Kann man zu zweit (unverheiratet) Eigentümer eines Autos sein?
Meine Freundin und ich wollen gemeinsam ein Auto kaufen. Wir möchten beide Eigentümer des Autos sein. Geht das? Wie sieht das rechtlich aus? Gibt es einen Mustertext für eine Vereinbarung über das Eigentum? Wie regelt man am besten, was mit dem Auto im Falle einer Trennung passiert?
8 Antworten
Eigentümer könnt ihr beide sein. Doch in den Papieren kann nur eine Person eingetragen werden. Genauso bei der Versicherung.
Angenommen es käme mal zu einer Trennung, dann sollte man schon vorher eine Vereinbarung schriftlich treffen, wem das Autobahn gehören soll und dem anderen eben den Zeitwert erstattet.
Im Kaufvertrag können beide als Eigentümer aufgeführt werden.
im Kaufvertrag treten beide als Käufer aus, der Kaufpreis wird von beiden getragen.
im Falle einer Trennung solltet ihr eine Vereinbarung treffen, je länger man ein Auto hat, verliert es entsprechend an Wert, irgendeiner muss dem anderen den Anteil zahlen
ob man Musterverträge findet?? frei gestaltbar, dürfen nur nicht gegen geltendes Recht verstoßen
ja, ihr könnt euch beide im Kaufvertrag aufführen lassen und die Kosten zu zweit tragen. für die Versicherung wiederum kann nur eine Person eingetragen werden (hier sollte eigentlich die Person aufgeführt werden, die das Auto am meisten benutzt, es macht jedoch sinn, denjenigen einzutragen, der schon länger Auto fährt resp. der eine tiefere Versicherungssumme bezahlen muss).
Im Falle einer Trennung gehört das Auto nun beiden. Da macht es sinn, jetzt schon zu regeln, wie in einem solchen Fall mit dem Auto umgegangen werden soll. Das hält man am besten in einem einfachen Text fest, unter welchen beide ihre Unterschrift setzen, etwa in dieser Art:
Die Beiden Eigentümer, Person1 und Person2, des Autos sind überein gekommen, dass das Auto im Falle einer Trennung "Person1" zusteht, sie jedoch "Person2" ihren Anteil des Zeitwertes des Autos ausbezahlt.
dann noch Datum und Unterschriften hinzu und fertig.
dieser Ergibt sich, je nach dem, in welchem Zustand das Auto zum Zeitpunkt der Trennung ist. Wenn ihr euch also nach einer Woche nach dem Autokauf trennt, ist er dadurch natürlich viel höher, als wenn ihr das Auto erst mal 5 Jahre benutzt und euch dann trennt. Es ist aber nicht nötig, diesen Wert im Vertrag festzuhalten. Du kannst ja nicht vorhersehen, ob zu diesem Zeitpunkt einfach die "normalen" Gebrauchsspuren zu sehen sind, oder ob in der Zwischenzeit dinge wie Radio, Heizung oder ähnliches kaputt gehen.
Nur einer kann in den Papieren stehen.im Brief und Schein
Wenn ihr euch trennt zahlt eben der eine den anderen aus, der es behält
Abzüglich Wertverlust
es geht um den Kauf, das ist der Eigentümer, da sind beide Personen angeführt
Muss nicht sein.... nö
Meine Freundin und ich wollen gemeinsam ein Auto kaufen. Wir möchten beide Eigentümer des Autos sein.
ist aber gewollt :))
Was hat Eigentum mit den Fahrzeugpapieren zu tun? Wenn ich den Kaufvertrag unterschreibe, und den Wagen bezahle, er aber auf meinen Sohn zugelassen wird, wer ist dann der Eigentümer? Doch wohl ich.
Das ist der Fahrzeughalter ...
Und wenn er so doof ist und ihn ihr überlässt, und sie ärger macht bei Trennung...ist es sein Problem
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wer in den Papieren steht, ist auch Eigentümer des Autos.
Papiere = Zulassungsbescheinigungen - falsch das ist der Halter bzw. Besitzer, der Eigentümer kann ein anderer sein
JFTR: Halter, Besitzer und Eigentümer können problemlos auch drei verschiedene Personen sein.
Er ist auf meinen Sohn zugelassen, richtig, er ist also Besitzer, Eigentümer bin aber ich.
Absoluter Blödsinn. ich gekauft, ich bezahlt, ich Eigentümer. Der Halter des Fahrzeuges ist nur der Besitzer, der aber auch Eigentümer sein kann.
In den Papieren steht nur ein Besitzer. Ihr könnt die Besitzverhältnisse natürlich vertraglich regeln.
Nein der Eigentümer. Zwischen Besitz und Eigentum gibt es einen Unterschied.
Wie ermittle ich am besten den Zeitwert?