Grundsteuer nachträglich ins Mietvertrag erstellen?

4 Antworten

Ich deute, dass du und dein Mieter in deinem Zweifamilienhaus wohnen. Demnach hättest du die Möglichkeit, den Mietvertrag unter Verweis auf § 573a BGB ohne besonderen Grund mit um 3 Monate verlängerter Frist zu kündigen.

Also: Erkläre deinem Mieter, dass bei Vertragsabschluss die Streichung der Grundsteuer irrtümlich war, diese aber gemäß Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlegbar ist. Biete ihm eine Änderungsvereinbarung an, dass ab Abrechnungsjahr 2022 nunmehr die Grundsteuer anteilig nach Wohnfläche umgelegt wird. Eröffne ihm dabei, dass bei Ablehnung du von deinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen wirst / musst.

vladislav85 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 20:23

Nein, ich wohne nicht mit meinem Mieter.

albatros  06.02.2022, 01:42
@vladislav85

Nun, dann bliebe optional der Versuch, den Mietvertrag wegen Irrtum anzufechten.

Das, insofern der Mieter der Aufhebung des Verzichtes auf Grundsteuerbefreiung nicht zustimmen sollte.

Meine pers. Meinung: Versuch dem Mieter klar zu machen, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat und dass du aus Kulanz erst ab März Grundsteuer berechnen wirst.

Wie schon geschrieben wurde, ist eine einseitige Aufnahme der Grundsteuer als Nebenkostenposition nicht möglich, soweit sie im Vertrag bereits ausgeschlossen wurde.

Es verbleibt nur die Möglichkeit einen Abänderungsvertrag zu schließen, der regelt, dass die Grundsteuer als Nebenkosten umgelegt werden kann.

vladislav85 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 19:09

Abänderungsvertrag, ist wie nachtrag oder wie sieht dieses Dokument aus?

torboso  05.02.2022, 07:15
@vladislav85

Versehentlich als neue Antwort geschrieben: Ja, aber er muss von beiden Seiten einvernehmlich geschlossen werden. Du kannst also nicht einseitig bestimmen, dass nunmehr die Grundsteuer umgelegt wird. Man muss dies vereinbaren.

Sofern die Belastung der Grundsteuer "B" gegenüber dem Mieter durch Streichung ausdrücklich verzichtet wurde, bleibt Ihnen nur, diesen Fehler bei Abschluß eines neuen Mietvertrages nicht zu wiederholen.

Ja, aber er muss von beiden Seiten einvernehmlich geschlossen werden. Du kannst also nicht einseitig bestimmen, dass nunmehr die Grundsteuer umgelegt wird. Man muss dies vereinbaren.