Rückgabe einer falschen eingehenden Überweisung bei einer Kontopfändung
Hallo, ich hoffe meine Frage ist nicht zu kompliziert... ;) Kurz zur Erklärung: Ich habe ein Konto auf dem eine Pfändung liegt, bei derem Gläubiger ich aber Raten zahle, die Bank sich jedoch weigert die Pfändung ruhend zu stellen bzw. das Konto wieder frei zu geben. Der Gläubiger hat meiner Bank zwar mitgeteilt das die Pfändung ruht und das Konto wieder freigegeben werden kann, aber die Bank weigert sich und gibt das Konto trotzdem nicht wieder frei, sondernd erst wenn der Gläubiger mitteilt das die Pfändung komplett aufgehoben ist, denn bei einer Ruhestellung könnte sie ja jederzeit wieder aufleben, und das ist der Bank zu viel hickhack, und der Gläubiger wird natürlich verständlicherweise nicht mitteilen das die Pfändung aufgehoben ist, da ja der Betrag noch nicht beglichen ist. Demzufolge habe ich natürlich bei einer anderen Bank ein Konto eröffnet über die schon seit Monaten alle Zahlungsein- und ausgänge erfolgen, kann das alte Konto aber aufgrund der Pfändung auch nicht kündigen. Nun ging auf diesem gepfändeten Konto ein Geldbetrag in Höhe von knapp 150,00 € ein, der anscheinend nicht für mich gedacht war, da ich damit absolut nichts anfangen kann. Da das Geld ja nicht für mich bestimmt war, wird der Überweiser ja sicher irgendwann feststellen das das Geld nicht da ankam wo es hin sollte, sondern bei mir. Nun meine Frage: Kann die Bank den Betrag aufgrund der Pfändung trotzdem einbehalten, oder ist sie verpflichtet diesen wieder an den Überweiser zurück zu überweisen wenn ich sie darauf hinweise das das Geld nicht für mich bestimmt war??? Denn letztendlich wird der Überweiser ja trotzdem irgendwie an meine Daten kommen und das Geld dann von mir zurückfordern... Und bitte keine belehrenden Antworten wie 'selber schuld wenn Du 'ne Pfändung auf dem Konto hast' , und 'die Bank ist auch nicht verpflichtet das Konto wieder freizugeben' usw. Das ist mir alles selber bewußt. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich dann jetzt aus meiner Tasche Geld zahlen muß, was die Bank einfach einbehält obwohl es ihr nicht zusteht. Danke ;)
5 Antworten
Guthaben ist Guthaben. Ob es für dich bestimmt ist, oder wo es herkommt, ist irrelevant. Es ist damit von der Pfändung umfasst. Hast du denn kein P-Konto? Dann sollte es ja von diesem abgedeckt sein und du kannst es zurücküberweisen. Ansonsten wird der Geldbetrag an den Gläubiger ausgekehrt und der Anspruch des Überweisers an dich besteht weiter.
Dann ist das Guthaben von der Pfändung umfasst. Diesen wird auch keine Bank freigeben, da sie sich sonst gegenüber dem Gläubiger schadensersatzpflichtig macht.
Nein, ich hatte dort kein P-Konto, da mein Einkommen den Freibetrag eh übersteigt, und es somit nicht viel Sinn macht... Und das das Geld an den Gläubiger überwiesen wird kann ich mir nicht vorstellen, da ja auch jetzt noch immer Guthaben drauf ist, welches aber nicht die gesamte Forderung deckt. Also wenn dann würde es jetzt auf dem Konto bleiben, und die Bank arbeitet dann damit, aber weder der Gläubiger, noch der Überweiser haben darauf Zugriff...
Wenn dort Guthaben vorhanden ist und eine Pfändung besteht, muss das Guthaben nach Ablauf von 4 Wochen ausgekehrt werden. In der Praxis war das sogenannte "Ruhenstellen von Pfändungen" sehr weit verbreitet, hat aber keinerlei rechtliche Grundlage, weswegen mittlerweile viele Banken zu Recht davon abgerückt sind. Entweder macht deine Bank dieses Spiel also wider ihrer Aussagen doch mit, oder es besteht keine Pfändung mehr. Sonstige Alternativen gibt es nicht.
Satan: Wäre hier aber angebracht, das gepfändete Konto mit den 150 € in ein P-Konto umzuwandeln.
Dann könntest du die 150 € tatsächlich zurück überweisen lassen. Das macht deine Bank dann schon auf deinen Wunsch hin.
Ok, aufgrund der Frage und der anderen Antworten fass ich mal zusammen:
Du hast ein gepfändetes Konto. Aber kein P-Konto. Auf diesem gepfändeten Konto kam jetzt ein Betrag von 150 €, der offenbar nicht für dich bestimmt ist.
Hmm. Ich geh davon aus das die 150 € im Juli gutgebucht worden sind. Jetzt kommt es darauf an, wie lange die Pfändung schon auf deinem Konto liegt. Ist sie schon länger als 4 Wochen drauf, sind die 150 € erstmal weg.
Sind die 4 Wochen noch nicht rum, sind die 150 € nur zu retten, wenn das gepfändete Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.
Du könntest dann die 150 € abheben. Was anderes ist auch nicht zu empfehlen.
Überweise die 150 € bloß nicht auf dein anderes Konto! Denn dann hat deine Bank die andere Kontoverbindung und muss diese eventuell dem Gläubiger mitteilen!
Dein anderes Konto kann so oder so wahrscheinlich jederzeit gepfändet werden. Denn Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse enthalten meist die Aufforderung an die Bank(en), ALLE vorhandenen Konten pfänden zu lassen.
Sobald also die Gläubiger von deinem anderen Konto Wind bekommen, können sie es wohl jederzeit pfänden. Schau dazu mal in den Überweisungsbeschluss nach. So einer muss dir vorliegen, weil er dir auch zusteht.
Du müsstest der Bank explizit nachweisen, dass die 150 € nicht für dich gedacht waren. Zum Beispiel mit einer schriftlichen Erklärung des Überweisers.
Deine Bank kann sich strafbar machen, wenn sie die 150 € nicht an die Gläubiger auskehrt und erstmal einbehält. Denn sie muss ja gemäß der gesetzlichen Bestimmungen den oder die Gläubiger befriedigen.
Nur die Vollstreckungsabteilung des Amtsgericht kann hier wohl helfen. Denn die kann auch unter Umständen anordnen, das die 150 € vorerst nicht gepfändet werden dürfen. Aber du brauchst Beweise, das die 150 € nicht für dich bestimmt sind. Die helfen kostenlos.
Du kannst vorher auch zur Rechtsabteilung deiner Bank gehen.
Die bloße Behauptung reicht da nicht aus, dass die 150 € nicht für dich gedacht sind.
Gehst du zum Gericht, brauchst du deinen Personalausweis, P-Konto Vertrag und aktuelle Kontoauszüge. ( vor allem dem mit den 150 € )
Wenn dir das Geld nicht gehört, dann darf die Bank das nicht einfach einbehalten, egal was mit deinem Konto ist.
Es gehört ihm ja nun offensichtlich in Form von Kontoguthaben.
Wenn du möchtest, dass es zurück überwiesen wird an den Überweiser, dann musst du garnichts beweisen, da du es ja nicht ausbezahlt bekommen möchtest, sondern nur einen Hinweis auf einen Fehler der überweisenden Person hinweist. Du wirst ja auch nicht als Empfänger drauf stehen auf dem Überweisungsbeleg. Den kann sich die Bank ja aus dem System holen.
@ronox Würdest du Geld, das jemand aufgrund eines Fehlers versehentlich an dich überweist, behalten?
Maju: Wenn er nicht als Empfänger drauf stehen würde, dann hätte ihm seine Bank das Geld wohl kaum gutgeschrieben!
Die Bank kann Guthaben, auf einem gepfändeten Konto, nicht mal eben einfach so zurück überweisen. Denn sie muss ja möglichst den Gläubiger befriedigen. Dazu ist sie laut dem Pfändungsbeschluss verpflichtet.
Das hat also mit "nix ausgezahlt bekommen möchtest" nichts zu tun!
Im Übrigen verstehst du den Kommentar von Ronox falsch! Ronox schrieb quasi nur die juristische Sachlage an. Die bedeutet:
Konto gepfändet. Und 150 € Guthaben auf selbigen eingegangen. Die Bank muss dieses Guthaben wie jedes andere Guthaben bei einem gepfändeten Konto behandeln!
Heißt: P-Konto oder Geld weg!
Außer der Kontoinhaber kann beleghaft nachweisen, dass das Geld nicht für ihn bestimmt war.
Das hatte ich aber auch gemeint - die Bank soll den Beleg prüfen. Ich weiß nämlich nicht, ob man es in DE auch über Onlinebanking zB selbst erledigen könnte. In AT beispielsweise ist bei Elba in den allermeisten Fällen der Beleg abrufbar. Dann sieht man sofort, was Sache ist. Solange die Kontonummer bzw Iban und Bic passen, wird es schon auf das Konto gutgeschrieben, da nicht jede Buchung auf Namen und Adresse überprüft werden kann.
Und sorry @ronox falls ich dich tatsächlich missverstanden habe.
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort :) Aber wie kann ich der Bank denn beweisen das es wirklich nicht für mich bestimmt war? :/ Denn ich nehme mal an die werden mir sicher nicht glauben das es eine Fehlbuchung war, sondern behaupten ich hätte dann wohl irgendwo vergessen meine neue BV mitzuteilen...
Bestenfalls mal bei deiner Bank nachfragen. Alles andere ist Spekulation.
Der Überweiser kann über einen "Nachforschungsauftrag" seine Bank beauftragen nach zu schauen, wo die Überweisung hingekommen ist und gegebenenfalls zurückholen.
Nein, ich hatte dort kein P-Konto, da mein Einkommen den Freibetrag eh übersteigt, und es somit nicht viel Sinn macht...