, was die denken und sich wünschen und was vertraglich geregelt ist, eine andere und selbst wenn da Garten drinsteht, ja und?! Da pfeifft der Richter drauf, glaub mir mal! Das ist klar wie Kloßbrühe, finde ich und sagt mir mein Rechtsempfinden und Dein Rechtsempfen?
Ich würde knallhart auf eine Entschuldigung bestehen und mich in meiner Wohnung belästigt fühlen, darum ist Dein Leben in seiner Qualität geschmälert und wenn Du bitteschön kurz bevor Du so was sagst noch erwähnst, dass Du auch auf Anraten Deines Anwaltes, der ja so gut in vielen Fällen war, sofort gehandelt hast.... Etc...
Viel Glück und Kopf hoch, da wird Dir nichts passieren können.
cya.
Jawoll, und 5000€ Schmerzensgeld obendrein, knallhart und stahlstark.
Ich kann mich nur deinem Vorredner anschließen. Dein Vermieter kann dir rechtlich in dieser Situation erstmal garnichts. Laß dich nicht von ihm einschüchtern. Suche wie oben schon erwähnt Rechtsbeistand auf. Ich hab seit letztes Jahr auch Zoff mit meinem Vermieter. Das ging sogar schon vor Gericht. Ohne Erfolg für den Vermieter Bis jetzt. Ich habe, kurz nach dem der Streit entbrannt ist Einen Anwalt für Mietrecht eingeschaltet. Seit dem muss sich mein Vermieter zurück nehmen. Ohne Anwalt hätte er mit mir gemacht was er wollte. Manche Vermieter denken wirklich sie hätten über ihrer Mieter freie Hand und könnten über sie verfügen wie sie Lust und Laune habe. Dem ist aber zum Glück nicht so. Da das deutsche Mietrecht hier dem Mieter weitestgehend einen grossen Rechtsspielraum zur Wahrung der Rechte und Freiheit als Mieter einräumt.
Einige Mieter nehmen diesen großen Rechtsspielraum als Möglichkeit mit den Vermietern JoJo zuspielen. Dafür gibt es zum Glück das Rechtsmittel der Abmahnung mit folgender Kündigung. :)
Allerdings ist es so, dass der Garten nicht mehr so gepflegt wird wie letztes Jahr.
Wenn man dies als Verpflichteter einräumen muss, scheint schon etwa im Argen zu liegen. Tatsächlich regeln nun aber einmal die Bestimmungen zum mietvermieteten Garten, wie er zu pflegen ist.
Unkraut auf dem Gehweg, samende Pflanzen auf dem Rasen, die zum Nachbarn rüberwehen, oder Sichtschutz aus Pflanzen, der die Außenwirkung beeinträchtigt oder durch Verschattung Feuchtigkeitsschäden am Mauerwerk erwarten lässt, müssen eben nicht dieser Vereinbarung entsprechen :-)
Allerdings wäre der VM erst dann zu einer Ersatzvornahme berechtigt, wenn du die nunmher ausgesprochene Abmahung auf Pflichterfüllung weiter nicht erfüllen solltest.
Das eine Kündigung nicht rechtens ist, nur weil die einen Bekannten da wohnen haben wollen, ist mir klar.
Stimmt, solange er sie nicht selbst nutzen will oder „die Räume als Wohnung für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“, kann er keinen Eigenbedarf geltend machen. So steht es im Gesetz.
Nur kann er eben nach qualifizierter Abmahnung fristlos und hilfsweise ordertlich kündigen, wenn der vermietete Garten nicht so in Schuß gehalten wird, wie es vereinbarte wurde und offenbar immer geleistete werden konnte.
G imager761
Dazu ist muss aber auch, wie du schreibst, eine besondere Vereinbarung bzgl der Gartenpflege getroffen worden sein. Dies ist Grundvoraussetzung und sollte deutlicher hervorgehoben werden.
Auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen.
(LG Detmold WM 90, 289)
Hallo Heidekind,
also... ein bisschen Grün in der Einfahrt ist keine Minderung des Grundstückswertes. Garten auf deine Kosten von einem Gärtner.... müsste er dann erst mal schriftlich abmahnen... und dann kommt es auch noch auf die Verhältnismäßigkeit an.... mach wöchentlich Fotos..
Da der Garten Bestandteil des Mietvertrags ist, kannst du den auch nach deinem Ermessen nutzen... nur bei Auszug muss es wieder in den Originalzustand versetzt werden. Dein Vermieter hat Hausfriedensbruch begangen, wenn er ohne Erlaubnis den Garten betreten hat. Was du im Schuppen lagerst geht ihn gar nichts an.. und auch diesen hätte er nicht betreten dürfen.
Im Prinzip könntest du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
Und nun wartest du erst mal in Ruhe ab, was er dir schriftlich rüber reicht.. denn so eine Kündigung wegen Eigenbedarf, ist nicht so einfach... und das dauert wohl noch ein paar Tage.
Geh vorab schon mal zum Mieterschutzbund... jetzt dafür eine Rechtsschutzversicherung abschließen ... da hat man meist eine Wartezeit in der die Versicherung für verschiedene Rechtsfälle nicht eintritt. Solltest du aber mal drüber nachdenken.... es gibt immer mal Sachen, wo man einen Rechtsschutz benötigt.
Lieben Gruß vom Saurier
Ach.. Eigenbedarf .. ist ja gar nicht relevant... also Kündigung wegen Garten... da muss er sich schon was Besseres einfallen lassen :)