Bei welcher Arbeitsagentur melden bei bevorstehendem Umzug?
Hallo, ich möchte kurz mal meine Situation schildern: Ich wurde gerade aus meinem Job (freundlich) gekündigt. Da ich dann ab 01.07. nicht mehr beschäftigt bin und meine Partnerin ab dem 01.07. ein bezahltes Praktikum in einer anderen, größeren Stadt macht, möchten wir die Chance nutzen und dorthin ziehen. Wir haben uns etwas Geld zurückgelegt um Umzug selbst zu finanzieren.
Wir suchen noch eine Wohnung für dort und sind noch hier gemeldet. Muss ich mich schonmal dort melden für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (1) oder muss ich das noch hier machen? Und wenn ich das hier mache, können die dann sagen, dass ich nicht wegziehen darf? Ich würde den Umzug ja auch selbst finanzieren.
Mir geht es einfach um die finanzielle Absicherung, sollte ich bis zum Datum des Umzuges dort noch keine feste Stelle in Aussicht haben.
Bitte ernstgemeinte, hilfreiche Ratschläge (...dass man das so oft noch dazu sagen muss).
Danke schonmal für Infos.
PS: Die Arbeitsagentur hier sagt, wir müssen uns dort melden. Da wir aber dort noch keinen Wohnsitz haben, da noch auf Wohnungssuche, bezweifle ich diese Aussage. Es wäre nicht die erste Falschaussage, die mir das Amt gegeben hat.
6 Antworten
Ich würde mich erstmal hier melden, das musst Du ja eh mit Erhalt der Kündigung. Parallel kannst Du ja der neuen Arbeitsagentur das schriftlich mitteilen (unter Angabe der Vorgangsnummer bei der jetzigen AA), dass Du ab dem soundsovielten in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnst und die neue Adresse sofort nach Erhalt nachreichst.
Niemand kann Dich am Umzug hindern oder Dir die Gelder kürzen. Das Problem ist nur, dass Du Dich vermutlich noch hier bewerben musst. Aber Du kannst ja gleich in die Bewerbung reinschreiben, dass Du zum 1.7. umziehen wirst...
sobald du dich arbeitslos gemeldet hast, kann man dir unter umständen den umzug verbieten, auch wenn du ihn selbst bezahlst. ich würde erst umziehen - du hast ja sicherlich noch urlaub - und mich dann am neuen wohnort arbeitssuchend melden. auf der sicheren seite bist du natürlich, wenn du vorab dich schon mal informierst, bevor du dich arbeitsuchend meldest. schließlich hast du ja auch einen grund für den umzug: deine partnerin nimmt eine bezahlte stelle auf, muss deshalb ja umziehen. und man kann ja nicht von euch beiden verlangen, dass ihr 2 wohnungen finanziert.
Dann gibt es unter Garantie eine Sperre beim ALG I, weil man verpflichtet ist, sich mit Erhalt der Kündigung beim Amt als arbeitssuchend zu melden, wenn man direkt mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ALG beziehen will.
Du bist verpflichtet, dich sofort arbeitssuchend zu melden, sobald du von der drohenden Arbeitslosigeit weißt. Es bleibt dir also gar nichts anderes übrig, als dich am jetzigen Wohnort zu melden. Selbstverständlich kannst du dich bereits arbeitsuchend für die neue Region melden.
Lass dir auf jeden Fall SCHRIFTLICH bestätigen, dass du dich ordnungsgemäß rechtzeitig angemeldet hast.
Lass dir von der Agentur wo du jetzt gemeldet bist eine Bescheinigung geben aus der hervorgeht, dass du dich gemeldet hast "später weiß nämlich keiner was" Am neuen Wohnort gehst du anschließend wenn ihr eine Wohnung gefunden habt und meldest dich dort bei der Agentur las arbeitssuchend
Zunächst mußt du dich natürlich an deinem jetzigen Wohnort arbeitssuchend melden. Aber es ist hilfreich im Vorfeld auch schon Kontakt zur Arbeitsagentur am neuen Wohnort aufzunehmen.