dürfen Eltern geschenkte Gegenstände wegnehmen?
ich bin darüber informiert, dass Eltern Eigentümer ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag behalten dürfen usw., das ist mir alles klar. aber wie siehts aus wenn der Jugendliche beispielsweise etwas von jemandem geschenkt bekommt (beispielsweise einen Computer)? ist es dann automatisch auch so, dass es zum Eigentum des Kindes wird oder gehört der Gegenstand "rechtlich" gesehen weder dem Kind noch den Eltern?
7 Antworten
Ein Geschenk gehört dem Beschenkten - über die Nutzung entscheiden aber bei Minderjährigen die Eltern
Doch - wenn das Geschenk Gefahr für das Kind oder andere bedeutet oder seine Entwicklung nachhaltig stören kann oder hohe Kosten nach sich zieht, dürfen und müssen Eltern eingreifen
Der Gegenstand gehört dem Kind. Die Eltern dürfen ihn aber auch bis zum 18. Geburtstag verwalten.
Falsch
Das sind 2 Fragen ;-)
- dürfen Eltern geschenkte Gegenstände wegnehmen?
Ja, im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht.
- ist es dann automatisch auch so, dass es zum Eigentum des Kindes wird oder gehört der Gegenstand "rechtlich" gesehen weder dem Kind noch den Eltern?
Das Eigentum des Kindes bleibt Eigentum des Kindes, die Verfügungsgewalt über den Gegenstand obliegt aber unter Umständen den Eltern. Dein Beispiel ist "natürlich" der geliebte PC, und viele Eltern konfiszieren dieses Gerät auch in ihrer Erziehungsverzweiflung ;-), fraglich ob das immer so sinnvoll ist, aber es ist erlaubt.
Die Fürsorge gilt weitreichend. Bekommt mein Teen zB von der Tante eine Airsoft-Pistole geschenkt und ICH möchte aufgrund meiner Erziehungsweise keine Waffen, auch keine Spielzeugwaffen, in meiner Familie, dann darf ich dieses Teil verwahren.
Mit Volljährigkeit muss ich alles aushändigen, denn dann endet meine Fürsorgepflicht.
bedeutet, man darf nur Geschenke als Elternteil beschlagnahmen bzw verwalten, die man auch für gefährlich wahrnimmt? was wenn man beispielsweise ein Kuscheltier geschenkt bekommt, sowas schadet ja nicht, dürften sie es in der Theorie immer noch bis zum 18. Geburtstag verwalten?
Eltern dürfen als Erziehungsmittel auch Geschenke wegnehmen (außerhalb deines Einflussreiches verwahren).
Wenn du - um bei deinem Beispiel zu bleiben - einen PC geschenkt bekommen hast und nur noch zockst und dabei die Schule vernachlässigst, dürfen und müssen ihn dir deine Eltern wegnehmen. Die Pflicht deiner Eltern besteht darin, dich zu einem selbständigen und verantwortungsbewussten Erwachsenen heranzuziehen, somit können die oben beschriebene Entwicklungen nicht einfach laufen lassen. Da gibt es auch keine Schlupflöcher für dich, um den Erziehungsauftrag deiner Eltern auszuhebeln.
Eigentum ist Eigentum, auch das von Kindern. Dinge, die Kinder mit ihrem eigenen Geld erworben haben, sind das Eigentum der Kinder, nicht das der Eltern!
Beim Eigenkauf ist zuerst der Taschengeld§ maßgeblich. Der besagt, dass ein Kind ab dem 7. Lebensjahr kaufen kann, die im Rahmen des Taschengeldes liegen. Blöderweise ist der Betrag nicht fest gelegt.
Bei größeren Käufen ist der Kauf schwebend unwirksam, die Eltern können dem Kauf widersprechen, und der Verkäufer muss die Ware zurück nehmen.
Das gilt aber nicht bei Geschenken. Geschenke bedüfe nicht der Einwilligung der Eltern, und sie gehen sofort und ohne Einschränkung in das Eigentum des Beschenkten, auch eines Minderjährigen, über.
Die Eltern hben da WEDER ein Mitspracherecht, sie dürfen das Geschenk zB nicht ablehnen, noch dürfen sie dem Kind das Geschenk weg nehmen und/oder verkaufen, vernichten oder sonst wie unbrauchbar machen.
Grundlage ist
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Anders herum: Ein Geschenk ist eine Willenserklärung, durch die der Jugendliche ausschließlich rechtliche Vorteile hat. Vorausgesetzt, das Geschenk ist nicht an eine Gegenleistung gebunden.(Ich schenk dir den Computer nur, wenn du mir dafür den Rasen mähst!)
"Beschränkte Geschäftsfähigkeit" bedeutet zudem NICHT, das mn kein Eigentum erwerben kann.
Hier noch mal was dazu:
3) Wenn Kinder Sachen geschenkt bekommen
Kinder bekommen gern immer wieder etwas geschenkt, was manchmal natürlich auch ungefragt der Fall sein kann. Brauchen sie dazu aber die Zustimmung der Eltern? Grundsätzlich ist nämlich auch die Schenkung ein Vertrag, denn es ist auch dafür ein Angebot („ich will dir was schenken“) und eine Annahme nötig („ich nehme das Geschenk an“). Da die Schenkung für den Minderjährigen aber meist nicht mit Nachteilen (z. B. Zahlung eines Kaufpreises) verbunden ist, sondern das Kind umsonst etwas bekommt, ist dieser Vertrag, wie der Jurist sagt, lediglich rechtlich vorteilhaft. Für seine Wirksamkeit bedarf es daher keiner Zustimmung der Eltern. Ausnahmen können aber gelten, wenn das Kind z. B. etwas Gefährliches geschenkt bekommt. Dann tritt der Gedanke der elterlichen Sorge (Schutz des Kindes, Fürsorge für seine Gesundheit) in den Vordergrund.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-kinder-vertraege-schliessen_068468.html
Nein.