Kann sich die Grundsteuer eines Mietshauses mehr als verdoppeln in einem Jahr?
Betrifft die Betriebskostenabrechnung 2013: 2012 waren es 2333.- € und 2013 sind es 5170.-€ Gesamtkosten für ein 12-Parteien Mietshaus in Berlin Kreuzberg. Hat jemand eine Idee wo man das kontrollieren kann und kann das überhaupt sei , dass die Grundsteuer sich verdoppelt ?
6 Antworten
Du hast Anspruch auf Einsichtnahme in den Steuerbescheid. Da wird sich ganz schnell klären, was in Ordnung ist und was nicht. Der V. muss auch grundsätzlich nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip arbeiten.
Eine Verdoppelung ist äußerst fragwürdig, durch die Einsichtnahme kommt des Rätsels Lösung. Weigert der Vermieter dir den Originalbescheid vorzulegen, ist diese Position nicht fällig und abzuziehen von der Nachzahlungsforderung.
Bei der Grundsteuer sicher nicht, da hast du natürlich recht. Der Grundsatz gilt nur allgemein, z. B. für Versicherungen etc.
Hat jemand eine Idee wo man das kontrollieren kann
Beim Vermieter den Grundsteuerbescheid vorlegen lassen. Gewährt er das nicht, diese Position aus der Abrechnung abziehen.
Zuvor mal schauen ob das Haus nicht auf wundersame Weise kleiner geworden ist. Sprich die Gesamtwohnfläche weniger als im Jahr zuvor.
Man kann die Hebesätze der Grundsteuer bei der Stadtverwaltung erfragen. Die Berechnungsgrundlage steht ja in der Rechnung. Und dann nur noch ausrechnen. Dort kann man auch erfragen, wie hoch der Hebesatz letztes Jahr war. Bei uns beträgt er zur Zeit 420%
Aber die Betriebskostenabrechnung ist ja nicht allein die Grundsteuer!
Du kannst alle Unterlagen beim Vermieter einsehen. Die Betriebskostenabrechnung muss auch immer den Gesamtwert und den Wert je Haushalt oder Personen (je nach Schlüssel) aufgliedern!
Warum so umständlich? Es ist einfacher den Bescheid beim Vermieter einzusehen.
Du kannst alle Unterlagen beim Vermieter einsehen. Die Betriebskostenabrechnung muss auch immer den Gesamtwert und den Wert je Haushalt oder Personen (je nach Schlüssel) aufgliedern!
Man sollte Antworten bis zu Ende lesen, nicht nur den 1. Satz. Asche auf mein Haupt.
Pust, pust...weg ist sie wieder! Alles Gut!
Du hast das Recht, die Originalunterlagen beim Vermieter einzusehen.
Das solltest Du tun, ggfs auch diese Unterlagen fotografieren.
Du musst den Vermieter auffordern, Dir dies zu ermöglichen - am besten schriftlich.
Du hast das Recht die Originalunterlagen anzusehen bei dem Vermieter oder bei der Hausverwaltung. Ob sich die Grundsrteuern so stark erhoeht haben erfaehrst du beim Bezirksamt, also dem Rathaus in Kreuzberg.
Was bei der Grundsteuer ja wohl schlecht geht;-)