Kann man eine Gartenzisterne (für die Gartenbewässerung) komplett absetzen?
Hallo,
es geht um ein 2-Familienhaus, wovon ca. 35% vermietet werden. Es wurde nun eine Zisterne in Eigenleistung eingebaut. Die Zisterne alleine kostet 1200 Euro. Es kommen dann noch hinzu: Erdaushub, Anschlüsse, Kies, Rasenwiederherstellung usw.
- Werden solche Kosten (Die ja über 800/1000 Euro) liegen trotzdem voll (in diesem Fall 35%-Anteilig) in der Steuererklärung angesetzt oder werden diese abgeschrieben (Bsp. über 5-Jahre)?
- Laut dem Finanzamt können wohl auch die Fahrten (bsp. zum Baumarkt, Erdaushub wegfahren usw.) abgesetzt werden. Setzt man hier 30 Cent pro Kilometer (1-fach) an und zählt diese zu den Werbungskosten hinzu? (Geht um 2018). Zeile 38 (Erhaltungsaufwendungen)
Viele Grüße
1 Antwort
Ich würde sagen ja die Gartenzisterne wird abgeschrieben, Sie wird meines Wissens, da sie ja fest mit den Grundstück verbunden ist auf dieses mit aktiviert werden. Also über einen längeren Zeitraum als Kosten sich auswirken aber da es auf das Grundstück aktiviert wird kann ich dir nicht sagen über wieviele Jahre, da dies mit einem Prozentsatz läuft. Und genau wie du das gesagt hast ist das nur für den Teil ansetzbar der auf die Vermietung entfällt.
Hast du natürlich nicht alles in Eigenleistung gemacht sondern auch Arbeiter beschäftigt kannst du deren Arbeitsleistung auch noch für die restlichen 65% ansetzen als Handwerkleistungen.
Für die Fahrten kannst du die zweifache Strecke ansetzen meines Wissens gilt das ähnlich einer Dienstreise nur für die Fahrten Wohnung Arbeit darfst du nur die einfache Strecke ansetzen. Also ich weiß das man Fahrten zum Arzt auch als außergewöhnliche Belastungen ansetzen kann also denke ich mal ja man kann diese Fahrten auch ansetzen aber das kann ich dir jetzt nicht 100% sagen