Bei Umzug Miete mit Vormieter teilen?

6 Antworten

Die jetzigen Mieter sind bereits umgezogen und wollen am Wochenende Abnahme mit dem Vermieter machen.

Dann ist die Wohnung im Besitz des Vermieters. Nicht in Eurem. Evtl. Forderungen muß die NochMieterin dann an den Vermieter stellen. Nicht an Euch.

ja ist vollkommen rechtens und geht den vermieter auch eigentlich nix an/bzw ist es ihm eh egal

wenn du ihr kein geld gibst, hat sie das recht, die wohnung auch noch bis 30.09 zu nutzen, bzw keinen rein zu lassen

musst du entscheiden, ich würde versuchen zu handeln und bissel weniger zahlen oder erst am 1.10 rein gehen

Linkenscheuche  13.09.2011, 14:43

du musst das trennen, das ist keine miete, das ist praktisch bestechungsgeld, womit du dir ihre zustimmung erkaufst, dass du in die wohnung darfst, obwohl sie mieterin ist und du rechtlos in dieser sache

ich schreib bestechung, aber es ist legal, nur zum verständnis

du bist rechtlos, weil du zum 1.10 anmietest, vorher hast du kein recht der welt in der wohnugn irgendwas zu machen

XtraDry  13.09.2011, 14:45
@Linkenscheuche

Und wie will sie die Gegenleistung erbringen???

Linkenscheuche  13.09.2011, 14:46
@XtraDry

indem sie ihr gestattet ihre wohnung zu benutzen, in der zeit, wo sie nicht mieterin ist.....

XtraDry  13.09.2011, 14:49
@Linkenscheuche

Wenn sie die Wohnung am WE an den Vermieter übergibt, ist sie gar nicht mehr in der Lage, den Fragesteller in den tatsächlichen Besitz zu bringen, also die geschuldete Leistung zu gewähren...

Linkenscheuche  13.09.2011, 14:51
@XtraDry

beendet die übergabe den mietvertrag? dann hätte die vormieterin gegen den vermieter halt die ansprüche für die tage.....

wenn sie nicht mehr besitzer ist, wofür will der vermieter dann gegenleistung?

ok würde passen, dass er es nicht mitbekommen soll^^

XtraDry  13.09.2011, 15:00
@Linkenscheuche

Hier gibt es zwei voneinander zu trennende Verträge: alten Mietvertrag, der mit Übergabe NICHT automatisch endet, wenn dies nicht ausdrücklich so vereinbart ist, und die zwischenzeitliche "Untervermietung". Korrekterweise muss die Vormieterin im Besitz der Wohnung bleiben, um den "Untermietern" die (noch nicht) vereinbarte Leistung erbringen zu können, ansonsten kann sie weder vom Fragesteller noch ohne entsprechende Vereinbarung vom Vermieter etwas verlangen, denn sie hat faktisch keine Möglichkeit, die geschuldete Leistung zu erbringen und dennoch ein laufendes Mietverhältnis...

Lanzelotte 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 15:25
@XtraDry

Hm, ja das leuchtet ein was du schreibst XtraDry. Nur, wie sieht es in der Praxis aus? Macht man sowas, denn wie gesagt, habs selber noch nie erlebt und auch bisher nicht gehört. Wenn man dann hat 1-2 Wochen eher auszieht lässt man seinen Nachmietern die Chance schonmal zu renovieren. Was sind da eure Erfahrungen?

XtraDry  13.09.2011, 15:32
@Lanzelotte

Normalerweise läuft das so wie hier, aber ohne dass die Vormieterin was fordert, oder der Mietvertarg wird einvernehmlich zwischen allen Mietparteien mit Übergabe beendet und direkt neu begonnen, dann mus die Vormieterin weniger zahlen und die Nachmieter mehr, aber jeweils an den Vermieter...

Linkenscheuche  13.09.2011, 18:55
@XtraDry

also bei uns ist es so üblich, dass du dem vormieter geld gibst, der vermieter hält sich meist raus, weil er ja eh nahtlose vermietung hat und es so einfacher für ihn ist

aber du kannst dich auf den kopf stellen, wenn sie sagt du kommst nicht rein, kommst du nicht rein, du hast keinerlei anrecht darauf

XtraDry  13.09.2011, 19:05
@Linkenscheuche

aber du kannst dich auf den kopf stellen, wenn sie sagt du kommst nicht rein, kommst du nicht rein, du hast keinerlei anrecht darauf

Das hat mit Anrecht (Schuldrecht) nichts (mehr) zu tun, wenn der Vermieter die Schlüssel am WE zurück hat (Sachenrecht), kann er diese faktisch an die Nachmieter weiter geben, ohne dass sie etwas dagegen tun kann. Sie kann diese zwar innerhalb der Kündigungsfrist nochmals VOM VERMIETER zurückfordern, und wenn der diese nicht rausrückt, VON IHM einen Teil der Miete zurückfordern, mehr aber auch nicht. Vom Fragesteller kann sie nach Rückgabe in keinem Fall etwas fordern, da es zwischen den beiden keinen Vertrag gibt und sie diesen nach dem WE auch gar nicht erfüllen könnte...

Linkenscheuche  13.09.2011, 20:24
@XtraDry

ich gehe davon aus, dass sie keinen schlüssel bekommt, obwohl der vermieter könnte ja noch einen einbehalten haben

Die Rechtslageist eindeutig: NEIN! Sie brauchen der Dame NICHTS zu zahlen!!!!! Weil sie das weiß, will sie es ja ohne Wissen des Vermieters machen. Vuiel Glück in der neuen Wohnung!!!! Denken Sie daran: Der erste Traum in der neuen Wohnung geht in Erfüllung; also denken Sie beim Einschlafen an etwas Schönes!

Linkenscheuche  13.09.2011, 14:41

ja die rechtslage ist eindeutig, sie kommt dann erst am 1.10 rein

wiel sie vorher rein, muss die vormieterin diesem zustimmen

für die zustimmung will sie bares, das ist ganz normal..

Lanzelotte 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 14:45
@Linkenscheuche

Ist mir schon klar das sie rein rechtlich bis zum 30.09. die wohnung nutzen kann. nur wozu sollte sie das? sie hat mit ihrem mann ein haus gekauft, die sind schon umgezogen und fertig.

Ich wäre nie auf de Idee gekommen meinem Nachmieter meine hälftige Miete aufzubrummen.

Ist doch jeder froh wenn der Umzug schnell über die Bühne geht. Wenn man sich nen Haus für 200.000 euro kaufen kann wird man wohl ne halbe Monatsmiete verschmerzen können, meiner Meinung nach.

Linkenscheuche  13.09.2011, 14:48
@Lanzelotte

ab hier wird es sinnlos...

keiner hat geld zu verschenken, du verschenkst doch auch keins?

komm 1 promille deines lohns sind nicht viel, die kannst du doch verschmerzen und mir jeden monat überweisen, oder?

Lanzelotte 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 14:50
@Linkenscheuche

ab hier wird es sinnlos...

??

anitari  13.09.2011, 18:22
@Linkenscheuche

wiel sie vorher rein, muss die vormieterin diesem zustimmen

Oder der Vermieter. Dann muß sich Frau Nochmieterin mit Ihrer Forderung an den Vermieter wenden.

Linkenscheuche  13.09.2011, 18:56
@anitari

wie du es drehst, praktisch kommt sie ohne die zahlung nicht vor 1.10 in die wohnung

sie hat keinerlei anrecht drauf, wenn da nix lief mit frühzeitiger beendigung

Man zahlt Miete IMMER auf einen vollen Monat, nicht tageweise. Sollte tageweise gezahlt werden, ist es keine Mietwohnung mehr, sondern eine Pension. Der Anspruch Deiner Vormieterin ist rein rechtlich Schwachsinn.

Allerdings sagt @Linkenscheuche zurecht, dass andererseits die Vormieterin, solange sie für den Monat Miete gezahlt hat, auch das Recht hat, euch den Zugang zur Wohnung zu verweigern.

Linkenscheuche  13.09.2011, 14:39

doppelt

aber das ist eigentlich üblich, es ist eher selten, dass einen einer kostenlos rein lässt, meist wollen die geld dafür haben

Rechtslage??

Wenn sie die Wohnung an den Vermieter zurückgibt, kann sie dies nicht mehr fordern. Wenn sie von Euch was will, muss sie die Gegenleistung auch direkt an Euch gewähren, die Übergabe am WE also an Euch machen, nicht an den Vermieter...