Was darf der Vermieter bei einem Gewerbeobjekt an Nebenkosten auf mich umlegen?

Nebenkostenabrechnung - (Gesetz, Anwalt, Mietrecht)

5 Antworten

Wenn vertraglich vereinbart sind alle von Dir genannten Posten umlegbar. Sofern sie regelmäßig entstehen.

Einmalige Schädlingsbekämpfung ist nicht umlegbar.

Ist eine Abrechnung nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich und vertraglich nichts anderes vereinbart, muß nach der Wohn- bzw. Nutzfläche abgerechnet werden.

Ich glaube nicht das dies bei Gewerbemietverträgen anders ist.

Abrechnung 2013? Wann hast Du die denn bekommen und ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr?

Das Bild ist leider zu schlecht um was genaueres zu erkennen.

poprob 
Beitragsersteller
 26.08.2015, 16:26

ja, habe auch mit einem anwalt gesprochen und der sagt auch, es ist theo. alles umlegbar wenn das ganze im mietvertrag drinnen steht ... und da steht eine ewig lange liste drinnen .... :-( bis auf die luftverbrauchskosten hat er alles rein geschrieben ... .

vielen dank !!

anitari  26.08.2015, 19:09
@poprob

bis auf die luftverbrauchskosten hat er alles rein geschrieben ... .

Eben ein kluger Vermieter ;-)

Umlegen darf er natürlich nur die Kosten die auch tatsächlich und regelmäßig entstehen.

Vergleich das was im Vertrag steht mit dem was im § 2 der Betriebskostenverordnung steht.

In dem Haus gibt es noch verschiedene Wohneinheiten. Es ist wohl alles anteilig aufgerechnet. Grundlage von der aufteilung ist die qm zahl von mir, glaub ich

Das kann bei verscheiden Posten unterschiedlich sein.

Was darf der Vermieter bei einem Gewerbeobjekt an Nebenkosten auf mich umlegen?

Vieles darf er umlegen, entweder einzeln aufgeführt der der Vermieter verweist auf §2 der Betriebskostenverordnung, gilt auch für Gewerbemietrecht.

 Hier zwei Links:

http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/umlage-von-betriebskosten-bei-gewerbemiete_214_78752.html

und hier setze die drei w`s davor:

.mietrecht.org/gewerbe/umlagefaehige-betriebskosten-im-gewerbemietrecht/

MfG

johnnymcmuff

du bist Kaufmann, also lese als 1. deinen Mietvertrag. Das meiste was du geschrieben hast kommt aus der 2. BV für Wohnungen. Die Gewerbemieter bei uns zahlen noch die Verwaltergebühr. Und wenn du Mehrwertsteuer bezahlt, wird auf alles die Mehrwertsteuer gerechnet.

Als Gewerbemieter gilt das Mietrecht nicht für dich und die Nebenkostenübernahme ist frei verhandelbar. Und der Vermieter ist auch nicht an die Jahresfrist gebunden.

johnnymcmuff  26.08.2015, 12:27

Als Gewerbemieter gilt das Mietrecht nicht für dich und die Nebenkostenübernahme ist frei verhandelbar.

Wirklich? Bitte Quelle nennen, meine stehen in meiner Antwort.

 Ich habe da zwei Links mir was anderes sagen.

Im gewerblichen Bereich kann er alles umlegen, was im Mietvertrag vereinbart ist. Deine Antwort findest du also im Vertrag.

angy2001  28.08.2015, 01:19

Jonny, hör doch mal bitte mit deinen Belehrungen auf. Das bringt keinen Mehrwert.

johnnymcmuff  26.08.2015, 12:30

Im gewerblichen Bereich kann er alles umlegen  was im Mietvertrag vereinbart ist.

Oder was in der Betriebskostenverordnung steht, wenn darauf verwiesen wurde.

Bei der Vermietung eines Gewerbeobjekts bestehlt, anders als im Wohnungsmietrecht, weitgehend freies Vertragsrecht. Da heißt es eigentlich. "Friss Hund oder stirb". Es zwingt dich doch niemand ein solches Objekt zu mieten.

Es ist durchaus auch üblich dem Gewerbemieter einen höheren Anteil an den Gesamtkosten aufzuerlegen. Schließlich sorgt der Gewerbebetrieb für eine höhere  Durchlauffrequenz.