Miet frei wohnen für Renovierung - mündliche vereinbarung gültig?

7 Antworten

Zeugen für Renovierungsarbeiten nutzen Dir recht wenig. Zeugn für die Vereinbarung mit dem Vermieter wären da schon nützlicher.

Der allerbeste "Zeuge" wäre ein von beiden Parteien unterschriebenes Papier, auf dem die Vereinbarung schriftlich niedergelegt ist.

Wie lang sind die Renovierungsarbeiten her? Wenn Du seitdem immer pünktlich Miete bezahlt hast und einige Zeit seitdem vergangen ist, hast Du nichts zu befürchten. Er kann Dir nicht einfach so kündigen. Dazu gehören Abmahnungen, denen Du SCHRIFTLICH widersprechen musst, usw. usf.

Der Streit mit Deinem Vermieter betrifft etwas anderes? Versuch, Dich mit ihm zu einigen! Wenn er kein Ar...och ist, bleibts dabei.

Hilfe98765 
Beitragsersteller
 26.05.2017, 06:53

Ich bin noch am Renovieren kann 1.7 erste mal Miete bezahlen, der Streit bezieht sich auf fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens durch Polizeieinsatz, die aber aufgrund Auflagen widerrufen wurde, die jedoch meine persönliche Freiheit so einschränken, dass ich sie auch nicht akzeptieren kann und heute hoffentlich einen Gutschein auf Rechtshilfe bekomme, da ein Polizeieinsatz wegen Ruhestörung in der Nachbarschaft ja keinen Grund für eine fristlose Kündigung da stellt, habe aber aus Angst vor Rausschmiss diesen Widerruf der meine persönliche Freiheit sehr stark einschränkt unterschrieben, nicht wirklich freiwillig, jetzt muss ich sehen was zu retten ist ohne übers Ziel hinausschießen 

das klingt für mich nach der Geschichte aus den 70er Jahren. Lies´ mal Günther Wallraff. "Lehensdienste in Westfalen"

So hat der Vermieter einen unerlaubten Vorteil erschlichen. So ähnlich wie bei Schwarzarbeit zu Gunsten des Vermieters.

Siehe auch ungerechtfertigte Bereicherung.

Für die unentgeltliche Arbeit würde ich den Vermieter anzeigen beim Zoll

"Was kann ich tun?" 

Mach ein Gedächtnisprotokoll mit Ort, Datum, Uhrzeit, Art der Vereinbarung und trage auch die Zeugen namentlich ein - und lasse sie das Protokoll unterschreiben. 

Waren die Zeugen bei der Absprache mit dem Vermieter dabei oder nicht? Wenn ja, ist es einfach, wenn nein, sollten sie zumindest bestätigen können, dass Du die Renovierungsarbeiten als Gegenleistung für ein mietfreies Wohnen über zwei Monate geleistet hast. Du hast doch sicher mal mit den Zeugen darüber gesprochen. 

Streit muss übrigens nichtgleich heißen, dass alle Vereinbarungen gekündigt werden. 

Aber, wieder etwas gelernt: Das nächste Mal gleich alle Nebenabsprachen schriftlich festhalten inkl. Unterschriften. 

Hilfe98765 
Beitragsersteller
 26.05.2017, 05:52

Die Zeugen haben mich mehrfach beim Arbeiten gesehen von der Vereinbarung Wissen wissen sie nichts

ramay1418  26.05.2017, 06:06
@Hilfe98765

Tja, dann hast Du im Zweifelsfall schlechte Karten. Und ihr habt nie darüber geredet, warum Du renovierst? Normaleweise erzählt man doch so etwas in der Form: "Ich renoviere selbst, kann dafür dann zwei Monate mietfrei wohnen. Das haben wir so ausgemacht." 

Oder halt in ähnlicher Form. Falls nicht - schlecht. 

imager761  26.05.2017, 06:08
@Hilfe98765

Eben. Ich kann dir nur raten, den Streit beim Pokalfiliale mit Bier und Schnittchen beizulegen und die Abmachung nachträglich schriftlich zu erlangen. Verweigert er dies, sollten die Alarmglocken schrillen :-(

Du renovierst die Fenster deines Vermieters > das wäre das Erbringen einer Sachleistung anstelle der Miete. Festzustellen wäre der Wert deiner Arbeit und ob dieser Wert der Miete gleichzusetzen wäre.

Die aktuelle fristlose Kündigung weben Ruhestörung durch Polizeieinsatz ist vermutlich nicht wirksam. Was nun die Einschränkung deiner persönlichen Freiheit darstellen soll, erklärst du nicht näher. Sperrt der Vermieter dich in seiner Wohnung ein bis du mit der Renovierung fertig bist? Liegt hier ein Fall von Nötigung vor (§ 240 StGB) oder gar Freiheitsberaubung vor?

Hilfe98765 
Beitragsersteller
 26.05.2017, 09:35

Nein werde nicht eingesperrt, nur will er mir jeglichen Besuch verbieten und meine Finanzen kontrollieren. Vielen Dank für die Antwort, war gerade bei Sozialberatung die mich beruhigt haben ich solle mir in beiden Fällen keine Sorgen machen notfalls zählen sie mir Anwalt. Vielen Dank an alle die sich hier Mühe gegeben haben!!!

Auch eine mündliche Vereinbarung ist rechtlich gesehen ein Vertrag und gültig.

Der Nachweis ist halt schwierig. Aber ich würde nicht davon ausgehen, dass er so dreist ist zu lügen. 

Mach 1.) das Gedächtnisprotokoll und schreib ihm 2.) sehr, sehr höflich, welche Renovierungsarbeiten du getätigt hast und welche du noch vorhast und dass du, gemäß der Vereinbarung vom soundsovielten ab dem soundsovielten, die reguläre Miete zahlen wirst.