Kann man zur Bebauung gezwungen werden?

4 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass die 2 ha Land derzeit noch Außenbereich sind, also noch keine Bebauung derzeit möglich ist, es müßte erst ein kostenintensiver und viele Jahre dauernder Bebauungsplan erstellt werden.

Die Stadt möchte die 2 ha Land wohl gerne im B-Plan haben und wenn sie das so nicht bekommen, dann werden sie dem B-Plan nur für das 1 ha nicht zustimmen. So einfach ist das.

Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, kann ich das nachempfinden. Die machen die Erschließung doch lieber für 2 ha Land als nur für einen. Wasser, Strom, Gas, Abwasser, Straßen, Lampen, usw... lohnt sich für 2 ha doch mehr als nur für einen!

Wirtschaftlich ist das absolut nachvollziehbar.

kurznachgefragt 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 12:57

Ein Bebauungsplan liegt schon seit Jahren vor, der müsste nur geändert werden. Die Erschließungskosten werden vom neuen Eigentümer gezahlt.

Die Frage ist, ob eine Stadt den Verkauf mit anschließender Bebauung erzwingen kann?

pharao1961  13.06.2018, 14:23
@kurznachgefragt

Wenn der existierende B-Plan rechtskräftig ist, kann die Stadt garnix mehr erzwingen. Wenn der natürlich noch nicht rechtskräftig ist, dann sieht es anders aus.

Es gibt also einen rechtskräftigen B Plan, der noch nicht umgesetzt wurde? Dann wird der Eigentümer die 2 ha kaum als Grünland verkaufen, sondern als Bauerwartungsland. Im Verkaufsfall hat die Stadt vermutlich die Möglichkeit ihr gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben. Dann wird die Stadt Eigentümer der Fläche und kann über die weitere Verwendung entscheiden. Wenn die Stadt die Fläche weiter verkaufen will, kann sie dies auch an eine Bebaungsverpflichtung knüpfen.

Es gibt meines Wissens keine Verpflichtung der Stadt einen Bebauungsplan zeitnah oder überhaupt umzusetzen.

Die Stadt kann einen Bebauungsplan auch wieder ändern, dann wird aus dem Bauerwartungsland auch wieder Grünland oder Landschaftsschutzgebiet. Eine Wertminderung kann der Eigentümer hier nicht geltend machen.

Die Stadt kann auch nach §88 BauGB ein Enteignungsverfahren einleiten, in dem Fall entsteht aber mW auch eine zeitnahe Umsetzung des BPlanes.

Bei dem Volumen müsste doch auch Geld für einen guten Anwalt drinn sein.

bin kein fachanwalt. im grundgesetz steht, "eigentum verpflichtet".. d.h. auch, dass man wohnraum schaffen muss.

pharao1961  13.06.2018, 12:32

Also muss jeder, der ein Grundstück hat darauf bauen? :-)

lesterb42  15.06.2018, 09:47

Im Grundgesetz steht auch, dass das Eigentumsrecht gewährt wird. Ganz so einfach ist die Welt nicht und niemand ist grundsätzlich verpflichtet Wohnraum zu schaffen.