Praktikanten einstellen - Schüler - Als GbR - Was beachten?
Hallo,
stellt man als GbR einen Praktikanten ein, muss man diesen irgendwo anmelden, versichern, versteuern, whatever? Schulpraktikum, 11. Klasse, 3 Monate, 3 Tage die Woche, unbezahlt (bekommt aber was, vom Praktikantenvertrag her wird halt nichts verlangt, daher die Info).
Es liegt ein Praktikumsvertrag mit der Schule vor der den Rahmen absteckt. Mir geht es eher um weitere "Fallen", bezüglich Anmeldung beim Amt, Versicherung, usw.
Vielen Dank für eure Hilfe!!
3 Antworten
Hallo du mogelschinken,
da gibt es für euch Infos aus erster Hand in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> Besondere Personengruppen -> Praktikanten
bzw. hier in dem Link: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/14_besondere_personengruppen/node.html
wie z.B.: Wird das Praktikum im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung ausgeübt, unterliegt der Praktikant unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Die Minijob-Regelungen finden hier selbst bei einem Verdienst bis 450 Euro oder einer Befristung bis zu zwei Monaten keine Anwendung.
Personen, die einem vorgeschriebenen Praktikum während des Studiums nachgehen, sind hingegen für die Dauer dieses Praktikums sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist unerheblich.
Gruß siola
Hallo,
da es ein offizielles Schulpraktikum ist, besteht bei Unfällen Versicherungsschutz über die Unfallversicherung der Schule. Ggf. klären, welche das ist, und den Praktikanten darüber informieren (das gilt auch bei Wegeunfällen während des Praktikums).
http://www.uk-bund.de/downloads/ferienjobber.pdf
Staatliche Stellen braucht man nicht ui informieren.
Den Praktikanten wie einen neuen Mitarbeiter über alle Regeln (Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Aushänge, EDV-Sicherheit ....) informieren. Je nach Alter ggf. selber Merkzettel erstellen lassen (kann man ggf. beim nächsten Praktikanten auch verwenden).
Gruß
RHW
Während des Praktikums ist er über die gesetzliche Unfallversicherung also der Berufsgenossenschaft abgesichert. Da die Beitragszahlung über die Lohnsumme erfolgt, ändert sich euer Beitrag daher nicht. Auch der Beitrag für die Betriebshaftpflicht ändert sich nicht. Trotzdem gilt er gegenüber Dritten als Mitarbeiter der Firma.
Eine Meldepflicht besteht ebenfalls nicht. Es sei denn, es handelt sich um einen Lebensmittelbetrieb dann ist eine Gesundheitszeugnis erforderlich.