Wird Hausgeld bei Eigentumswohnungen monatlich berechnet?
Hallo,ich will mir eine Eigentumswohnung kaufen und diese dann vermieten. Jetzt bin ich über das "Hausgeld" gestolpert. Das ist an sich eine gute Sache, aber käme das zu der monatl. Miete dazu? Im vorliegenden Fall beliefe sich das 127€ ... Und es ist nicht zu ersehen ob monatlich oder jährlich.. Muss ich das als Vermieter aufbringen, oder zahlt das der Mieter?
12 Antworten
Das Hausgeld beinhaltet alle Kosten die der Eigentümer mtl. an den Verwalter zu überweisen hat. Die umlagefähigen Kosten ergeben sich häufig, besonders gekennzeichnet, aus der Verwalteraufstellung. Nicht umlagefähig sind die Verwalterkosten, Reparaturen und Beiträge zur Instandhaltungsrücklage. diese nicht umlagefähigen kosten müssen Sie als Vermieter ebenso aufbringen wie den Kapitaldienst für evtl. aufgenommene Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung. Für alle diese Kosten stehen Ihnen die Kaltmiete und die Umlagen zur Verfügung, die der Mieter zahlt, wenn er denn zahlt!?!
... das Hausgeld, oft auch Wohngeld genannt, wird vom jeweilligen ET abverlangt für die Kosten und Lasten der Wohnanlage, nicht nur für die umlagefähigen. Diese hat ja meist ein Mieter zu wuppen und somit beachte auch: Es muß ein Mietvertrag her für eine ETW, nicht für ein Mietshaus/eine Wohnung.
Zu den umlagefähigen Bestandteilen des Hausgeldes gehören dagegen beispielsweise die Warmwasseraufbereitung, die Grundsteuer sowie die Kosten für die Straßenreinigung. Die genauen Regelungen finden sich in den Paragraphen 1 bis 17 der Betriebskostenverordnung.
diesem artikel nach zu urteilen , scheinbar monatlich :
.-lg.
In der Regel ist das Hausgeld innerhalb einer WEG monatlich vom Eigentümer zu zahlen. Allerdings kann der Eigentümer/Vermieter die Betriebs- und Nebenkosten, aber nicht die Instandhaltungsrücklage, die Verwalterkosten usw. innerhalb einer jährlichen Nebenkostenabrechnung dann auf den Mieter umlegen. Weiter kann sich das monatliche Hausgeld, aufgrund gestiegener Kosten, dann auch von Jahr zu Jahr erhöhen.
Der Eigentümer zahlt Hausgeld an Verwaltung normalerweise monatlich. Ein Teil - die umlagefähigen Kosten - davon trägt der Mieter (sofern solvent). Lass dir den Wirtschaftsplan zeigen. Der Betrag, den du nennt ist sehr niedrig. Lass dir auch die Abrechnung vom Vorjahr zeigen und achte darauf, dass du aus dieser den rücklagenstand sehen kannst. Aus der Abrechnung musst du auch erkennen können, ob es Eigentümer gibt, die Rückstände haben. Wenn du das nicht sehen kannst taugt die Abrechnung nicht. Und Verwalter ist auch fraglich.
Wie dem auch sei, mach dir klar, das eine Eigentümergemeinschaft gesamschuldnierisch haftet und wenn einer oder mehrere Eigentümer insolvent sind oder werden die anderen das mitzahlen.