Kann sich die Grundsteuer eines Mietshauses mehr als verdoppeln in einem Jahr?

6 Antworten

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Du hast Anspruch auf Einsichtnahme in den Steuerbescheid. Da wird sich ganz schnell klären, was in Ordnung ist und was nicht. Der V. muss auch grundsätzlich nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip arbeiten.

Eine Verdoppelung ist äußerst fragwürdig, durch die Einsichtnahme kommt des Rätsels Lösung. Weigert der Vermieter dir den Originalbescheid vorzulegen, ist diese Position nicht fällig und abzuziehen von der Nachzahlungsforderung.

anitari  26.07.2014, 08:29
Der V. muss auch grundsätzlich nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip arbeiten.

Was bei der Grundsteuer ja wohl schlecht geht;-)

albatros  27.07.2014, 10:13
@anitari

Bei der Grundsteuer sicher nicht, da hast du natürlich recht. Der Grundsatz gilt nur allgemein, z. B. für Versicherungen etc.

Hat jemand eine Idee wo man das kontrollieren kann

Beim Vermieter den Grundsteuerbescheid vorlegen lassen. Gewährt er das nicht, diese Position aus der Abrechnung abziehen.

Zuvor mal schauen ob das Haus nicht auf wundersame Weise kleiner geworden ist. Sprich die Gesamtwohnfläche weniger als im Jahr zuvor.

Man kann die Hebesätze der Grundsteuer bei der Stadtverwaltung erfragen. Die Berechnungsgrundlage steht ja in der Rechnung. Und dann nur noch ausrechnen. Dort kann man auch erfragen, wie hoch der Hebesatz letztes Jahr war. Bei uns beträgt er zur Zeit 420%

Aber die Betriebskostenabrechnung ist ja nicht allein die Grundsteuer!

Du kannst alle Unterlagen beim Vermieter einsehen. Die Betriebskostenabrechnung muss auch immer den Gesamtwert und den Wert je Haushalt oder Personen (je nach Schlüssel) aufgliedern!

anitari  24.07.2014, 14:51

Warum so umständlich? Es ist einfacher den Bescheid beim Vermieter einzusehen.

XXungerechtXX  24.07.2014, 14:53
@anitari
Du kannst alle Unterlagen beim Vermieter einsehen. Die Betriebskostenabrechnung muss auch immer den Gesamtwert und den Wert je Haushalt oder Personen (je nach Schlüssel) aufgliedern!
anitari  24.07.2014, 14:56
@XXungerechtXX

Man sollte Antworten bis zu Ende lesen, nicht nur den 1. Satz. Asche auf mein Haupt.

XXungerechtXX  24.07.2014, 14:58
@anitari

Pust, pust...weg ist sie wieder! Alles Gut!

Du hast das Recht, die Originalunterlagen beim Vermieter einzusehen.

Das solltest Du tun, ggfs auch diese Unterlagen fotografieren.

Du musst den Vermieter auffordern, Dir dies zu ermöglichen - am besten schriftlich.

Du hast das Recht die Originalunterlagen anzusehen bei dem Vermieter oder bei der Hausverwaltung. Ob sich die Grundsrteuern so stark erhoeht haben erfaehrst du beim Bezirksamt, also dem Rathaus in Kreuzberg.