Kann man die Bebauung eine Grundstückes im Kaufvertrag ausschließen?
Liebe Community!
Ich möchte ein Grundstück, dass zum Teil als Bauland gilt verkaufen. Der Käufer möchte allerdings nur einen sehr geringen Preis zahlen, mit der Begründung das Grundstück gar nicht bebauen zu wollen. Nun frage ich mich ob es nicht möglich ist, im Kaufvetrag die Bebauung des Grundstückes auszuschließen.
8 Antworten
Mach es doch anders, verkaufe so wie besprochen. Mache die Zusatzklausel in den Vertrag, dass, wenn der Käufer, oder ein späterer Besitzer des Grundstücks, es bebauen will, eine Zusatzpreis zu zahlen hat. Das kann man so auch ins Grundbuch eintragen lassen.
Die Klausel, dass es nciht bebaut werden darf, würde ja die Erben von Deinem Käufer über gebühr binden.
Aber die Klausel , dass man dann eben auch den Betrag aufrunden muss, den Bauland kostet, der wäre doch fair.
wenn es bauland ist, kannst du das als privatperson nicht ausschließen.
bzw, diese Klausel im vertrag hat keinen bestand
wäre idiotisch
such dir einfach einen anderen käufer, der es bebauen will und den marktpreis zahlt
Lieber Ichfressgern,
ich verstehe nicht warum Vertragsbedingungen idiotisch sein sollen und sich "einfach einen anderen käufer suchen" ist oft nicht leicht. Die stehen ja nun nicht gerade am Straßenrand.
Kann Dir doch egal sein, was der Käufer damit macht.
Wenn er nicht das zahlen will, was Du Dir vorstellst, brauchst Du ja nicht
zu verkaufen.
Wenn du es verkaufen möchtest übergibst du dann das Eigentumsrecht an den Käufer. z.B. bei einem Hausverkauf kann der Verkäufer dem Käufer auch nicht vorschreiben welche Veränderungen oder Anbauten zulässig sind. Dafür sind ganz andere gremien zuständig. Bei einer Verpachtung sieht das ganz anders aus. Da bist du Eigentümer und somit stellst Du die Regeln auf.
Kann es sein das der Käufer weiß oder ahnt das Du Geld brauchst ?
Danke für deine Antwort! Der mögliche Käufer ist der aktuelle Pächter und das Grundstück soll schon länger verkauft werden. Er sitzt das nun schon seit 2 Jahren aus und es gibt einfach keinen anderen Käufer. Leider....
im Kaufvetrag die Bebauung des Grundstückes auszuschließen.
Du kannst wohl, nur ob ein solcher Passus Konform ist? Erklärt dir sicher gern der Notar. Erzählen kann jeder viel!
Ich erhoffe mir damit, dass wenn ich ihm den Vorschlag unterbreite er seine wahren Absichten Preis gibt. Also entweder er darauf eingeht oder eben nicht. Und dass er dann auf einen angemesseneren Preis eingeht. Wenn das juristisch allerdings gar nicht möglich wäre, stehe ich dumm da.
Leider handelt es sich um keine leicht zu veräußerne Lage des Grundstücks und es ist der einzige mögliche Käufer. Trotzdem sehe ich nicht ein mich mit nur 7 % des Bodenrichtwertes zu begnügen.