GbR und Privatkredit 2 Gesellschafter?
Hallo. Folgende Konstellation liegt derzeit vor: 2 Personen gründen eine GbR. Geschäftsräume sind Eigentum von Gesellschafter A. Er möchte die Räumlichkeiten baulich verändern für das Geschäftsvorhaben der GbR. Hierfür sind Investitionen wie Trockenbau, Bodenheizung, Türen, Fenster usw. notwendig. Vorschlag der Bank: Zwei Kredite sollen gewährt werden. Der eine Kredit für Gesellschafter A als Privatkredit, damit dieser dann seine Räumlichkeiten bebauen kann und die GbR diese anschließend nutzen kann. Der zweite KRedit liefe dann auf die GbR. Davon sollen beispielsweise die Maschinen (Produktion), Einrichtung usw. (alles für das wirtschaften) finanziert werden.
Steuerberater schlägt nun vor, dass Person A sich seinen Privatkredit von der GbR bezahlen lassen soll (also Tilgung und Zinsen), da ja die GbR im Endeffekt die geänderten Räumlichkeiten für seine Geschäftstätigkeiten nutzen wird.Dadurch könnte Person A außerdem dann die komplette Mehrwertsteuer (für die baulichen Vorhaben) sich zu Beginn des Jahres 2019 auszahlen lassen.
Ist diese Handhabe die fairste Lösung für beide Gesellschafter? Schließlich zahlt Gesellschafter B einerseits den GbR Kredit ab und andererseits zusätzlich anteilsmäßig auch den Privatkredit des Gesellschafters A ab. Argumentation des Steuerberaters . Steuerberater und Person A arbeiten bereits längere Zeit zusammen, da Person A ein weiteres Unternehmen betreibt.
Die Konstellation ist für mich (Person B) so kompliziert, da ich neu in die Selbständigkeit gehe. Wäre für einige Tipps dankbar.
6 Antworten
Wenn die Ausgaben für die Umbauten dadurch der GbR zugerechnet werden, dann ist das gut, weil es neben dem Vorsteuerabzug auch den Gewinn der GbR reduziert und so weniger Steuern gezahlt werden müssen.
Wenn der Privatkredit hierfür von beiden Gesellschaftern bezahlt wird (so verstehe ich deinen Text zumindest) und so die Ausgaben für den Umbau der gewerblich genutzten Räume von beiden Gesellschaftern getragen wird, dann hört sich das für mich auch erst einmal fair an.
Aber:
- würde ich mich dann an deiner Stelle fragen weshalb sich Person A dann die Vorsteuer auszahlen lässt. Die Ausgaben für die Umbauten müssten dann für die GbR gelten (da hierfür der Kredit von beiden gezahlt wird und auch die Nutzung im Rahmen der GbR statt findet) und entsprechend auch der Vorsteuerabzug beiden Gesellschaftern zugute kommen.
- da der Vorsteuerabzug nach deiner Beschreibung nur für Person A eingeplant ist, wäre es auch interessant zu erfahren, wie die Positionen sich in der Gewinnermittlung auswirken sollen. Neben der Möglichkeit das anteilig auf die Gesellschafter zu verteilen (was bei Zahlung durch beide aus meiner Sicht fair wäre), besteht hier auch die Möglichkeit das als Sonderbetriebsausgaben nur für Person A aufzuführen (wo ich mich dann an deiner Stelle fragen würde, weshalb ich dann mitzahlen sollte).
- wäre dann für mich auch zu klären wie sich das im Falle einer vorzeitigen Auflösung der GbR verhält. Wenn die Aufwertung der Räumlichkeiten von beiden Gesellschaftern getragen wird und nach einer Auflösung nur Person A zugute kommt, müsste hier in irgendeiner Form ein Ausgleich für Person B vereinbart werden.
Vorsteuer nur bei Person A:
dort Betriebsvermögen!
nur dort Betriebsausgabe!
Was im Sachverhalt fehlt ist eine Angabe wie bisher die GbR den Gesellschafter A dafür entschädigt, dass der seine Räume der GbR zur Verfügung stellt.
Es ist aber erstmal logisch, dass der Gesellschafter A den Umbau zahlt, denn er geht ohnehin in dessen Eigentum über, weil ihm ja die Räumlichkeiten gehören.
Das die Gesellschaft dann die Raten zahlt, hat bei der Gesellschaft nichts mit Kosten zu tun, denn die Kosten sind Sonderbetriebsausgaben von A, denen die Kreditraten gegengerechnet werden.
Es gibt für diese Art Sachverhalt aber iel zu viele Variationen um hier alles abzuhandeln.
Was wäre denn, wenn die GbR dicht machen würde? Könnte A die Räume dann wie bisher nutzen/vermieten, oder müsste zurück gebaut werden?
Wer würde die Kosten für einen eventuellen Rückbau zahlen?
Ich sage mal, der Kollege, der die GbR berät hat den besten Überblick.
Dann ist doch alles in Ordnung.
Er hat seine Ausgaben für den Umbau (und natürlich auch den Vorsteuerabzug).
Gegen die Zahlungen für die Miete gehen bei ihm Abschreibungen und Zinsen.
Damit ist aus meiner Sicht alles klar. DieTechnik besorgt der Steuerberater.
Suche Dir selber einen Steuerberater Deines Vertrauens und sprich mit ihm den Fall mit tatsächlichen Zahlen durch.
Wenn Du nach dem Gespräch Bedenken hast- lass es sein.
Dein Partner will die Vorsteuern einsacken, die der GbR gehören.
Frage den Berater oder Partner, wie er der GbR die Vorsteuern zukommen lassen wil.
Hi Dekkert, könntest du das vielleicht noch etwas konkretisieren? Er würde doch nur die Vorsteuer seiner eigenen Rechnungen (Baumaßnahmen an seinem Gebäude) erhalten? Warum wären es deiner Meinung nach die Vorsteurn der GbR?
Die GbR soll doch Tilgung und Zinsen übernehmen. Tilgung und Zinsen für das Darlehen, mit dem die Baumaßnahmen finanziert werden. Dann "gehört" ihr auch der Vorsteueranspruch, den aber A einsacken will.
Ob A Vorsteuern kassieren kann, deren Aufwendungen für die GbR ausgeführt werden, halte ich auch nicht für ganz astrein. Aber ich gehe mal davon aus, dass der Berater da besser Bescheid weiß als ich, der ich auch nicht mehr ganz in der Materie bin.
Im Endeffekt bezahlt die GbR die Vorsteuern für A, ist das zweifelhaft?
B muss nicht unbedingt eine Forderung gegenüber A aussprechen, aber er kann argumentieren:
"Wenn du schon die Vorsteuern bekommst, dann will ich dafür wenigstens ...
Den Rest überlasse ich dir. Einen Berater aufzusuchen, bleibt dir unbenommen.
Ja, es klingt logisch. Ob etwas fair ist, kann nur Gott entscheiden.
A wird seine Räumlichkeiten an die GbR vermieten und durch die Mieteinnahmen seinen Kredit abbezahlen.