Kann man zur Bebauung gezwungen werden?
Folgender Sachverhalt:
Ein Eigentümer besitzt 2 Hektar Land und möchte davon 1 Hektar an einem Bauunternehmer verkaufen. Hier sollen dann einzelne Baugrundstücke entstehen, die von der Stadt ausdrücklich gewünscht und auch benötigt werden.
Mehr sogar noch. Die Stadt möchte die ganzen 2 Hektar als Baugrund verkauft wissen und droht damit, ggf. das zu erwartende Bauland in eine wertlose Grünflache umzumünzen. Darf eine Stadt so mit den Bürgern umgehen? Das käme ja einer Enteignung gleich?
Weiter: Könnte ein Käufer für die 2 Hektar dazu verpflichtet werden zeitnah die ganze Fläche an Bauinteressenten zu verkaufen?
Oder könnte er sich da unter Umständen mehrere Jahre für Zeit lassen?
Ich hoffe, das ist verständlich genug. Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass die 2 ha Land derzeit noch Außenbereich sind, also noch keine Bebauung derzeit möglich ist, es müßte erst ein kostenintensiver und viele Jahre dauernder Bebauungsplan erstellt werden.
Die Stadt möchte die 2 ha Land wohl gerne im B-Plan haben und wenn sie das so nicht bekommen, dann werden sie dem B-Plan nur für das 1 ha nicht zustimmen. So einfach ist das.
Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, kann ich das nachempfinden. Die machen die Erschließung doch lieber für 2 ha Land als nur für einen. Wasser, Strom, Gas, Abwasser, Straßen, Lampen, usw... lohnt sich für 2 ha doch mehr als nur für einen!
Wirtschaftlich ist das absolut nachvollziehbar.
Wenn der existierende B-Plan rechtskräftig ist, kann die Stadt garnix mehr erzwingen. Wenn der natürlich noch nicht rechtskräftig ist, dann sieht es anders aus.
Es gibt also einen rechtskräftigen B Plan, der noch nicht umgesetzt wurde? Dann wird der Eigentümer die 2 ha kaum als Grünland verkaufen, sondern als Bauerwartungsland. Im Verkaufsfall hat die Stadt vermutlich die Möglichkeit ihr gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben. Dann wird die Stadt Eigentümer der Fläche und kann über die weitere Verwendung entscheiden. Wenn die Stadt die Fläche weiter verkaufen will, kann sie dies auch an eine Bebaungsverpflichtung knüpfen.
Es gibt meines Wissens keine Verpflichtung der Stadt einen Bebauungsplan zeitnah oder überhaupt umzusetzen.
Die Stadt kann einen Bebauungsplan auch wieder ändern, dann wird aus dem Bauerwartungsland auch wieder Grünland oder Landschaftsschutzgebiet. Eine Wertminderung kann der Eigentümer hier nicht geltend machen.
Die Stadt kann auch nach §88 BauGB ein Enteignungsverfahren einleiten, in dem Fall entsteht aber mW auch eine zeitnahe Umsetzung des BPlanes.
Bei dem Volumen müsste doch auch Geld für einen guten Anwalt drinn sein.
bin kein fachanwalt. im grundgesetz steht, "eigentum verpflichtet".. d.h. auch, dass man wohnraum schaffen muss.
Also muss jeder, der ein Grundstück hat darauf bauen? :-)
Im Grundgesetz steht auch, dass das Eigentumsrecht gewährt wird. Ganz so einfach ist die Welt nicht und niemand ist grundsätzlich verpflichtet Wohnraum zu schaffen.
Ein Bebauungsplan liegt schon seit Jahren vor, der müsste nur geändert werden. Die Erschließungskosten werden vom neuen Eigentümer gezahlt.
Die Frage ist, ob eine Stadt den Verkauf mit anschließender Bebauung erzwingen kann?