Gewohnheitsrecht bei Nebenkostenabrechnung auf nicht Zahlung der Grundsteuer?

4 Antworten

Auf "Gewohnheitsrecht" kannst Du Dich mit Sicherheit nicht berufen. Die Grundsteuer IST umlegbar auf den Mieter. Die 200 Euro sollten fürs Jahr sein - oder will der Vermieter das jeden Monat?? 200 Euro im Jahr sind weniger als 20 Euro im Monat. Bewohnst Du ein Schloss oder eine 500 m²-Penthousewohnung?

annalotta28 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 20:34

nein nur eine 1-Zimmer Wohnung, 43qm! und die 200€ sind fürs Jahr. aber wie gesagt für mich als Azubi sehr viel Geld auch in einem Jahr!

ungererbad  20.06.2012, 20:38
@annalotta28

Ich muss für knapp 100 m² im Jahr ca. 450 Euro löhnen. Es hilft aber nichts, diese Steuer ist auf den Mieter umlegbar. Und wenn der Vermieter sie vorher nicht berechnet hat, ist das kein Grund, sich zu weigern. Leider kann ich Dir nichts anderes dazu sagen...:-(

annalotta28 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 20:46
@ungererbad

es geht nicht darum sich zu weigern. sondern darum ob das ganze rechtens ist! aber so wie es scheint leider ja. Wobei ich mich schon frage wie ich das Geld zusammenbekommen soll und woher!

ungererbad  20.06.2012, 21:53
@annalotta28

Ist rechtens. Und das Dispositionsproblem - da kann ich leider nicht helfen........

Gerhart  21.06.2012, 06:13
@ungererbad

Der Vermieter hat kein Recht, diese Nachzahlung aufgrund des Mieteranteiles für die Grundsteuer zu fordern. Ist die Grundsteuer als Position in der Aufstellung der Nebenkosten nicht enthalten, trägt der Vermieter allein die Kosten der Grundsteuer. Einer Veränderung des Mietvertrages auf Zahlung des Grundsteuerantgeiles muss der Mieter nicht zustimmen. Ungererbad gibt hier einen falschen Rat. Siehe Beitrag von Albatros.

ungererbad  21.06.2012, 18:51
@Gerhart

Die Umlegung der Grundsteuer ist kein Bestandteil eines Mietvertrags. Sofern im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Grundsteuer nicht umgelegt wird auf den Mieter, ist das natürlich verbindlich und bedarf keiner Diskussion. Obendrein geht es nicht um eine NACHZAHLUNG, wenn ich die Frage richtig verstanden habe, sondern um die Grundsteuerzahlung, die BISLANG nicht umgelegt wurde und für das vergangene Jahr NUN DOCH umgelegt wurde. Also nicht eine Forderung für die vergangenen Jahre, die kann sich der Vermieter nicht mehr vom Mieter holen; auch das bedarf keiner Diskussion. Es geht nun die Frage an annalotta28: Will der Vermieter RÜCKWIRKEND die Grundsteuer oder will der Vermieter für die vergangene Abrechungsperiode ERSTMALS die Grundsteuer? Rückwirkend geht gar nicht, für die vergangene Abrechnungsperiode und in Zukunft ist das vollkommen rechtens. Albatros hin, Gerhart her. :-)

Sarina04  05.07.2012, 10:10
@annalotta28

Ich habe ca. 80 qm und muss nicht ganz 180,00 EUR bezahlen. Hängt allerdings auch damit zusammen, ob man in einer Stadt oder auf dem Land wohnt. Und wenn, welche Stadt, die berechnen alle unterschiedlich.

Sarina04  05.07.2012, 10:11
@annalotta28

versuch doch es in Raten bei deinem Vermieter abzuzahlen. Wenn er nett ist, hat er da kein Problem mit.

Es gibt im deutschen Recht kein Gewohnheitsrecht. Hat der V. die Berechnung der Grundsteuer trotz wirksamer Vereinbarung in bisherigen Abrechnungen vergessen, ist das kein Freibrief für den Mieter für die Zukunft. Wenn also neuerdings der V. die GS berechnet (vorausgesetzt das ist lt. MV so vereinbart) ist das rechlich völlig in Ordnung.

Wie groß ist denn deine Wohnung? Grundsteuer wird anteilig nach Wohnfläche berechnet. Das sind im Durchschnitt etwa 1,60 Euro/m²/Jahr. Demnach mü+sste deine Wohnung etwa 125 m² groß sein. Es ist also was faul. Fordere Einsicht in den Bescheid der Steuerbehörde. Lege gegen diese Position Einspruch ein. Gewährt er keine Einsicht, den geforderten Betrag rausrechnen und den Rest zahlen, vorausgesetzt die Abrechnung ist ansonsten i. O. (formal und inhaltlich) und auch fristgerecht zugestellt worden. Möglicherweise hat er dir die Kosten des gesamten Hauses aufgebrummt.

Ist die Zahlung der Grundsteuer nicht vereinbart, musst du sie nicht zahlen.

annalotta28 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 07:10

meine wohnung hat eine wohnfläche von knapp 43qm laut nebenkostenabrechnung. im mietvertrag steht 45qm. und im mietvertrag sind gar keine nebenkosten aufgeschlüsselt nur eingesamtbetrag angegeben der laut abrechnungsaufschlüsselung jedes jahr steigt.was ja auch bisher nachvollziehbar war. allerdingst tauchte dieses jahr plötzlich die grundsteuer auf! (in der handgeschriebenen version der Zahlungsaufforderung!) nicht in der offiziellen version

albatros  23.06.2012, 10:03
@annalotta28

Wenn in deinem Mietvertrag keinerlei Hinweis auf die Betriebskostenverordnung als Grundlage für die Be- und Abrechnung der Betriebskoste erfolgt und keinerlei Benennung der zu bezahlenden Betriebskostearten aufgeführt sondern nur ein Festbetrag beziffert ist, kann davon ausgegangen werden, dass keine monatlichen Vorauszahlungen sondern eine monatliche Pauschale vereinbart sind/ ist. Das hat zur Folge, dass es keine jährliche Abrechnung gibt und demzufolge auch keine Nachzahlungen gefordert werden dürfen. Eine Anpassung der Pauschale ist nur möglich, wenn im Mietvertrag ausdrücklich diese Option vereinbart ist. Sollte das nicht der Fall sein, bleibt es für die gesamte Vertragslaufzeit bei der ursprünglich festgelegten Summe.

Eine Ausnahme bilden Heiz- und Wassererwärmungskosten. Diese müssen gemäß Heizkostenverordnung nach Verbrauch abgerechnet werden, und das immer für 12 Monate innert von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Wird hier später abgerechnet, ist eine Nachforderung ausgeschlossen.

Schau also noch mal genau in den MV, was dort steht. Der V. wird vermutlich das anders sehen, deshalb bräuchtest du Rechtsbeistand (Mieterverein, RA). Du könntest zuviel Gezahltes zurückverlangen (Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB). Allerdings greift hier die dreijährige Verjährungsfrist.

Die Grundsteuer ist in der Nebenkostenabrechnung voll auf den Mieter umlegbar. Wenn der Vermieter diese in den Vorjahren in der NK-Abrechnung nicht aufgeführt hat, hast Du Glück gehabt. Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht.

weitere Infos: http://www.focus.de/immobilien/mieten/nebenkosten/mietnebenkosten_aid_15082.html

das ist sehr kurios

grundsteuer ist sehr wohl auf die miete umlegbar .. habe aber noch nie gehört das man es in der nebenkostenabrechnung verrechnet. normalerweise ist das in der normalen miete. ich habe das gefühl das er die doppelt abkasieren möchte

Sarina04  05.07.2012, 10:08

Die Grundsteuer wird in den Nebenkosten mit berechnet. Hat mit der Miete selber nichts zu tun

annalotta28 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 20:40

naja vor allem, hat er das noch nie berechnet! Wurde ja auch nur stutzig da ich die nebenkostenzahlung schon erhöht habe im letzten jahr und mein verbrauch deutlich niederiger war als die jahre davor, die preise nur ein wenig gestiegen sind und ich jetzt noch 150,-€ nachzahlen soll. :-( Sonst wäre mir das nie aufgefallen!

WasNur  20.06.2012, 20:45
@annalotta28

woher weisst du das er sie vorher nicht erhoben hat ???? wenn sie mit in der wrammiete ist bekommt man das ja nicht immer mit

bitte deinen vermieter das er die nebenkosten aufschlüsselt. auch hast du ein recht darauf dir die rechnungen anzusehen von sämmtlichen kosten die er in den nebenkosten erhebt. estwas kompliziert aber machbar.

annalotta28 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 20:49
@WasNur

ich habe eine detailierte abrechnung. und habe die letzten jahre verglichen und die Grundsteuer wurde nie berechnet! Habe mir extra alles einzeln ausgerechnet und verglichen! und er hat ja die grundsteuer auf die separierte Nachzahlungsaufforderung aufgelistet! Was bisher nie der Fall war. und auf der detailierten Aufschlüsselung der Nebenkosten stand die Grundsteuer immer mit bei, allerdings wurde sie bisher nie zu meinen Lasten mitberechnet!

annalotta28 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 20:54
@annalotta28

bzw. entschuldigung, muss mich korrigieren habe gerade nochmal nachgeschaut. die grundsteuer steht nicht in der auflistung und ist auch nicht im mietvertrag aufgelistet bei den nebenkosten!

WasNur  20.06.2012, 21:05
@annalotta28

da kann man wohl nichts machen .. sein froh das du vorher nicht bezahlen musstest

Gerhart  21.06.2012, 06:07
@WasNur

Wasnur hat nichts mit dem geltenden Mietrecht im Sinn. Die Umlage der Grundsteuer auf den Mieter kann nur in den Nebenkosten stattfinden. In der Nettogrundmiete kann sich keine Grundsteuer verstecken. Die Nettomiete basiert auf dem m²-Preis der Wohnfläche der Mietwohnung. Albatros hat die beste und riichtige Antwort erteilt.

WasNur  21.06.2012, 14:24
@Gerhart

ich lese da herraus das der vermieter die grundsteuer mit der nebenkosenabrechnung eintreibt. also das ding was man einmal im jahr bekommt und meist nachzahlen darf.

sie sollte die kontrolieren weil ich der meinung war das er die doppelt verlangt