muss mein mann mich ins Grundbuch eintragen?
Ich bin sein 5 Jahren in zweiter Ehe. Mein jetziger Mann hat ein Haus und ich bin nur mit meinen kleinen Köfferchen bei ihm eingezogen. Also mir gehört nichts in dem Haus. Mein Mann hat eine Tochter aus seiner ersten Ehe. Er hat ein Testament gemacht, in dem er seine Tochter (die aber nicht hier wohnt) das Haus vermacht. Ich habe mit seiner Tochter absolut kein gutes Verhältnis . Auch möchte mein Mann nicht, dass ich ins Grundbuch eingetragen werde. Er meinte, das ich lebenslang Wohnrecht habe, was er auch nicht schriftlich festhalten möchte. Ich habe nun Angst, dass seine Tochter mich rausmoppen könnte, auch wenn ich Wohnrecht habe. Denn das Haus würde ja dann ihr gehören. Und ich stehe nicht im Grundbuch ! Sollte ich mir schon vorher eine eigene Bleibe suchen ? Würde ich wirklich leer ausgehen ? Wer kann mit eine wirkliche antwort geben ?
19 Antworten
Was ist das für ein Mann? Bist du nur als Köchin, Putzfrau und im Bett gut genug für ihn? Wenn er dir nicht zumindest das lebenslange Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lässt, dann such dir schon mal gleich eine neue Wohnung.
du hast recht, mein man ist ein narzisst und schreit mich an, wenn ich ihn frage , das ich ins grundbuch möchte.
So wie es aussieht, will dein Mann keine schriftliche Vereinbarung treffen, was auch sein gutes Recht ist. Schliesslich hat er eine Tochter, die erbberechtigt ist. Auch ein lebenslanges Wohnrecht, sollte das jemals vertraglich zustande kommen, wird dich nicht glücklich machen, weil du und seine Tochter spinne Feind seid. Willst du in Streit leben oder gemobbt werden, bis du von alleine ausziehst und das nur wegen einem Haus? Suche dir selber eine eigenes Heim und du hast Ruhe. So würde ich es jedenfalls machen. Hinter mir die Sintflut.
Ohne schriftliche Zusicherung eines Wohnrechtes können Sie keinen Anspruch geltend machen. Da Ihr Mann das Haus der Tochter alleine vermacht hat, haben Sie auch keinen Erbanspruch am Haus selbst. Zustehen würde Ihnen allerdings bei gesetzlichem Güterstand ein Zugewinnausgleich gegen den Ehemann bei einer Ehescheidung, den auch die Tochter nach dem Tode des Vaters an Sie zahlen müßte; diese Verpflichtung Ihnen gegenüber erbt sie quasi mit. Dieser Anspruch errechnet sich aus dem Wertzuwachs des Hauses vom Zeitpunkt der Eheschließung bis zu deren Beendigung durch Scheidung oder Tod. Die sichere Lösung für Sie wäre nur die grundbuchliche Eintragung eines lebenslänglichen Wohnrechtes für Sie im Haus oder bestimmten Räumen, löschbar mit Todesnachweis. Auch wenn Ihr mann das vielleicht nicht einsieht, hätten Sie ohne etwas schriftliches nicht in Händen, was den von ihm mündlich erklärten Wohnrechtsbestand für Sie beweisbar machen würde - kurz gesagt: Sie fleigen raus, wenn er nicht mehr und der Tochter danach ist.
schau mal hier: http://www.erbrecht-heute.de/Kleiner-Pflichtteil.html
ganz enterben kann er dich also nicht.
Ein lebenslanges Wohnrecht sollte zumindest im Testament festgehalten werden, auch hinsichtlich dessen ob du kostenlos wohnst oder z.B. Nebenkosten wie Heizung etc. zahlen musst.
Ohne schriftliche Vereinbarung, weder im Grundbuch, noch im Testament sieht es schlecht aus. Da das Erbrecht relativ kompliziert ist, würde ich dir dringend raten, dass du dich mal anwaltlich beraten lässt und dann mit deinem Mann redest.
Hast du ein schriftlich vereinbartes Wohnrecht kann sie sich nicht raus moppen, aber sie kann dir trotzdem das Leben schwer machen. In dem Fall müsste sie dir aber eine Entschädigung zahlen wenn du dann freiwillig gehst.
Deshalb : anwaltliche Beratung und was schriftliches vereinbaren.
Ja, also du solltest dich auf alle Fälle absichern. Damit du nach dem Ableben deines Mannes im Haus bleiben kannst, sollte er auf dies auch in seinem Testament verankern. Ein Eintrag im Grundbuch wäre natürlich noch besser. sollte er zu all dem nicht bereit sein, würde ich mir an deiner Stelle wirklich eine eigene Bleibe sucheen und würde mich nicht abhängig machen. So wie es aussieht würdest du sicher mit deinem Köfferchen wieder ausziehen, denn du hast nichts in der Hand und die Tochter könnte wegen Eigengebrauch dir die Kündigung geben. Ich wünsche dir jedoch ganz viel Glück damit du noch eine Klärung herbeiführen kannst. Liebe Grüße von bienemaus63
DH liebe bienemaus.
Als Mann sollte man aber auch für seine Frau vorsorgen.