Mieterhöhung wegen neuer Wohnungstür
Hallo, ist es rechtens wenn ein Vermieter eine neue Wohnungstür einbaut und dafür monatlich 4,00 Euro berechnet?
3 Antworten
Nein. Die Kosten dafür könnten nur auf die Miete umgelegt werden, wenn es sich um eine Modernisierung und nicht um Instandhaltung handelt. Ein "alt gegen neu" ist in aller Regel Instandhaltung und damit nicht umlegbar. Einer Mieterhöhung solltest Du widersprechen.
Gerade bei einer Wohnungstür hast Du davon ja auch keinen Vorteil. Weil selbst, wenn die Tür besser isoliert es kaum zu einer Verminderung der Heizkosten führt. Im Hausflur ist es ja sowieso nicht übermäßig kalt.
Wurde die Wohnungstüre vor dem Einbau als Modernisierungsmassnahme angekündigt ?
Wenn ja, welcher Vorteil soll hierbei entstehen ?
Wenn nein, hat der VM zumindest eine übliche Mieterhöhung vorgenommen oder will er einfach 4 € mehr ?
Die Gretchenfrage. Liegt die bisher bezahlte Miete im ortsüblichem Rahmen oder darunter ?
Der Einbau einer massiven Wohnungstüre zählt als Modernisierung, wenn der Schutz vor Einbruch erheblich verbessert wird.
Auch die Brandschutzkomponente ist zu betrachten. Nun kommt es darauf an, welche Qualität die neue Tür tatsächlich hat und sie keine nullachtfünfzehn Tür ist. Nur das Auswechseln einer alten laveden Tüt rechtfertigt keinesfalls eine Mieterhöhung.
ja, die neue tür trägt sicher zur wertsteigerung der wohnung bei