Gericht/Minderjährig?

3 Antworten

In familienrechtlichen Verfahren ist man ab 14 verfahrensfähig. Du kannst den Antrag also selber stellen.

Geh zum örtlichen Amtsgericht und erkläre alles auf der Geschäftsstelle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ähm wieso du.?

Wenn dein Vater Umgang will, muss er sich drum kümmern!

Nicht du!

Es gibt keine Vormündin..

Ich wüsste nicht wieso die Umgang einklagen solltest

Wenn dein Vater das möchte soll auch er das machen.