Besser Gartenland verkaufen oder Erschließungsgebühren bezahlen, wenn Bebauungsplan (Bauland)?
Ein Bauunternehmer möchte die teilerschlossene Straße vollständig ausbauen und damit einen Bebauungsplan für das von ihm erworbenen Pachtland erreichen. Unser Gartenland liegt mitten darin, d.h. wir müssten Erschließungsgebühren bezahlen. Unter den derzeitigen Umständen (Baupreise und zufällig wurde dilletantisch eingebrochen ohne Diebstahl und Nachbarlaube abgefackelt) haben wir nicht vor zu bauen. Ist es sinnvoll, das Gartenland (wie gesehen, d.h. mit Bebauung, -pflanzung...) vorher zu verkaufen und damit weiteren Schikanen aus dem Weg zu gehen oder zunächst die Erschließungsgebühren zu bezahlen, den Garten solange wie möglich zu nutzen und dann als Bauland zu verkaufen?
4 Antworten
Gibt es denn für diese "Flur" überhaupt einen Bebauungsplan?
Solche Planung kann auch gerne mal 20 Jahre dauern.
Auskunft erhaltet ihr beim örtlichen Katasteramt.
Danach richtet sich natürlich auch der mögliche Preis, den ihr erzielen könnt.
Bisher gibt es einen B-Plan nur für die gegenüberliegende Straßenseite. Da der Bauunternehmer die Straße jedoch auf eigene Kosten ausbauen möchte und laut Stadtplanungsamt schon ein angepasster B-Plan Entwurf exisitiert, scheint ein Stadtratsbeschluss nicht weit. Hier ist sowieso angeblich Wohnungsnot und Bauboom, da schlägt die Stadt solch ein Angebot gewiss nicht aus.
Keins von beiden. Verkaufe es als nichterschlossenes Bauland! Alles andere wäre extrem unklug!
Also bei uns in der Gegend kann man locker 20-30€ / qm mehr als Bodenrichtwert nehmen. Auch wenn das Grundstück nicht erschlossen ist. Wenn es keinen B Plan gibt, würde ich dir raten, eine Bauvoranfrage zu stellen ( einfach mit einen ziemlich den Standard entsprechenden Haus). Das kostet 200€ und ist perfekt investiert. Denn damit weiß der Käufer ja auch, was möglich ist. Ich habe es so gemacht und hatte null Mühe im Verkauf. Die meisten Käufer erwarten keine Erschließung. Solange alles in der Nähe liegt. Aber das geht dann ja aus der Bauvoranfrage hervor
Aber erst, wenn es einen B-Plan gibt, oder? Welchen Preis kann man da ansetzen, gilt dennoch der Bodenrichtwert?
Deine Frage kann man aufgrund dieser spärlichen Informationen gar nicht beantworten. Dazu müßte man den Wert der Grundstücke, Größe, Pläne, Erschließungskosten, Ort usw. kennen.
Wende dich an einen Immobiliensachverständigen oder eventuell an einen Architekten.
wofür, dass der dir eine simple rechenaufgabe erledigt und dafür tausende euros in rechnung stellt?
ich kauf dein gartenland, unbesehen, sofort
es lohnt sich fast immer, dass nach der umwidmung zu verkaufen, es lohnt sich sogar so stark, dass ich es eben unbesehen dir abkaufen würde
aber das ist doch nur eine rechenaufgabe, was ist gartenland bei euch wert, was ist bauland wert, wie hoch wird dein anteil an den erschließungskosten sein?
ist einfaches rechnen