Wer ist bei Änderung der Personenzahl im Haushalt meldepflichtig, der Mieter oder der Vermieter?

7 Antworten

Das sollte der Mieter schon dem Vermieter schriftlich mitteilen - sagen kann man vieles. Möglicherweise passt der Vermieter dann die Vorauszahlungen der Nebenkosten an (senkt sie).

riodejan 
Beitragsersteller
 09.02.2016, 17:28

Weisst du, wo es genau diese gesetzliche Grundlage feststeht?

beangato  09.02.2016, 17:30
@riodejan

Ich wüsste keine. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

bwhoch2  09.02.2016, 17:43
@riodejan

Da braucht es kein Gesetz. Es gibt das Meldegesetz, aber das hat mit dem Vermieter in diesem Fall nichts zu tun.

Ansonsten ist es im eigenen Interesse des Mieters (Mietvertrag!), Personen, die ausgezogen sind, beim Vermieter abzumelden mit genauem Zeitpunkt. Falls es Betriebskosten gibt, die nach Personenzahl umgelegt werden, ergibt sich eine Reduzierung der Kosten.

Der Mieter! (Auch dem Vermieter gegenüber!)

Biberchen  09.02.2016, 16:59

warum? Das "Hausbuch" gibt es nicht mehr!

riodejan 
Beitragsersteller
 09.02.2016, 17:31
@Biberchen

Es geht um die personenabhängige Verteilung der Nebenkosten.

riodejan 
Beitragsersteller
 09.02.2016, 16:58

Muss dies schriftlich erfolgen? 

Ganz klar ist mir Deine Fragestellung nicht. Grundsätzlich ist derjenige (oder dessen gesetzlicher Vertreter) meldepflichtig, der seinen (Haupt-)Wohnsitz verlegt. Die Wohnsitzummeldung erfolgt beim Meldeamt. Aber was hat die Meldepflicht mit den im Haushalt lebenden Personen zu tun?


Wieso sollte der Vermieter den Mieter aufklären müssen, wenn beim Mieter jemand ein- oder auszieht? Bringst Du hier irgendwas durcheinander?

- wer umzieht, muss sich bei der Meldebehörde an- oder ummelden

- wird ein Teil der Nebenkosten auf die Personenanzahl umgelegt, ist es im Interesse des Mieters, dem Vermieter eine Änderung mitzuteilen

- bei vertraglichen Dingen empfiehlt es sich IMMER, die jeweils gegnerische Partei schriftlich und nachweisbar zu informieren.

Die Info an Vermieter ist nur notwendig, wenn  Betriebskosten mit Umlage nach Personen vereinbart sein sollten. Das im eigenen Interesse.