Hausfriedensbruch bei gemeinsamen Eigentum

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Die Frage ist wohl eher wie Du Dich in der Sache fühlst. Wenn Dir deren Beziehungskrieg egal ist, solltest Du zu ihm ziehen. Wenn nicht, suche Dir einen anderen Freund.

Außerdem wäre es eine Frage von deren Ehevertrag. Wenn er keine Gütertrennung hat, könnte er Probleme bekommen.

gh4712 
Beitragsersteller
 31.03.2009, 08:55

Genau, wie ich mich dabei fühle - sehr gut erkannt - , das ist der Punkt, bald nicht mehr zum Aushalten, deshalb meine Frage, was passieren kann, wenn ...

Das Getrenntleben hat auf die spätere Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigentums keinen Einfluss; getrennt leben heißt nach § 1567 BGB die Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft; z.B. dürfen dann Bad und Küche zwar gemeinsam (durch beide) benutzt werden aber nicht gleichzeitig; jeder muss also auch innerhalb des Hauses seinen eigenen Bereich haben der dann auch zu den ausgemachten Zeiten nicht durch den anderen Partner (oder dessen Besuch) beeinträchtigt werden darf; Hausfriedensbruch läge nur dann vor, wenn die andere Person den Lebensraum der getrennt lebenden Partnerin/Partner beeinträchtigt;

gh4712 
Beitragsersteller
 31.03.2009, 08:58

gibt es dazu "schriftliches" "§§-mäßig"??

ich würde mich bei einem Anwalt erkundigen,es kann doch nicht angehen einer bezahlt nur und der andere stellt nur Regeln auf

gh4712 
Beitragsersteller
 31.03.2009, 08:57

ist in Arbeit, nur RA ist genauso langsam wie Nochfrau beim Ausziehen und er beim Handeln.

Orchidee1  31.03.2009, 10:11
@gh4712

Dann den Anwalt wechseln.

Jeden Monat länger verheiratet bedeutet mehr Rentenanteile abgeben.

Kommt immer auf die "Vereinbarung" an. Ist sie schriftlich fixiert oder nur mündlich ? Wenn sie nur mündlich ist, dann hat die Ex ja nichts in der Hand und kann nicht gegen ihn vorgehen. Das sind ja mittelalterliche Verhältnisse bei den Beiden !!!!

gh4712 
Beitragsersteller
 31.03.2009, 08:55

mündlich, aber sie droht ...

Also grundsätzlich hat sie ein Hausrecht, d. h. wenn sie sagt ich möchte nicht, dass der und der mein Haus betritt, dann kann sie das. Hatten bei uns in der Nachbarschaft, den Fall, dass Ex mit ein paar Freunden ihre Möbel holen wollte, da sie Sachen mitnehmen wollte die er da haben wollte, wurde die Polizie gerufen, als die ihm sagt, dass sie wegen der Sachen nichts machen könnten, da gemeinsames Eigentum fragte er, " Aber das ist doch mein Haus, das heisst doch ich kann denen den Zutritt verbieten ?!" Als der Polizist bejahte, tat er das damit seine Frau allein schleppen musst. Tja da drehte sie sich zum Küchenfenster um und sagte zur neuen Spusi ihres Mannes " Würden sie bitte umgehend mein Haus verlassen!" Der Mann schaute den Polizisten an und der lächelte nur und meinet " Sie sollte dieser Auffordeung umgehend nachkommen, sonst müssten wir dienstlich einschreiten!" Tja nun hat er zwar Möbel aber sien Freundin musste mit ihrem schon im Haus befindlichen Sack und Pack ausziehen. und befrendete Nachbarn der Ehefrau haben ihr am Anfang zweimal gesteckt, dass sie Nachts da war. Polizei da und Tschüß. Und wir hatten immr Live Show in der Straße. Hat aber auf Eigentumsklärung keine Auswirkung

gh4712 
Beitragsersteller
 31.03.2009, 08:56

hier der Fall ist etwas anders, da ja einer ganz aus dem Haus war ... hier sind bei ihm geteilte qm.

Silberheim  31.03.2009, 11:27
@gh4712

Das Grundbuch und somit das Hausrecht kennt keine getrennten qm, bei dem Fall den ich beschrieben habe war es sogar so das es zwei komplette Wohneinheiten gab , Frau hätte also auch faktisch komplett in eine eigene Wohnung ziehen können ohne das Haus zu verlassen. Was aber, solange nichts schriftlich fixiert ist, an dem Hasurecht über jeden qm des gemeinsamen Eigentums nichst ändert. Wenn sie nicht möchte das du da wohnst oder bist dann kann sie das durchaus durchsetzen. Selbst wenn sie selber 500km weg wäre, nur weil jem,and da oder nicht da ist ändert das nichst am Hausrecht