Wer ist bei Änderung der Personenzahl im Haushalt meldepflichtig, der Mieter oder der Vermieter?
Guten Tag
Wenn sich die Personenanzahl im Haushalt ändert (Sohn ist ausgezogen), ist dann der Mieter gesetzlich dazu verpflichtet seinen Vermieter schriftlich über den Auszug aufzuklären? Zählt eine mündliche Aufklärung?
Wo kann ich das ganze im deutschen Gesetz nachlesen?
Liebe Grüsse
7 Antworten
Das sollte der Mieter schon dem Vermieter schriftlich mitteilen - sagen kann man vieles. Möglicherweise passt der Vermieter dann die Vorauszahlungen der Nebenkosten an (senkt sie).
Ich wüsste keine. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Da braucht es kein Gesetz. Es gibt das Meldegesetz, aber das hat mit dem Vermieter in diesem Fall nichts zu tun.
Ansonsten ist es im eigenen Interesse des Mieters (Mietvertrag!), Personen, die ausgezogen sind, beim Vermieter abzumelden mit genauem Zeitpunkt. Falls es Betriebskosten gibt, die nach Personenzahl umgelegt werden, ergibt sich eine Reduzierung der Kosten.
Der Mieter! (Auch dem Vermieter gegenüber!)
warum? Das "Hausbuch" gibt es nicht mehr!
Es geht um die personenabhängige Verteilung der Nebenkosten.
Muss dies schriftlich erfolgen?
Ganz klar ist mir Deine Fragestellung nicht. Grundsätzlich ist derjenige (oder dessen gesetzlicher Vertreter) meldepflichtig, der seinen (Haupt-)Wohnsitz verlegt. Die Wohnsitzummeldung erfolgt beim Meldeamt. Aber was hat die Meldepflicht mit den im Haushalt lebenden Personen zu tun?
Wieso sollte der Vermieter den Mieter aufklären müssen, wenn beim Mieter jemand ein- oder auszieht? Bringst Du hier irgendwas durcheinander?
- wer umzieht, muss sich bei der Meldebehörde an- oder ummelden
- wird ein Teil der Nebenkosten auf die Personenanzahl umgelegt, ist es im Interesse des Mieters, dem Vermieter eine Änderung mitzuteilen
- bei vertraglichen Dingen empfiehlt es sich IMMER, die jeweils gegnerische Partei schriftlich und nachweisbar zu informieren.
Die Info an Vermieter ist nur notwendig, wenn Betriebskosten mit Umlage nach Personen vereinbart sein sollten. Das im eigenen Interesse.
Weisst du, wo es genau diese gesetzliche Grundlage feststeht?