Kann mein Vater sein Haus seinen minderjährigen Enkeln (meine Tochter und mein Neffe) vererben,sodass mein Bruder und ich leer ausgehen?

14 Antworten

Kann mein Vater sein Haus seinen minderjährigen Enkeln (meine Tochter und mein Neffe) vererben

Ja, das wäre ihm wg.Testierfreiheit möglich - jedermann ist in der Verfügung seines Vermögens auch von Todes wegen völlig frei.

sodass mein Bruder und ich leer ausgehen?

Nein, den gesetzl. Mindestanspruch des Pflichtteils, d. h. den zu eurem gesetzl. Erbrecht hälftige Anspruch in Geld, könnt ihr von den Erben fordern.

Ja, wenn er seinen Enkeln bereits lebzeitig das Haus überträgt und diese Schenkung 10 Jahre überlebt.

Ja, zumindest insoweit, dass ihr keine Hauseigentümer werdet, sondern euch gegen die Erben ein Geldanspruch in Höhe des Pflichtteil zusteht.

Da hoffentlich weder du, noch dein Bruder in dem Haus wohnt, die Kinder noch minderjährig sind: könntet ihr es im Rahmen der Vermögensvorsorge für die Kinder vermieten. Aus der Miete solltet ihr auch noch eine Rücklage für Instandhaltung bilden. Wie in dem Fall der steuerliche Aspekt bei Renovierung aussieht, weiß ich nicht.

Eventuell verfügt Vater auch noch über Barvermögen, welches er euch zukommen lässt. (Vermächtnis?)

Sollte einer von euch in dem Haus wohnen, ist zumindest ein Streit zwischen euch Geschwistern in meinen Augen unvermeidbar.

Fordert ihr den Pflichtteil, müsst ihr als Sorgeberechtigte entscheiden, ob die Kinder das Erbe überhaupt annehmen können oder gleichzeitig für das Kind um Stundung bitten.

Ich weiß nicht, wen der Opa hier mehr hasst, euch oder seine Enkel.

Alexander311 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 18:38

Mich hasst er,deshalb versucht er mich so aus dem "Rennen" zu bringen. Wenn mein Bruder dann in das Haus einzieht,da ja sein Sohn (mein Neffe) geerbt hat,kann ich wohl gar nichts machen? Ein Teil gehört ja auch meiner Tochter. Das ist eine ganz fiese Masche... :-(

kabbes69  04.04.2019, 19:20
@Alexander311

Wenn dein Bruder einzieht: solltest du zum Anwalt. Die Kinder können nur einvernehmlich handeln. Evtl kannst du hier auch beim Familiengericht um Unterstützung bitten. Hier kenne ich mich nicht aus.

Kommt auch auf das Verhältnis zwischen dir und dem Bruder an. Wenn ihr euch einig seid? Kann man auch Testamente zumindest zum Teil ignorieren.

Hier solltest du dir aber erst Gedanken machen, wenn du das Testament kennst.

Alexander311 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 20:51
@kabbes69

Vielen Dank für Deine Hilfe !!

hallo Alexander,

im Allgemeinen geht das n.m.Kenntnis nicht. Die nächsten Familienmitglieder in erster Linie (Ehepartner, Kinder) haben ein gesetzlich geschütztes Erbrecht.

Dieses Erbrecht geht nur dann verloren, wenn im Ausnahmefall die Erben sich als erbunwürdig erwiesen haben. Erbunwürdig ist aber nicht der Fall, wenn die Söhne dem Vater nicht mehr zum Geburtstag gratulieren etc., sondern wenn sie z.B. den Vater bestohlen haben. Es muß sich schon um erwiesene schwerwiegende Vorwürfe handeln.

AuroraAlpha  04.04.2019, 17:57
haben ein gesetzlich geschütztes Erbrecht.

Das nicht - was du meinst ist der Pflichtteil, der nur einen Anspruch auf Geldzahlung in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbeils gibt.

Zu den Voraussetzungen für die Pflichtteilsentziehung s. hier.

Nordlicht979  04.04.2019, 17:58
@AuroraAlpha

Auch gut. Danke für den weiterführenden Hinweis.

Ganz leer geht ihr in keinem Fall aus: der gesetzliche Pflichtteil (1/2 des gesetzlichen Erbteils) kann nur unter sehr besonderen Bedingungen entzogen werden.

Euer Vater könnte allerdings zu Lebzeiten den Enkelkindern Schenkungen zukommen lassen, die nur dann in die Berechnung des Pflichtteils einbezogen werden, wenn er vor Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Diese Anrechnung erfolgt abschmelzend, d.h. um 10% je abgelaufenem Jahr gemindert, so dass nach 10 Jahren keine Anrechnung mehr erfolgt.

Wenn er es in seinem Testament umschreiben lässt, ja (also wenn er genau das vor hat, was du angesprochen hast, wird es passieren). Allerdings weiß ich nicht wie es abläuft wenn er sich kein Testament schreiben lässt bzw. es nicht mit einem Notar umschreibt.

Topses  04.04.2019, 17:47

Nicht ganz korrekt. Stichwort Pflichtteil!

SpritemitCodein  04.04.2019, 17:50
@Topses

Jo sorry, ne Mindestbeteiligung am Finanzvermögen liegt vor. Ob der Anspruch jedesmal gültig ist, weiß ich wiederum auch nicht.