Grunderwerbssteuer - Sonderfall
Hallo @ All,
ich kaufe die Wohnung von meiner Mutter im Dez. 2012 zusammen mit meiner "noch" Freundin ! Wir heiraten jedoch "erst" im Mai 2013 .... wie gestaltet sich nun die Grundsteuer in diesem Fall ??
- Müssen wir 50 % bezahlen da wir noch nicht verheiratet sind ?
- bekomme ich evtl. die 50 % wieder zurück nach der Hochzeit ?
- Kaufpreis sind 128000 Euro, der 50% Anteil der G-Steuer wären 2240 Euro , ich habe gelesen das erst ab 2500 Euro G-Steuer bezahlt werden muss, wie verhält es sich damit.
Leider kann ich nicht bis zur Hochzeit warten , ich kann max. bis Anfang Januar 2013 warten , würde dies etwas bringen - ändern an der Sachlage ?
Danke für eure Antworten
mfG Wonderer
7 Antworten
Sohn: keine Grunderwerbsteuer; Freundin vom Sohn: Grunderwerbsteuer.
Alternative 1: erst heiraten
Leider kann ich nicht bis zur Hochzeit warten , ich kann max. bis Anfang Januar 2013 warten , würde dies etwas bringen - ändern an der Sachlage ?
Bis dahin kann man längst (standesamtlich) verheiratet sein, wenn man sich denn heiraten will.
Alternative 2:
Sohn kauft komplett, Freundin gibt ihm ein zinsgünstiges Darlehen; das Ganze mit Vertrag und per Überweisung gezahltem Geld, ggf. mit Eintrag im Grundbuch.
Wobei letzteres je nach Notar- und Grundbuchgebühren teurer als die anteilige Grunderwerbsteuer werden könnte.
Noch eine Alternative, falls sie in Eurem Fall Sinn macht:
Du kaufst von Deiner Mutter die Hälfte und sie ist damit vielleicht schon entschuldet oder fast entschuldet (zumindest so weit, dass die Bank mitspielt).
Die Feundin kauft nach einer eventuellen Hochzeit die andere Hälfte.
Vor einem Kauf nicht nur mit Notar und Banken sprechen, sondern auch vor(!) Vertragsunterzeichnung eine Stunde zu seinem Stundensatz (nachfragen, wie hoch) mit einem Steuerberater sprechen.
3 wir müssen beide ins Grundbuch wegen der Finanzierung !
Wenn die Bank das so will, klappt Alternative 2 nicht.
ich würde kein Haus kaufen an dem noch jemand anderes beteiligt ist, denn wenn mit eurer Ehe was schief geht (ich weiß: EURE Liebe ist so stark, ihr bleibt für immer zusammen) dann ist das Haus deiner Mutter weg........
- Es geht nur um die Grunderwerbssteuer
- meine Mutter muss verkaufen- überschuldet daher kein Risiko bzgl. Ehe und Trennung
- wir müssen beide ins Grundbuch wegen der Finanzierung !
- ich als Sohn muss keine Grunderwerbssteuer zahlen aber wie verhält es sich mit meiner Nochfreundin ? Kann ich es irgendwie verhindern das Sie 50 Prozent zahlen muss ? Bekommt man das nach Hochzeit wieder ? Es geht ja eigtl. nur um ca. 6 Monate ?!
Das ist echt zu komplex um es hier ausführlich zu schreiben.
Rede mit Deiner Bank. Der Berater dort erklärt Dir das ganz genau!
Wenn ihr zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht verheiratet seid, gibt es keine Befreiung. Eien spätere Heirat ändert daran nichts.
Es gibt keine Grunderwerbsteuerbefreiung für den Erwerb durch die Freundin und es gibt auch später nichts zurück. Da Schwiegerkinder den Kindern hinsichtlich der Steuerbefreiung gleichgestellt sind, sollte ein Verkauf unter der aufschiebenden Bedingung, dass dieser Vertrag erst mit der Heirat wirksam wird, in Betracht gezogen werden. Das wäre ein Möglichkeit, die Grunderwerbsteuerbefreiung zu erhalten, weil sich der Besteuerungstatbestand immer nach den Verhältnissen richtet, an denen der Vertrag tatsächlich seine Rechtswirksamkeit erlangt.
??? du kaufst die wohnung alleine oder ihr kommt beide ins grundbuch? die rechnung über die grundsteuer geht an die eigentümer, die im grundbuch stehen.
wieso denkst du, dass du da was wiederkriegst?
du brauchst eh einen notar, der muss dich aufklären und beraten.....
echt jetzt? :-)
Ja, echt jetzt. Sowohl der Fragesteller als auch Du werfen da beide Begriffe munter durcheinander.
sorry Tippfehler - es geht nur um die Grunderwerbssteuer !!! Grundsteuer ist klar !
ich nicht, ob der fragesteller, sei dahingestellt.....
ich nicht, ob der fragesteller, sei dahingestellt.....
Irgendwie schon, wenn man sich die Überschrift der Frage ("Grunderwerbssteuer - Sonderfall") ansieht und dann deine Antwort:
die rechnung über die grundsteuer geht an die eigentümer
was stimmt denn daran nicht, dass die rechung über die grundsteuer an die eigentümer geht?
und nun wünsche ich dir noch ein schönes leben.......
Die Antwort stimmt schon, aber sie passt nicht zur Frage.
Nur mal als Hinweis: Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind zwei verschiedene Dinge.