Ich Arbeite Freundin Hartz4 Sie zieht zu mir was passiert?

10 Antworten

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Du kannst zumindest das 01. Jahr darum drücken, dem Amt Deine Einkünfte zu offenbahren. Es gibt beim HartzIV-Antrag ein Formular, dass Du bzw. Deine Freundin ausfüllen musst und dann brauchst Du erstmal nichts zahlen.

Das Amt sieht das zwar nicht gerne, aber sie müssen es akzeptieren. Und dadurch wird sich bei Deiner Freundin auch nicht viel an dem Satz ändern.

Ist allerdings schon einige Jahre her, dass ich das gleiche Problem hatte. Mit diesem Formular war es aber gelöst. Wobei meine Kundenberaterin beim Amt etwas ungehalten war.

Ich habe ihr dann gesagt, in Bezug auf den Zusammenzug zu meinem Freund, ich kaufe doch nicht die Katze im Sack. Sie musste es wohl oder übel hinnehmen. Wie das dann nach dem Jahr ist, kann ich Dir leider mitteilen, da ich zum Glück wieder einen vernünftig bezahlten Job gefunden habe.

huegelchen  03.09.2016, 22:42

Die Anlage die Deine Freundin ausfüllen muss, ist die Anlage VE

huegelchen  17.10.2016, 18:08
@huegelchen

Danke für den Stern!

Ich kenne die Satzregelungen nicht aber da du Vollverdiener bist wirst du sobald sie zu dir zieht für deine Freundin mit aufkommen müssen. Als Partner wenn auch nicht verheiratet bist du in den Augen des Amtes dazu verpflichtet wenn deine Partnerin bei dir wohnt das nennt sich dann Lebensgemeinschaft oder so ähnlich. Fakt ist ihr wird nicht alles an Leistungen gekürzt aber ein beträchtlicher Teil und ob es noch Wohnungszuschüsse gibt weiß ich nicht ist aber möglich aber auch diese werden eher gering ausfallen. Bedenkt bitte das es keinerlei Ansprüche darauf gibt wenn deine Freundin zu dir zieht ohne vorher das Amt zu informieren bzw. dessen okay einzuholen.
Wieviel Leistungen sie noch bekommt und wieiviel deines Gehaltes davon eingerechnet wird das wird individuell bearbeitet du wirst dann eh mal mit zum Sachbearbeiter müssen um deine Lohnnachweise abzugeben und das ein oder andere Dokument zu unterschreiben.

Wenn ihr zusammen zieht bildet ihr gemäß dem SGB2 eine Bedarfsgemeinschaft, unabhängig vom Beziehungsstand oder verliebt, verlobt, verheiratet und du bist ihr gegenüber verpflichtet für den Lebensunterhalt und die Wohnungs- und Heizungskosten bis zum Gesamtleistungsbetrag für einen Zweipersonenhaushalt verpflichtet aufzukommen.

Traurig aber war. Bedank Dich bei unseren Politikern.

FG.

Raider

herzilein35  04.09.2016, 11:07

Das ist falsch bze schlecht informiert

Das erste Jahr des Zusammenlebens kann man noch als Zusammenleben auf Probe deklarieren. Das muss man aber selbst tun, denn das Amt selbst wird es von selbst nicht einräumen. 

Man muss argumentieren, dass man das gemeinsame Leben eben erst mal ausprobieren will, aber die Partnerschaft noch nicht so gestärkt ist, dass man gegenseitig füreinander einstehen würde. 

Dann erhält sie weiterhin ihren Bedarf und die Hälfte der Warmmiete kann auch getragen werden, falls angemessen. 

Aber spätestens nach einem Jahr ist es damit vorbei, ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft un dein Einkommen wird angerechnet auf euren Bedarf und angemessene Warmmiete. Bei 2000 Euro bleibt da mit Sicherheit nichts mehr übrig und ist die Wohnung zu teuer, müsstet ihr auch umziehen. Und du wärst dann auch H4 Empfänger, d.h. jede zusätzliche Geldeinnahme würde ebenso angerechnet und du musst alles offen legen. 

Dazu kommt natürlich noch die Tatsache, dass deine Freundin nicht krankenversichert ist, wenn sie nicht arbeitet und die musst du dann natürlich auch übernehmen. 

herzilein35  04.09.2016, 11:05

Das muss man denen nicht auf die Nase binden. Fakt ist das man unter einem Kahr nicht als Bedarfsgemeinschaft zählt, Sondern sls WG. Wichtig ist nur das jeder sein eigenes Zimmer hat.

Hallo, da ihr dann in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wird dein Einkommen voll mit angerechnet und du musst sozusagen für sie aufkommen. Je nach dem was das Amt berechnet, bekommt sie eventuell noch kosten für die Unterkunft zu ihrem Hartz4 satz..

wie alt seid ihr? was die wenigsten wissen, es gibt 1 Jahr wohnen auf Probe ;) da dürfen sie dich nicht mit anrechnen :) auf jeden Fall darauf anlegen und diskutieren ;)