Kann man bis zu 8.000 € verdienen ohne Steuern zu zahlen?
Hallo,
angenommen jemand wäre bei einer Person A angestellt, welche eine Betreuung für eine ältere demente Verwandte übernommen hat.
Diese Person zahlt einen monatlich einen Betrag X, damit dieser jemand die Pflege für diese ältere Dame übernimmt.
Die Pflege soll über über knapp 7 Monate gegangen sein und der Betrag die Summe von 8.000 € nicht überstiegen haben.
Als dieser jemand die Pflege nicht mehr übernehmen möchte/kann, droht Person A die Beschäftigung dem Finanzamt zu melden. Als alles begann, ließ Person A verlauten, dass das Einkommen so gering gehalten werden muss, da keine Steuern anfallen werden.
Nebenher hat Person A sämtliche Gelder bei der Pflegekasse beantragt und bekommenals ob die demente Verwandte bei ihr selbst wohne. Was ja für den oben angesprochenen Zeitraum überhaupt nicht stimmt.
Frage: Kann Person A nun zum Finanzamt gehen und diesen jemand anzeigen?
4 Antworten
Jede Betätigung mit Entgelt ist beim Finanzamt zu melden, auch wenn keine Steuer gezahlt werden muss.
Ja, außerdem müsste sie vermutlich Steuern zahlen, da die 8000€ in 7 Monaten fließen und das Finanzamt davon ausgeht, dass man in den anderen Monaten des Jahres das selbe Gehalt verdienen würde.
Ihr habt euch beide strafbar gemacht, wobei man argumentieren könnte dass A als Arbeitgeber für das Abführen der Sozialversicherungsbeiträge, Anmeldung bei der Krankenkasse und BG verpflichtend zuständig ist (das gilt ab einem Monatseinkommen >450€).
Die Steuer muss monatlich gezahlt werden (genau wie der anteilige Sozialversicherungsquark), aber die Steuer kann man durch eine Steuererklärung zurückverlangen (Grundfreibetrag liegt für 2019 bei 9168€; dazu kommen noch andere Freibeträge- jedenfalls liegen 8000€ weit unter der Steuergrenze.)
Man muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben auch wenn man letzlich bei 7000 Euro keine Steuern zahlen muss. Also ja , Sie kann dich beim Finanzamt anzeigen.
Und ist diese Person als Arbeitgeber keiner Verpflichtung unterworfen?
Ja auch Sie muss den Job anmelden. Sie ist genauso dran,
Person A ist in diesem Fall als Arbeitgeber anzusehen mit der Folge, dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge von ihr abzuführen sein.
Würde Person A dann nicht auch die Beschäftigung eines Schwarzarbeiters und dem Vorenthalten von SV-Beträgen vorgeworfen werden können?