Wer hat Anspruch auf Schadenersatz:Person mit Nießbrauch oder Eigentümer?
Durch ein notariellen Vertrag ging das Eigentum eines Einfamilienhauses von Person A auf B über. A erhält ein lebenslanges Nießbrauchrecht, B wird Eigentümer des Hauses.
Unbekannte Person C beschädigt ein festverbundenen Monitor innerhalb des Wohngebäudes. Wer hat Anspruch auf Schadensersatz ggü. C? A-Nießbräucher oder B-Rechtlicher Eigentümer?
2 Antworten
Spielt das in dem Fall denn eine Rolle? Der Monitor wird ersetzt, Person C ersetzt den Schaden und somit ist der alte Zustand wieder hergestellt.
Othetaler
23.09.2017, 15:46
@DTownUser
Der, der den neuen Monitor hinhängt.
Der Eigentümer (des Hauses) und damit des (festverbundenen) Monitors
DTownUser
23.09.2017, 15:38
Beitragsersteller
Auf welchen Paragraph/Rechtlage beziehst du dich?
frodobeutlin100
23.09.2017, 15:50
Ja es ist von Bedeutung. Wenn C den Schaden durch eine Geldleistungen begleichen will, wer erhält die Zahlung? A oder B?