Unseres Vormieter wollen anteilig ihre Miete zurück
Hallo, wir sind Ende September in unsere neue Wohnung gezogen, der Mietvertrag lief erst ab Oktober, aber die Vormieter sind schon Mitte September ausgezogen. Wir haben halt schon unsere Sachen rübergepackt, und 2-3 Nächte vorher schon hier geschlafen... Mein Freund hatte mit den Vormietern telefoniert, aber wohl nicht eindeutig zugestimmt, dass er ihnen die Miete anteilig zurückzahlen will, sie hatten wohl sowas angedeutet. Jetzt haben wir natürlich nicht bezahlt, weil wir von Verwandten auch schon gehört hatten, dass dies nicht üblich sei. Nun kommen die Vormieter, drängen auf das Geld und wollen einen Rechtsanwalt einschalten? Sie hätten doch noch bis zu Ende dort wohnen können, ist doch nicht unser Problem, dass sie da weg gezogen sind. Wir sind auch früher aus unserer Wohnung und unsere Nachmieter dementsprechend früher rein, wir kriegen da auch kein Geld für.
Sollten wir lieber zahlen?
13 Antworten
Hallo Chillie1991, der Vormieter hatte einen Vertrag mit dem Vermieter. Der hat auch die Miete für das laufende Monat September bekommen. Ihr habt mit dem Vormieter rein gar nichts zu tun. Wenn er noch Ansprüche hat, dann soll er das mit dem Vermieter klären. Der Vormieter hat mit der Schlüsselübergabe beim Vermieter signalisiert, das er ausgezogen ist und keine Ansprüche mehr auf die Wohnung hat. Ich würde an eurer Stelle nichts zahlen. Liebe Grüße juna57
Ich auch nicht,nie.
soweit der vormieter ab den tag seines auszugs die nebenkosten abrechnen lassen hat würde ich ihm nicht entgegen kommen, und eigentlich ist es doch sein verschulden wenn er euch den schlüssel über die wohnungsverwaltung übergibt bevor er/sie da richtig raus sind
Sowas muss vorher ausgehandelt werden. Im Nachhinein was zu verlangen - ist nicht OK - und darauf besteht auch kein Anspruch !
Der Vormieter hat eigentlich keinen Anspruch auf anteilige Mietzahlung. Er hätte ja nicht die Schlüssel vorher raus geben brauchen. Der Weg war ja sowieso nicht richtig, die Übergabe hätte mit dem Vermieter stattfinden müssen. Viele Vermieter übergeben die Wohnung meist aus Kulanz schon ein zwei Tage vor Vertragsbeginn die Wohnung. Hoffentlich haben Sie die Verbrauchsstände an den Messgeräten aufgeschrieben, dass es dort nicht auch noch Streitigkeiten bei der ersten Abrechnung der Betriebskosten gibt.
Die Übergabe HAT über den Vermieter stattgefunden ;) wir haben die Schlüssel von ihm bekommen
das ist doch nicht euer Problem! Die Vormieter sollen sich an den Vermieter wenden und nicht an euch! Es ist doch ihr Problem wenn die Wohnungsübergabe vorzeitig machen. Laßt euch nicht einschüchtern!