Ausbildung und Lohnpfändung, Kündigung zu befürchten?
Ich fange ab dem 01.09 eine Ausbildung in einem großen Deutschen Unternehmen an. Habe aber bereits im Vorfeld Schulden angesammelt, diese wurden teilweise schon gerichtlisch festgesetzt. Nun wird es ja wohl so sein das sobald die Gläubiger erfahren das ich in einem Ausbildungsverhältnis stehe, diese eine Lohnpfändung erwirken werden. Allerdings befinde ich mich ja mit meinem Azubigehalt noch unter der Pfändbaren grenze. Wird dadurch die Pfändung automatisch sozusagen "Annuliert" ? Was sollte ich, vielleicht auch schon im vorfeld tun um nicht in noch mehr Probleme zu geraten. Stichwort Arbeitgeber erfährt dies und möchte mich daher Kündigen (Probezeit)
Danke schonmal für eure Hilfe
2 Antworten
Ich kann mich da der vorherigen Antwort nur anschließen. Blöderweise macht das so oder so nicht den allerbesten Eindruck. Aber wenn in der Personalabteilung ein Pfändungs-Überweisungsbeschluss rein flattert, dann wäre das wirklich nicht sehr glücklich.
Pfänden kann man ja nix weil du mit deinem Azubi Gehalt unter dem Pfändungsfreibetrag liegst. Aber da der Antragsteller nicht weiß was du verdienst, wird der mit Sicherheit erst einmal kommen. Also ist es besser wirklich von beginn an die Buchse herunter zu lassen, auch wenn es super unangenehm ist.
Dann würde ich aber an deiner Stelle zusehen, mich mit den Gläubigern zu einigen. Wenn da mehrere auftauchen würden, wäre ich mir nicht ganz so sicher ob du die Probezeit überstehst. Im übrigen könnten die Gläubiger auch auf die Idee kommen einen Pfändungs-Überweisungsbeschluss für dein Konto zu beantragen. Wo dann natürlich auch nix zu holen ist.
Aber so hast du dann evtl. sofort einen negativ Touch bei der Bank oder Sparkasse, je nach dem was du hast. Was dann widerrum blöde Nachwirkungen für die Kontoaktivitäten nach sich ziehen könnte. Da hast du also noch einiges vor der Brust. Drücke dir mal die Daumen das du dich da heraus mogeln kannst.
Gehe von vornherein damit auf Deinen Arbeitgeber zu und erzähle ihm von Deinem einerseitigen Schuldenproblem, anderseitig auch von Dir selbst initiierten Tilgungsmassnahmen / Absprachen mit den Gläubigern.
Besser gleich ansprechen, wenn sowas vorliegt. "Hopp oder Mop" 😉