Gütertrennung - nicht verheiratet

3 Antworten

Das ist jetzt etwas wirr fuer mich mit den Zahlungen. Fakt ist, rechtlich ist es so, wer was bezahlt hat, dem gehoert es. Es gibt keine Aufsplittung wie in einer Ehe, nur weil man zusammen gelebt hat. Zahlt nun theoretisch ein Partner Miete und Lebenshaltungskostenund Urlaub (was am Ende ja weg ist), der andere Kredite oder Rechnungen fuer Anschaffungen von Autos und Moebeln und Ansparungen auf dem Sparbuch, dann gehoert am Ende der ganze Besitz dem zweiten Partner, der alles bezahlt hat, dem anderen gehoert nichts. Ist daher keine gute Idee, das so zu splitten.

Man muss daher jetzt im Einzelnen nachweisen koennen, wer die Moebel gekauft und bezahlt hat und wer die Autos gezahlt hat und die Kredite hierfuer ggf. bedient hat.

Da das hier wohl nicht so eindeutig ist (barzahlung, aber Kredit aus der Zeit) muss man wohl hingehen und alle Belege, was man gezahlt hat (nur die Werte, die noch vorhanden sind wie Auto und Moebel) zusammen suchen als Nachweis, dass es einem gehoert und sich dann einen Anwalt nehmen, der das beurteilt im Einzelnen und der die Gegenseite dann zur Herausgabe von bestimmten Sachen auffordert mit Fristsetzung.

Mit den Krediten, wer die unterschrieben hat, der muss weiter bezahlen und fertig. Waren beide Gesamtschuldner und bei einem ist nichts zu holen, kann die Bank an den anderen gehen. Da kann man nicht viel machen. Hoechstens eben den Wert, den man mit dem Kredit ggf. angeschafft hat (z.B. Auto oder Moebel) zurueckfordern.

Sebi1972 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 10:38

Es waren aber keine Autokredite die genommen wurden, sondern Konsumentenkredite. Die Autos wurden bar bezahlt, die Verkäufer können auch bestätigen, dass sie das Geld von mir erhalten haben.

Die Kredite gingen von der EX ab zumindest bis zur Trennung seit dem zahle ich weiter. Aber sie zahlte damals nur, weil ich die extrem hohen Fixkosten komplett gezahlt habe. Der 1 Kredit ist z.b. für die Küche die sie noch hat aber Sie behauptet es wäre der Autokredit gewesen.

Ziemlich schwierig...

vllt mal einen anwalt nehmen und die dinge mit seiner hilfe klären.

Sebi1972 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 10:30

Die Sache läuft schon seit über 1 Jahr über einen Anwalt, auch mittlerweile vor Gericht, nur zur Verhandlung ist es noch nicht gekommen. Unser Anwalt meint, die Sachlage wäre eindeutig, Ihr Anwalt meint unsere Forderung wären Aussichtslos...mh..

Alle 2 Autos wurden bar bezahlt, er steht im Kaufvertrag

und kann auch die Zahlung nachweisen? Damit ist er rechtmässiger Eigentümer; egal was die Zulassungspapiere aussagen.

Sebi1972 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 10:29

es wurde bei der Fahrzeug Übergabe bar bezahlt, wie soll man das nachweisen? Die Verkäufer können dies nur bestätigen.

peterobm  03.07.2014, 11:05
@Sebi1972

Der Betrag lässt sich locker über die Kontoauszüge nachweisen. Sicher hat er keine solch hohe Summe nicht zu Hause im Bettkasten rumliegen.

Sebi1972 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 11:30
@peterobm

Die Sache ist mega kompliziert, da das Auto schon 2006 gekauft wurde, der war auch nicht teuer unter 5700€. Ich hatte mein altes verkauft, Bargeld bekommen und mit dem dann den neuen bar bezahlt. Dann wurde von ihr ein neuer kredit von 20000€ genommen das war 2011. Allerdings war vom alten kleinen Kredit (für was auch immer der war) der 2006 abgeschlossen wurde noch ne kleine Summe über so höchstens 1000€ offen, diese hat sie dann mit dem 20000€ kredit glaub ich aufgestockt, für was weiß ich nicht. Da wir getrennte Konten hatten und sie alles vor mir verheimlicht hat, habe ich das alles leider erst nach der Trennung raus bekommen.