Gartengrundstück wird nach Verkauf Bauland!?
Hallo liebe Forenuser,
ich habe eine Frage zu einem Grundstücksverkauf. Ich habe einen Teil meines Gartens an einen Nachbarn verkauft (etwa 250qm von 1550qm). Der Garten ist bzw war auch als Gartengrundstück im Grundbuch ausgewiesen. Der Nachbar hat neben dem Garten ein Haus mit kleinem Garten gehabt. Er hatte also Bauland angrenzend zu meinem Garten. Nach dem Verkauf habe ich eine Fortführungsmitteilung aus dem Liegenschaftskataster bekommen aus dem hervor geht dass er das gekaufte Gratenstück nach der Fortführung als Wohnbaufläche laufen lässt. Er hat das neue Stück mit seinem vorhandenen 500qm großen Wohnbauflächengrundstück auf dem sein Haus stand vereint. Wie genau geht das? Ich dachte sowas ist gar nicht möglich? Hat er das selber beantragen müssen oder macht das die Stadt automatisch? ( Die Frage ist wichtig für mich da ich wissen will ob er mich beschissen hat)
Ich danke euch im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
4 Antworten
Die Nutzungsart im Grundbuch folgt der Eintragung im Liegenschaftsbuch der Katasterverwaltung. Vermutlich wird nach der Neuvermessung die Nutzungsart Gebäude-/Freifläche neu eingetragen worden sein. Diese erfolgt nach dem äußeren Anschein.
Was die Fläche wert ist, hat damit nichts zu tun. Hier werden 250 m² für einen gesonderte Bebauung wohl nicht ausreichend sein, sodaß man von einer Arondierungsfläche sprechen muss, die nicht den vollen Baulandwert erreicht.
Ob ein Grundstück Bauland ist oder nicht ergibt sich nicht aus der Nutzungseintragung im Grundbuch, sondern aus dem Baurecht (Bebauungsplan, § 34 BauGB u.ä.). Nutzungseintragungen im Grundbuch haben keine rechtliche Bedeutung.
Pech gehabt!!
Hallo,
die Bezeichnung im Liegenschaftskataster löst kein Baurecht aus, sondern ist lediglich ein Nachweis der derzeitigen Nutzung (nach einem gewissen vorgegebenen Schlüssel, hier: Wohnbaufläche).
Ob ein Baurecht besteht, kann man aus einem Bebauungsplan bei der Gemeinde entnehmen oder sich beim Bauamt schlau machen.
Auf Antrag und das Kostet Erschließung zum Bebauen