Kündigung nach einer Woche - muss ich wirklich noch zwei Wochen weiterarbeiten?

7 Antworten

Grundsätzlich musst du die Kündigungsfrist einhalten - aber ich würde mit dem Boss reden.

Vielleicht kann man sich einigen. Du kriegst etwas weniger Geld und kommst dafür sofort raus?

Auf jeden Fall schriftliche Regelung vereinbaren!

da du erst am 01.10 dort angefangen hast zu arbeiten, befindest du dich noch in der probezeit und hast somit eine gesetzliche kündigungsfrist von 2 wochen einzuhalten, wobei du während der probezeit ohne angaben von gründen kündigen kannst

du bist gesetzlich verpflichtet, diese 2 wochen einzuhalten, grundsätzlich kannst du versuchen mit deinem arbeitgeber eine einvernehmliche lösung dahingehend zu finden, das du ab sofort gehst und er nur bis zu dem tage wo du gearbeitet hast auch für dich zahlen muss

wie gesgt das ist jedoch eine menschliche entscheidung ansonsten mußt du die 14 tage warten, ansonsten kannst du arge probleme bekommen

jeder neue arbeitgeber weiß, das man verpflichtet ist, gesetzliche kündigungsfristen einzuhalten die zwsichen 14 tage und 2 monate liegen je nach dauer des arbeitsverhältnisses !

Das wirst Du wohl müssen, es ist Bestandteil des Vertrages

tina1111 
Beitragsersteller
 06.10.2010, 21:32

und was kann passieren, wenn ich es nicht mache?

amdros  06.10.2010, 21:34
@tina1111

Das hängt wohl von Deinem AG ab. Mit den Gesetzlichkeiten bin ich nicht vertraut

helrich  07.10.2010, 05:47
@tina1111

Wenn der Chef knallhart ist, kann er Dir ne saftige Vertragsstrafe aufbrummen, wenn Du einfach nicht zum Dienst erscheinst und Dich nicht an Fristen hälst... Schließlich hat er Dich in den Arbeitsablauf eingeplant - so wird er es dann auch begründen können.

Also ist ein klärendes Gespräch mit dem Chef das Mindeste, was Du tun solltest.

Also du bekommst am 1. einen Job und willst nach noch nicht mal einer Woche wieder kündigen???

Also wenn abgemacht habt, das du eine Kündigungsfrist hast, dann musst du die vorgegebene Zeit noch arbeiten.

Immerhin würde ich auch nicht wollen, das jemand heute seinen ersten Arbeitstag hat und am Montag schon kündigen will ;-)

die kündigungsfrist musst du einhalten - ausser dein jetziger ag stimmt einem aufhebungsvertrag zu - dann kannste gleich gehen