Mir gehören 2/3 des Grundbucheintrages kann ich meine Anteile Verkaufen?
Hallo
Ich habe mal eine Frage nämlich:
Darf ich meine Grundbuchanteile Verkaufen bzw. wenn an wen kann ich Verkaufen?
Die Situation sieht so aus: Ich habe durch eine Schenkung 2/3 des Grundbuchs bekommen. Meiner Mutter gehört das restliche Drittel. Da ich aber keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter habe und die Situationcht Schwierig ist, will 2/3 nicht besitzen.
Das Haus zu dem GBE besitzt weniger wie 90m² und meine Mutter bewohnt es ohne Miete zu Zahlen. Grundrechnungen des Hauses laufen allerdings über mich da ich haupteigentümer bin.
Kann ich meine Anteile Ohne Zustimmung meiner Mutter an die Stadt oder eine Bank verkaufen wenn ja wie oder gibt es eine andere möglichkeit?
Danke im Vorraus. liebe grüße
7 Antworten
Soweit sich die 2/3-Anteile klar bestimmen lassen, können Sie die auch verkaufen. Handelt es sich um idielle Anteile, die man ohne die Zustimmung des Miteigentümers nicht trenne und verkaufen kann, so bleibt Ihnen der Weg der Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Jeder erhält dann vom Meistgebot seinen Anteil aus dem verbleibenden Versteigerungserlös.
Ich habe die Schenkung einfach bekommen, annehmen musste ich nichts.
Nein meine Mutter besitzt kein Dauerwohnrecht, die Schenkung erfolgte durch meine Großmutter.
Wie gesagt die Situatimeiner Mutter ist recht Schwierig, Sie hat sich nach 3 Monaten das letzte mal gemeldet und wollte das ich dir die Anteile überschreibe, Zahlen will Sie nichts dafür im Gegenteil Sie behauptet ich müsste Ihr Unterhalt zahlen. (Das weiß ich allerdings, das es nicht stimmt)
Ja es gibt die Möglichkeit Miete zu Verlangen da ich nicht in dem Objekt Wohne aber die Situation ist so Verfahren, sie weigert sich auch Miete zu Zahlen.
Sie Will das Haus für Geschenkt haben und weigert sich mir Irgendwie entgegen zu kommen. Sie droht damnit das das Haus in den Zwang geht und Ich keinen Cent sehen werde.
Eine Immobilie bekommt man nicht so einfach geschenkt, da muss ja auch das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden usw., was ja auch mit Kosten verbunden ist. Eine Schenkung ist ein gegenseitiger Vertrag, der durch Angebot und Annahme entsteht. Er ist allerdings einseitig verpflichtend, im Gegensatz zum Verkauf ergibt sich für den Beschenkten keine Pflicht zur Gegenleistung. Du musst dir als erstes einen Grundbuchauszug besorgen und z. B. nachschauen, ob im Grundbuch so etwas wie ein lebenslanges Wohnrecht oder eine Leibrente eingetragen ist. Dann wirst du deine Anteile kaum loswerden. Die einfachste Lösung wäre, sich zum Vergleich einen Mietspiegel zu besorgen und ihr anteilig für deine 2/3 die Miete abzuknöpfen. Ob deine Mutter zahlen möchte, steht hier nicht zur Debatte. Sie wohnt zur Zeit auf deine Kosten. Bevor das Ganze Haus versteigert werden soll, kannst du auch die Mietzahlungen erstmal per Forderungseinzug geltend machen (Mahnbescheid).
Genau aber das ist in diesem Falle die Lösung! - Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft! Sie wird im Zuge der ZV zwangsgeräumt, wenn sie das Objekt nicht freiwillig verläßt.
Verkaufen kannst Du. Aber wer sollte denn so etwas kaufen, es sei denn er bekommt ein Vorkaufsrecht von Deiner Mutter für den Erbfall für den restlichen Teil und Ihr Ableben zögert sie nicht unnötig hinaus.
Warum bietest Du es ihr nicht zum Kauf an?
Und wenn ihr Stress habt - wie sieht es mit der Wohnung aus? Hat sie ein Wohnrecht (Lebenslang) oder besteht eine Möglichkeit für die 2/3 Miete zu verlangen?
Ich würde mich da mal bei einem Experten erkundigen.
Du kannst deine Anteile verkaufen, aber wer hat Interesse Anteile zu kaufen? Es bleibt da immer ein noch Eigentümer der bei allen Veränderungen ein Mitentscheidungsrecht hat.