Nebenkostenabrechnung, Wasseruhren Pflicht in Hessen

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Wie "albatros" schon schrieb: Die Differenzberechnung ist nicht erlaubt. Demnach ist die gesamte Wasserverteilung nicht rechtens.

Entweder alle haben einen einzelnen Zähler für ihren Verbrauch oder es muss weiter nach m² abgerechnet werden.

Solange niemand sich benachteiligt fühlt, wäre auch die Differenzberechnung i. O. nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter."

Das ist aber bei Euch nicht der Fall. Deshalb: Widerspruch einlegen und Aufteilung nach m² verlangen.

Wenn der Vermieter sagt, es wäre bei Euch nicht so einfach, was ich gut nachvollziehen kann, ist aber auch das Geld für die anderen Zähler zum Fenster raus geworfen.

Er hat nun aber 2 Möglichkeiten:

  1. Den anderen beiden Parteien das Wasser nach Verbrauch abrechnen und Dir nur den m²-Anteil am Gesamtverbrauch.

  2. Alle Nebenkosten dahin gehend korrigieren, dass bei jeder Mietpartei wieder, wie früher, nach m² Wohnfläche bzw. nach ursprünglich im Mietvertrag festgelegtem Schlüssel aufgeteilt wird.

Bei 1. hätte er den Vorteil, dass er Streit mit den anderen beiden Mietparteien vermeiden kann, wenn diese ansonsten nichts auszusetzen haben, aber eine evt. Fehlmenge, also Wasserverbrauch, den er nicht umlegen kann, geht dann zu seinen eigenen Lasten.

Bei 2. wäre wieder alles korrekt, aber Streit mit den anderen Mietern absehbar. Da müßte er notfalls durch und das Recht wäre auf seiner Seite.

Noch etwas ist zu beachten: Beim Warmwasserverbrauch geht es nicht nur um die Menge Warmwasser, die jede Mietpartei verbraucht hat, sondern auch um die Kosten für die Erwärmung und die korrekte Umlage.

Das ist ein Posten, der wiederum direkt mit der Heizkostenverteilung zu tun hat. Hat er einen Zähler der genau ermittelt, wieviel Warmwasser mit welchem Energieeinsatz erzeugt wurde, wird die Erwärmung danach aus den reinen Heizkosten heraus gerechnet. Der verbleibende (große) Anteil wird dann als Heizkosten umgelegt.

Die Warmwassererwärmung kann mangels korrekter Verbrauchsmessung auch wieder nur nach m² auf Dich bzw. alle Mietparteien umgelegt werden.

Rechne für Dich aus, wieviel Vorteil eine Änderung der NK-Abrechnung bringen wird.

FamilieHungen 
Beitragsersteller
 15.12.2014, 18:52

Vielen Dank, die beiden letzten Antworten bringen mehr "Licht ins Dunkel".

Mal schauen was wir draus machen können.

Grundsätzlich besteht für den Vermieter keine gesetzliche Verpflichtung die einzelnen Wohnungen mit Wasseruhren zur Verbrauchserfassung auszustatten.

Die gesetzliche Regelung ist, daß - wenn keine Wasseruhr vorhanden und kein Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart worden ist - der Wasserverbrauch per qm, also Wohnfläche abgerechnet wird.

Weiter ist gesetzlich geregelt, daß, falls nicht sämtliche Wohnungen des Mietshauses mit Wasseruhren ausgestattet sind, in jedem Fall nach qm abzurechnen ist.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-wasser-ohne-zaehler/

FamilieHungen 
Beitragsersteller
 14.12.2014, 15:13

Danke für die Antwort,

aber wie sieht es aus das 2 von 3 Haushalten eigene Zähler haben und unser Haushalt im Prinzip die Differenzen trägt? Wir tragen ja im Prinzip von 100% immer den Rest was übrig bleibt.

(zumal in dem Haus so einige "Unklarheiten" bezüglich Rohrleitungen und Verkabelung bestehen - mehrfach nachgebessert in den letzten Monaten und Jahren).

chriskmuc  14.12.2014, 19:36
@FamilieHungen

Die Rechtslage - ist gemäß dem Link nicht ganz eindeutig. Der Vermieter kann diesem Fall, den Verteilungsschlüssel selber festlegen. Es stellt sich die Frage, ob der "Restbetrag" auch darunter fällt. Es stellt sich ferner die Frage, ob es unbillig ist, das Ihr nur die Restkosten, Putzwasser, Waschmaschine im Keller?, Gartenbewässerung bezahlt? An der Stelle wäre zu erwähnen, dass in der Regel 10 m³ vom Frischwasserbezug bei den Abwasserkosten abgezogen werden, da davon ausgegangen wird, das 10 m³ für Bewässerung anfällt. Diesen Vorteil erhlaten die anderen nicht - aber das sind auch nur Peanuts.

Frage den Nachbarn mit den 4 Personen, wie hoch seine Kosten sind? Es kann durchaus sein, das die erhöhten Kosten nun auch den tatsächlichen entspricht. Je nach pers. Verhalten verbraucht eine Person so ca. zwischen 45 - 70 m³ Wasser im Jahr - bei einem normalen Verhalten.

Wahrscheinlich hast Du schlechte Chancen. Aber den Einbau eines Wasserzählers kann der Vermieter ja auf die Miete umlegen. Da kannst Du ja froh sein, wenn der Vermieter es bei Dir nicht gemacht hat, sofern er die anderen Mieter damit mit den 11% jährlich belastet.

Mach Du dem Vermieter den Vorschlag, dass Du das auf Deine eigene Kosten bezahlst - sofern Du beabsichtigst noch mind. ca. 10 Jahre dort zu wohnen.

Allerdings sollst Du Dir auch bewusst sein, dass die KW-Zähler alle 6 Jahre und die WW-Zähler alle 5 Jahre ausgetauscht/geeicht werden müssen - kostet ca. 40-50 EUR pro Zähler.

Erkundige dich ggf. auch selber, es gibt auch kostengünstige Möglichkeiten für den Einbau: http://cdn.ista.com/fa/media_ista/marketing_prospekte/Geraete/Wasserzaehler/Montage___Austausch/81049_Wasserzaehler_Nachtraeglicher_Einbau.pdf

albatros  15.12.2014, 01:09
@chriskmuc
verbraucht eine Person so ca. zwischen 45 - 70 m³ Wasser im Jahr - bei einem normalen Verhalten.

Das wäre n Etwa das Doppelte des normalen Verbrauches. P.P. rechnet man mit 100L/Tag, das sind drei Kubikmeter/Monat und 36 im Jahr.

Deine anderen Hinweise sind auch recht fragwürdig um höflich zu bleiben.

bwhoch2  15.12.2014, 09:58
@chriskmuc

Die Rechtslage ist eindeutig. Differenzberechnung ist nicht erlaubt.

Diese Differenzberechnung ist unzulässig. Solang nicht alle Wohnungen tatsächlich mit WWZ bzw. KWZ ausgestattet sind, ist nach Wohnfläche (oder Personen, wenn so im MV vereinbart) abzurechnen.

Bei der jetzigen Abrechnung gehen Messdifferenzen und Leitungsverluste voll auf eure Kosten. Der Hauptw.-Z. misst exakt, nicht aber die Wohnungszähler. Zumindest dürftet ihr bei Beibehaltung der derzeitigen Berechnung den Kostenbetrag um 15% kürzen.

FamilieHungen 
Beitragsersteller
 15.12.2014, 18:51

Hallo und vielen Dank.

bwhoch2  15.12.2014, 09:59

Ein guter "albatros"!

Es gibt in Hessen keine Pflicht Zähler einzubauen ..

wenn man aber nach Zähler abrechnen willl müssen alle (!) mit Zählern ausgestattet sein ...