Gütertrennung - nicht verheiratet
Hallo Zusammen,
wir benötigen dringend hilfe.
Folgender Sachverhalt: Ein Paar trennt sich nach 16 jähriger Beziehung, beide nicht verheiratet und keine Kinder. Lebten bis zur Trennung zur Miete. Besitz 2 Autos, 1 gemeinsamer Kredit und 1 Kredit der über den Ex Partner läuft. Alle 2 Autos wurden bar bezahlt, er steht im Kaufvertrag, in den Fahrzeugbrief, im Schein, in der Versicherungspolice und auch Steuern hat er immer gezahlt. Nach der Trennung hat er allerdings nur noch die Schriftstücke, da Ex die Autos nicht heraus gibt. Sie behauptet dass Sie die Autos anhand Konsumentenkrediten bezahlt hat und sie dadurch ihr gehören. Leider fällt die Kreditunterzeichnung annähernd in die Zeit der Käufe. Wem gehören denn nun aus rechtlicher Sicht die Autos, dazu muss ich erwähnen, das sie einen Kredit allein zahlt, wo sie auch nur allein kreditnehmer ist und er den anderen zahlt (da sie die Zahlung eingestellt hat) wo beide Kreditnehmer sind. In den ganzen Jahren hatte er die Fixkosten übernommen, deshalb hatte sie die Kreditraten gezahlt (für was die Kredite letzten Endes waren und wo das Geld hingegangen ist) weiß er bis heute nicht genau habt nur eine Vermutung. Kann Er Sie auch zur Zahlung der Hälfte des gemeinsamen Kredites belangen? Dazu sei noch erwähnt, dass er aus der gemeinsamen Wohnung bzw. nach der Trennung nur seine eigene Kleidung, sein Fahrrad und altes Werkzeug (was er von seinem alten AG geschenkt bekommen habe) mitgenommen hat. Mehr nicht. Alles andere hat Sie einbehalten! Er hat allein die kompletten Rechnungen aus der alten Wohnung bezahlt, obwohl er schon nicht mehr dort wohnte. Wie ist die Rechtslage? Wir wollen beide Autos, die zwar mittlerweile eh keinen Wert mehr haben, das die gemeinsamen Rechnungen geteilt werden und das sie die Hälfte des gemeinsamen Kredites übernimmt. Das ist doch nicht zuviel verlangt oder?
3 Antworten
Das ist jetzt etwas wirr fuer mich mit den Zahlungen. Fakt ist, rechtlich ist es so, wer was bezahlt hat, dem gehoert es. Es gibt keine Aufsplittung wie in einer Ehe, nur weil man zusammen gelebt hat. Zahlt nun theoretisch ein Partner Miete und Lebenshaltungskostenund Urlaub (was am Ende ja weg ist), der andere Kredite oder Rechnungen fuer Anschaffungen von Autos und Moebeln und Ansparungen auf dem Sparbuch, dann gehoert am Ende der ganze Besitz dem zweiten Partner, der alles bezahlt hat, dem anderen gehoert nichts. Ist daher keine gute Idee, das so zu splitten.
Man muss daher jetzt im Einzelnen nachweisen koennen, wer die Moebel gekauft und bezahlt hat und wer die Autos gezahlt hat und die Kredite hierfuer ggf. bedient hat.
Da das hier wohl nicht so eindeutig ist (barzahlung, aber Kredit aus der Zeit) muss man wohl hingehen und alle Belege, was man gezahlt hat (nur die Werte, die noch vorhanden sind wie Auto und Moebel) zusammen suchen als Nachweis, dass es einem gehoert und sich dann einen Anwalt nehmen, der das beurteilt im Einzelnen und der die Gegenseite dann zur Herausgabe von bestimmten Sachen auffordert mit Fristsetzung.
Mit den Krediten, wer die unterschrieben hat, der muss weiter bezahlen und fertig. Waren beide Gesamtschuldner und bei einem ist nichts zu holen, kann die Bank an den anderen gehen. Da kann man nicht viel machen. Hoechstens eben den Wert, den man mit dem Kredit ggf. angeschafft hat (z.B. Auto oder Moebel) zurueckfordern.
Es waren aber keine Autokredite die genommen wurden, sondern Konsumentenkredite. Die Autos wurden bar bezahlt, die Verkäufer können auch bestätigen, dass sie das Geld von mir erhalten haben.
Die Kredite gingen von der EX ab zumindest bis zur Trennung seit dem zahle ich weiter. Aber sie zahlte damals nur, weil ich die extrem hohen Fixkosten komplett gezahlt habe. Der 1 Kredit ist z.b. für die Küche die sie noch hat aber Sie behauptet es wäre der Autokredit gewesen.
Ziemlich schwierig...
vllt mal einen anwalt nehmen und die dinge mit seiner hilfe klären.
Die Sache läuft schon seit über 1 Jahr über einen Anwalt, auch mittlerweile vor Gericht, nur zur Verhandlung ist es noch nicht gekommen. Unser Anwalt meint, die Sachlage wäre eindeutig, Ihr Anwalt meint unsere Forderung wären Aussichtslos...mh..
Alle 2 Autos wurden bar bezahlt, er steht im Kaufvertrag
und kann auch die Zahlung nachweisen? Damit ist er rechtmässiger Eigentümer; egal was die Zulassungspapiere aussagen.
Der Betrag lässt sich locker über die Kontoauszüge nachweisen. Sicher hat er keine solch hohe Summe nicht zu Hause im Bettkasten rumliegen.
Die Sache ist mega kompliziert, da das Auto schon 2006 gekauft wurde, der war auch nicht teuer unter 5700€. Ich hatte mein altes verkauft, Bargeld bekommen und mit dem dann den neuen bar bezahlt. Dann wurde von ihr ein neuer kredit von 20000€ genommen das war 2011. Allerdings war vom alten kleinen Kredit (für was auch immer der war) der 2006 abgeschlossen wurde noch ne kleine Summe über so höchstens 1000€ offen, diese hat sie dann mit dem 20000€ kredit glaub ich aufgestockt, für was weiß ich nicht. Da wir getrennte Konten hatten und sie alles vor mir verheimlicht hat, habe ich das alles leider erst nach der Trennung raus bekommen.
es wurde bei der Fahrzeug Übergabe bar bezahlt, wie soll man das nachweisen? Die Verkäufer können dies nur bestätigen.