Miete absetzen

6 Antworten

Als erstes musst du dir den Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer bewusst machen !

Die Umsatzsteuer, die du von deinen Kunden einnimmst, gehört dem Finanzamt und muss abgeführt werden. Dabei kannst du die von dir selbst (bei Einkäufen und ggf. bei der Miete) gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Wenn du also bei der Miete keine Umsatzstezer gezahlt hast, kannst du auch keine verrechnen. Das ist ein Null-Summen-Spiel.

Nach deinem jährlichen Gewinn musst du Einkommensteuer zahlen. Der Gewinn ergibt sich aus deinen Einnahmen abzüglich deiner Betriebsausgaben. Die Miete (ohne Umsatzsteuer) sollte da natürlich als Ausgabe berücksichtigt werden. Sie mindert somit deinen zu versteuernden Gewinn. Sollte das bisher bei dir nicht so praktiziert worden sein, wundert es mich, dass dein Laden noch existiert....

Mit der Umsatzsteuer verrechnen? Das sollte doch wohl nicht klappen. Du kannst lediglich - meines Wissens nach - die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen. Genaueres sagt Dir aber Dein Steuerberater.

herdamit 
Beitragsersteller
 10.02.2013, 20:52

Mein Steuerberater macht das seit 2 Jahren nicht, deshalb frage ich ja nach

Kleinalrik  11.02.2013, 09:30
@herdamit

Ich kann nur spekulieren:

Dein Steuerberater hat wohl erkannt, dass in deiner Miete keine Vorsteuer enthalten ist und hat deswegen keine Vorsteuer in der UVA dafür gezogen.

Aber sicherlich hat er die Miete als Betriebsausgaben erkannt und gebucht und damit deinen Gewinn reduziert, auf den du Einkommenssteuer zahlst.

Dein Steuerberater macht das nicht und darum fragst Du hier?

Einen aufgescheuchten Haufen von Hühnern würde ich nicht fragen, wenn mein A... davon abhängt. Aber gut, wir haben Karneval und da sagt man im Rheinland: Jedder Jeck is anners.

Dein Steuerberater kann hier recht haben oder er kann falsch liegen. Deine Vermieter haben da einiges in der Hand. Im Mietvertrag steht drin, wenn die Miete mit Umsatzsteuer gezahlt werden soll. Ist die ohne, dann führen die Vermieter auch nichts ab an das Finanzamt und die Verrechnungsmöglichkeit ist weg.

Damit hättest Du aber immer noch kein Geld gespart. Der Vertrag würde dann lauten: 1500 € Miete zzgl 19% USt. Bei den Nebenkosten solltest Du den Berater fragen ob das da alles rund läuft.

Wie ich auch immer mit meinem Berater oder besser dem Sachbearbeiter beim Steuerberater viel kommunizieren würde. Es wird in den kurzen Gesprächen doch auf das eine oder andere mal hingewiesen was aufgefallen ist, aber aus Sicht der Kollegin oder des Kollegen nicht Anlass für eine Mail genug war.

Warum habe ich auch einen Berater, wenn ich eine Frage habe und die irgendwo anders stelle? Wenn das Vertrauensverhältnis so gestört ist, dann ist es Zeit zu gehen. Allerdings dabei auch an die eigene Nase fassen. Als Mandant hat man auch Bringschulden, niemand aus der Kanzlei sitzt dauernd auf der Schulter des Mandanten oder kann riechen was neben den Belegen so los ist.

Hallo, von der Steuer absetzen ja, aber von der Umsatzsteuer nur den Teil, der in der Miete als Umsatzsteuer ausgewiesen ist., den kannst Du dann als Vorsteuer von Deiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Die Miete kann am Rahmen der jährlichen Steuererklärung als Aufwand gebucht werden. Oder machst Du gar keine Buchhaltung? Dann nimm Dir wenigstens einen guten Steuerberater (den kann man auch absetzen). Gg

Natürlich ist das möglich die Miete anrechnen zu lassen.

Es gibt viele Posten die man absetzen bzw. anrechnen kann, da diese den Gewinn verringern.

Dementsprechend zahlt man dann auch weniger Steuern.

herdamit 
Beitragsersteller
 10.02.2013, 20:53

Also kann ich die volle 2000 Euro miete bzw. 19% davon absetzen? Oder gilt das nur auf miete ohne nk?

johnnymcmuff  10.02.2013, 21:04
@herdamit

Was und wieviel man absetzen kann sollte ein Steuerberater erklären.

Nur soviel, die Miete für ein Lokal mindert Dein Gewinn, also musst Du auch nur weniger Gewinn versteuern.