Grunderwerbssteuer - Sonderfall

7 Antworten

Sohn: keine Grunderwerbsteuer; Freundin vom Sohn: Grunderwerbsteuer.


Alternative 1: erst heiraten

Leider kann ich nicht bis zur Hochzeit warten , ich kann max. bis Anfang Januar 2013 warten , würde dies etwas bringen - ändern an der Sachlage ?

Bis dahin kann man längst (standesamtlich) verheiratet sein, wenn man sich denn heiraten will.


Alternative 2:

Sohn kauft komplett, Freundin gibt ihm ein zinsgünstiges Darlehen; das Ganze mit Vertrag und per Überweisung gezahltem Geld, ggf. mit Eintrag im Grundbuch.

Wobei letzteres je nach Notar- und Grundbuchgebühren teurer als die anteilige Grunderwerbsteuer werden könnte.

JoWaKu  07.11.2012, 18:52

Noch eine Alternative, falls sie in Eurem Fall Sinn macht:

Du kaufst von Deiner Mutter die Hälfte und sie ist damit vielleicht schon entschuldet oder fast entschuldet (zumindest so weit, dass die Bank mitspielt).

Die Feundin kauft nach einer eventuellen Hochzeit die andere Hälfte.


Vor einem Kauf nicht nur mit Notar und Banken sprechen, sondern auch vor(!) Vertragsunterzeichnung eine Stunde zu seinem Stundensatz (nachfragen, wie hoch) mit einem Steuerberater sprechen.

JoWaKu  07.11.2012, 18:49

3 wir müssen beide ins Grundbuch wegen der Finanzierung !

Wenn die Bank das so will, klappt Alternative 2 nicht.

ich würde kein Haus kaufen an dem noch jemand anderes beteiligt ist, denn wenn mit eurer Ehe was schief geht (ich weiß: EURE Liebe ist so stark, ihr bleibt für immer zusammen) dann ist das Haus deiner Mutter weg........

  1. Es geht nur um die Grunderwerbssteuer
  2. meine Mutter muss verkaufen- überschuldet daher kein Risiko bzgl. Ehe und Trennung
  3. wir müssen beide ins Grundbuch wegen der Finanzierung !
  4. ich als Sohn muss keine Grunderwerbssteuer zahlen aber wie verhält es sich mit meiner Nochfreundin ? Kann ich es irgendwie verhindern das Sie 50 Prozent zahlen muss ? Bekommt man das nach Hochzeit wieder ? Es geht ja eigtl. nur um ca. 6 Monate ?!
Fisch79  06.11.2012, 09:23

Das ist echt zu komplex um es hier ausführlich zu schreiben.

Rede mit Deiner Bank. Der Berater dort erklärt Dir das ganz genau!

PatrickLassan  06.11.2012, 09:21

Wenn ihr zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht verheiratet seid, gibt es keine Befreiung. Eien spätere Heirat ändert daran nichts.

Es gibt keine Grunderwerbsteuerbefreiung für den Erwerb durch die Freundin und es gibt auch später nichts zurück. Da Schwiegerkinder den Kindern hinsichtlich der Steuerbefreiung gleichgestellt sind, sollte ein Verkauf unter der aufschiebenden Bedingung, dass dieser Vertrag erst mit der Heirat wirksam wird, in Betracht gezogen werden. Das wäre ein Möglichkeit, die Grunderwerbsteuerbefreiung zu erhalten, weil sich der Besteuerungstatbestand immer nach den Verhältnissen richtet, an denen der Vertrag tatsächlich seine Rechtswirksamkeit erlangt.

??? du kaufst die wohnung alleine oder ihr kommt beide ins grundbuch? die rechnung über die grundsteuer geht an die eigentümer, die im grundbuch stehen.

wieso denkst du, dass du da was wiederkriegst?

du brauchst eh einen notar, der muss dich aufklären und beraten.....

PatrickLassan  06.11.2012, 09:08

Nur mal als Hinweis: Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind zwei verschiedene Dinge.

PatrickLassan  06.11.2012, 09:18
@Chimaer

Ja, echt jetzt. Sowohl der Fragesteller als auch Du werfen da beide Begriffe munter durcheinander.

Wonderer 
Beitragsersteller
 06.11.2012, 09:18
@PatrickLassan

sorry Tippfehler - es geht nur um die Grunderwerbssteuer !!! Grundsteuer ist klar !

Chimaer  06.11.2012, 09:27
@PatrickLassan

ich nicht, ob der fragesteller, sei dahingestellt.....

PatrickLassan  06.11.2012, 09:33
@Wonderer

ich nicht, ob der fragesteller, sei dahingestellt.....

Irgendwie schon, wenn man sich die Überschrift der Frage ("Grunderwerbssteuer - Sonderfall") ansieht und dann deine Antwort:

die rechnung über die grundsteuer geht an die eigentümer

Chimaer  06.11.2012, 09:39
@PatrickLassan

was stimmt denn daran nicht, dass die rechung über die grundsteuer an die eigentümer geht?

und nun wünsche ich dir noch ein schönes leben.......

PatrickLassan  06.11.2012, 10:13
@Chimaer

Die Antwort stimmt schon, aber sie passt nicht zur Frage.