Arbeitslosengeld | Neuer Vertrag erst in Monaten
Ich bin von meinem Arbeitgeber zum 31.10.2013 gekündigt worden. Nun bekomme ich vom Amt ab dem 01.11.2013 Arbeitslosengeld. Im Dezember werde ich einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, der aber erst am 01.03.2014 beginnt.
Meine Frage: Wie reagiert die Arbeitsagentur auf diesen neuen Vertrag? Werde ich weiterhin nachweisen müssen, dass ich mich bewerbe? Wird die Arbeitsagentur versuchen, mich für die Zwischenzeit noch irgendwo anders unterzubringen? Werde ich trotzdem irgendwelche Maßnahmen machen müssen? Oder liegt das allein in der Entscheidung des Sachbearbeiters?
5 Antworten
Die Entscheidung obliegt zunächst alleine der Sachbearbeitung.
Aber sehe es mit einem Lächeln.
Wer wird dich denn für den kurzen Zeitraum von 4 Monaten beschäftigen wollen.
Ich denke, das liegt im Ermessen. Aber grudsaetzlich werden sie dich wohl ab diesem Moment in Ruhe lassen. Es besteht ja auch kein Grund, noch Zeit und Geld in Dich zu investieren, und sie sollten Wichtigeres auf dem Tisch haben. Zwingen kann dich ohnehin im Endeffekt keiner zu irgendwas. Ausser sie bieten dir einen passenden befristeten Job an fuer die Zwischenzeit, oder einen, bei dem du frueher anfangen kannst. Dann muesstest du auf jeden Fall dort zumindest eine Bewerbung hinschicken. Die oertlichen Arbeitsagenturen sind da unterschiedlich engagiert. Ich habe von meiner Agentur monatelang ueberhaupt nichts gehoert. Es gibt andere, die bekommen 7 Jobvorschlaege in der Woche. Witzig ist, dass mein Leistungsbezug am 1.10. endet, und ich fuer den 11. nun nochmal "eingeladen"worden bin. In diesem Fall muss ich nicht hin. Schidk deine Veraenderungsmitteilung weg und schau einfach, was passiert. Gut moeglich, dass du dann gar nichts mehr hoerst. Im Notfall hilft immer die gute alte gelbe Krankschreibung, falls sie dich schikanieren.
Lege dem Arbeitsamt sobald vorhanden den unterschriebenen Arbeitsvertrag (Gültig ab dem 01.03.2014) vor. Da es sich ja um eine neue und durch den Vertrag gesicherte Arbeitsstelle handelt, wirst du weder an einer Maßnahme, noch an einer sonstigen freien Stelle vermittelt, denn wo läge da sonst der Sinn ?
Du solltest die Gelegenheit wahrnehmen und in diesen drei Monaten einen Lehrgang belegen, der deinem Beruf förderlich ist. Einfach 3 Monate Urlaub muss die Arbeitsagentur NICHT hinnehmen.
Das sie dir eine Beschäftigung aufdrängen,wenn du ihnen einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen kannst,glaube ich nicht !!! Denn das macht keinen Sinn für dich und auch nicht für den Arbeitgeber. Aber was passieren kann ist,das sie dich in eine Maßnahme stecken,wenn gerade eine läuft und noch nicht voll ist,was meistens der Fall ist.