Falsche Angaben Vermögensauskunft?
Ich musste letzte Woche die Vermögensauskunft ablegen und habe dabei falsche Angaben gemacht . Habe meinem Ehemann die Hälfte unserer Eigentumswohnung nach dem ich einen Gerichtsprozess verloren habe und viel Geld an die Gläubiger zahlen muss . Auch habe ich meinen PKW und Bankkonto verneint, habe ich alles auch meinem Ehemann überschrieben .
Nun hatte aber die Gegenseite sich Grundbuchauszüge geholt und auch alles andere in Erfahrung gebracht, was ich erst kurz nach der Vermögensabgabe erfahren habe Jetzt hat der Gläubiger Strafanzeige gestellt .
Wie geht es jetzt für mich weiter ?? wird das ein Gerichtsprozess , in dem ich persönlich erscheinen muss und auch der Gläubiger ?? muss ich evtl. ins Gefängnis ??
Habe mir noch keinen Anwalt besorgt der mir diese Fragen beantworten könnte
Ich hatte meinen Rechtsanwalt mitgenommen zur Vermögensabgabe . Ihm aber nicht gesagt das ich meinem Mann meine Hälfte der Immobilie überschrieben habe . Könnte er mir aus diesem Grund sein Mandat kündigen ? Oder was wäre wenn mein Anwalt mich dazu geraten hätte es zu versuchen die Immobilie zu verschweigen ???
8 Antworten
Ja, es wird ein Strafverfahren gegen dich geben und das ist auch richtig so! Und ja, es wird auch eine mündliche Verhandlung geben, in der du aussagen kannst, aber nicht mußt. Du mußt aber auf jeden Fall vor Gericht entscheiden. Ob der Richter es für nötig hält, den Gläubiger als Zeugen vorzuladen, können wir nicht beurteilen, da wir den genauen Sachverhalt nicht kennen.
Wenn du nicht vorbestraft bist, wirst du auch nicht ins Gefängnis kommen. Wahrscheinlich bekommst du eine Geldstrafe, vielleicht auch eine Bewährungsstrafe. Niemand kann hellsehen.
bin ja nicht wirklich pleite
Ganz allgemein. Keinen Bezug zu dir.
Na, von Fahrlässigkeit kann man da wohl nicht mehr sprechen. Du hast bewusst falsche Angaben gemacht, bist schriftlich und mündlich über die Konsequenzen einer eidlichen Falschaussage belehrt worden. Hast anschließend die Hände in den Schoß gelegt und abgewartet bis deine Angaben überprüft wurden, statt Reue zu zeigen und deine Aussage richtig zu stellen bevor es jemand merkt... Ich weiß nicht in welcher Realität du lebst, wienaiv du bist oder welchen Stoff du geraucht hast, die Konsequenzen wirst du jedenfalls in einem eigens dazu eingeleiteten Strafverfahren erfahren, daran geht kein Weg vorbei.
Wie geht es jetzt für mich weiter ?? wird das ein Gerichtsprozess , in dem ich persönlich erscheinen muss und auch der Gläubiger ??
Richtig, und Du hast gute aussichten eine Bewährungsstrafe zu kassieren.
Habe mir noch keinen Anwalt besorgt
Das solltest Du so langsam mal tun und vorher keine Aussage zur Sache machen.
Hallo.
Du hast dich nach § 156 StGB strafbar gemacht.
Das Strafgericht kann für einen falschen Offenbarungseid eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängen.
Das liegt vor allem, was genau alles falsch angegeben wurde, wie weit das ein Nachteil des Gläubigers ist und wie das Vorstrafenregister vorweist.
Sobald ein Schreiben von der Polizeibehörde rein flattert mit einer Vorladung, rate ich Dir einen Anwalt aufzusuchen.
Viel Glück.
Es geht sich um ca. 30.000 € die ich zu zahlen habe
Wenn man unter Eid bewusst Falschangaben macht - ist die Schuldsnumme zunächst Nebensächlich.
Alles weitere hängt auch vom zuständigen Strafgericht und StA ab.
Als Zahlungsunfähiger mit ca. 30.000 ,- Schulden, sollte man sich überlegen, den Weg in die IsO zu gehen.
Zum Amtsgericht, einen Beratungshilfeschein anfordern und einen Anwalt für IsOrecht einschalten. Meist haben die Gerichte eine Liste für die Rubrik, Anwälte / Kanzleien die dies mit dem Schein erledigen.
nein, das ist nicht möglich in die Insolvens zugehen .Mein Mann ist nach dem Anfechtungsgesetz verpflichtet , die Zwangsvollstreckung im 1/2 Teil des titulierten Geldbetrag zu dulden
du hast dich nicht nur strafbar wg. der Falschauskunft gemacht sondern auch noch wg. Vollstreckungsvereitlung (§288 STGB)... ich gehe mal davon aus die Übertragung an deinen Ehemann ist im wissen der Vollstreckung geschehen.
Was also passieren wird:
Die Übertragungen werden Rückgänig gemacht (kann der Gerichtsvollzieher machen)... und dann wird gepfändet.
Gleichzeitig kommen die Strafverfahren wg. der Falschangaben und der Vollstreckungsvereitlung auf dich zu..... beides kein Kindergarten.
Kurzum: Nimm dir einen Anwalt, du wirst ihn brauchen.
ich habe echt Riesenmist gebaut .Ich hatte zum Termin der Vermögensauskunft meinen Anwalt dabei :-(
Dein Anwalt hat dir geraten eine Falschauskunft zu machen und das vermögen zu verschieben???
Wobei bei jemandem, der pleite ist, eine Geldstrafe nicht sehr produktiv wäre.