Wer darf in diesem Fall zuerst losfahren?
An dieser Kreuzung gibt es keinen Polizisten, Ampel oder irgend ein Verkehrsschild welches die Vorfart regelt. Meistens gibt es ja soetwas wenn dann nur in Wohngebieten und die gestrichelte Fahrbahnbegrenzung ist nur zur besseren Übersicht hinzugefügt. In welcher Reihenfolge würden die drei Autos denn die Kreuzung überqueren (blau=Auto; rot=Fahrtrichtung). Nach der "rechts vor links"-Regel würde Auto 3 als erstes losfahren dann 2 und dann 1. Aber 3 schneidet doch die Fahrbahn von 1 und aus diesem Grund müsste doch 3 erst den Gegenverkehr also 1 durchfahren lassen oder?
Vielen Dank für eure Antwort.
8 Antworten
Das ist eine klasssiche Pattsituation, wo jeder auf jeden warten muss.
In diesem Fall sieht die STVO vor, dass sich die Fahrer per Handzeichen verständigen müssen, wer wen als erstes durchlässt und danach gehts mit den normalen Vorfahrtsregeln weiter. Bis zur Lösung der Situation haben sich aber alle sehr vorsichtig zu bewegen.
richtig:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen
§9 Abs.3 StVO
Dafür wird im echten Leben aber selten genug Platz sein... 2 wird sich nicht an 3 vorbeiquetschen können, wenn der mitten auf der Kreuzung steht. Insofern muss man dann schon miteinander kommunizieren...
Es gibt genug Kreuzungen die groß genug sind. Ein erster Linie gilt auf solchen Kreuzungen rechts vor links und die Gegenverkehrsregel.
Ja, kann ja sein. Es gibt diese Kreuzungen und wenn genug Platz da ist, funktioniert das ja auch und es ist alles super. Aber diese Kreuzungen sind dann auch oft mit Verkehrszeichen oder Ampeln geregelt.
In einem Wohngebiet wird deine Lösung zur grauen Theorie, die nicht funktioniert... Und das ist der Standardfall bei Rechts-vor-links Kreuzungen.
Es gibt genug Kreuzungen die groß genug sind.
Damit das klappt, muss die Quer-Straße (die Straße, auf der 2 fährt) mindestens 8 -10 Meter breit sein: 2 braucht rechts 2,5 m Breite, um durchzufahren, links davon steht 3 mit seiner ganzen Fahrzeuglänge von ca. 5 m, und 3 muss ja auch noch irgendwie um die Kurve kommen, kann also nicht mit der Nase bis auf Höhe des linken Fahrbahnrandes fahren, sondern muss (je nach Wendekreis) mindestens 0,5 m, vielleicht auch 2,5 m Platz lassen.
Jetzt zeig mir die Rechts-vor-Links-Kreuzung, bei der eine Straße 10 Meter breit ist - es gibt die, ja, aber sicher nicht viele ...
Insbesondere ist in der Zeichnung 2 auch noch Linksabbieger - er müsste also nicht nur geradeaus hinter 3 her fahren (das könnte ja vielleicht mit etwas "schlängeln" noch gehen), sondern sich dann auch noch rechts am stehenden 3 vorbei zwängen - das klappt nur, wenn die zweite Straße auch mindestens 7,5 Meter (3 Fahrzeugbreiten: 3 steht und muss links und rechts Platz für 2 und 1 lassen) breit wäre und 2 einen Wendekreis von 5 Metern hat ...
Für so eine Kreuzung steht in der STVO nur dass hier rechts vor links und die Gegenverkehrsregel gilt und nichts anderes. Sollte die Kreuzung dafür zu klein sein (da steht aber nichts in der STVO) dann müssen sich die Fahrer verständigen
Für so eine Kreuzung steht in der STVO nur dass hier rechts vor links und die Gegenverkehrsregel gilt und nichts anderes. Sollte die Kreuzung dafür zu klein sein (da steht aber nichts in der STVO) dann müssen sich die Fahrer verständigen
Ja, das haben wir mittlerweile alle verstanden...
Es ist aber erschreckend dass anscheinend so viel Führerscheinbesitzer überhaupt keine Ahnung von den Vorfahrtsregel haben
@hamburger02 Wieso lässt man Leute wie dich auf die Straßen?
Das ist ganz einfach: weil ich die Verkehrsregeln sehr gut kenne und deshalb den Führerschein beim ersten Anlauf bestanden habe. Du scheinst da ja noch gewissen Nachholbedarf zu haben. Aber jeder kann ja dazulernen.
Habe nur 2 Minuten google gebraucht, um die passende Seite eines Fahrlehrers zu finden. Guggsd du hier:
Leider hast du den Unterschied zwischen VORRANG und VORFAHRT nicht ganz verstanden. Ich habe den Führerschein auch beim ersten Mal bestanden und er ist anscheinend noch nicht so lange her, wie bei dir.
Zuerst gilt die Vorfahrt und danach der Vorrang (bei 2 gegenüberstehenden Autos)
Hier hat Auto Nummer 3 klar Vorafahrt.
Weiß nicht was das für ein Link ist aber nicht alles, was im Internet steht stimmt. :)
verstanden hast den Link trotzdem nicht, ist doch klar beschrieben
Zuerst gilt die Vorfahrt und danach der Vorrang
Du schreibst gefährlichen Blödsinn!
Vorfahrt und Vorrang sind gleichwertig zu betrachten, die StVO widerspricht sich hier nicht.
Wieso lässt man Leute wie dich auf die Straßen?
Vielleicht, weil man das in der Fahrschule genau so lernt?
Das ist die klassische Situation, die in der Fahrschule (zumindest in Deutschland) als Beispiel für eine "unklare Lage" und "notwendige gegenseitige Abstimmung" dient.
(Ich gebe aber zu, meines Wissens ist das in Österreich oder der Schweiz teilweise anders geregelt ...)
Hallo michael0408
Hier gilt rechts vor links und die Gegenverkehrsregel.
Als erster fährt 3 als äußerst Rechtskommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte
Als zweites fährt 2 als Rechtskommender, dann 1 und zum Schluss verlässt 3 die Kreuzung
Gruß HobbyTfz
Eigentlich richtig, ich kenne aber nicht eine einzige Kreuzung ohne Vorfahrts- oder Ampelregelung, auf der dafür genug Platz wäre. Bleibt das gegenseitige Verständigen.
Es gibt genug Kreuzungen die groß genug sind
Zeig mir EINE!
Du bist halt noch nicht weit herumgekommen
Für so eine Kreuzung steht in der STVO nur dass hier rechts vor links und die Gegenverkehrsregel gilt und nichts anderes. Sollte die Kreuzung dafür zu klein sein (da steht aber nichts in der STVO) dann müssen sich die Fahrer verständigen
Da kann ich mit einem kleinen Gewerbegebiet aushelfen. Alle Kreuzungen riesengroß (wegen der Lkz) und ohne Ampeln/Beschilderung.
Da könnten dann aber praktisch alle drei gleichzeitig fahren, denn sie würden den jeweiligen Schnittpunkt der Fahrlinien erst erreichen, wenn der Vorfahrtberechtigte schon weg ist. Beides setzt aber voraus, dass alle drei entsprechend verständig sind, was ich wiederum nach Lesen allerlei Kommentare hier bezweifle.
Bei den Kommentaren läuft es mir teilweise eiskalt den Rücken runter.
Ich habe 2 nette Beispiele, eine enge Kreuzung, wo auch noch von fast allen Seiten eine Fahrbahn zugeparkt ist und eben diese riesengroßen Kreuzungen. Aber wenn du es da mit den Lkz zu tun bekommst, dann werden die plötzlich auch verdammt eng...
Du bist halt noch nicht weit herumgekommen
Och, ich denke, da Fahren mein Beruf ist, habe ich schon eine Menge gesehen.
Und nach meiner Erfahrung ist die weitaus überwiegende Zahl der R-v-L-Kreuzungen nicht groß genug dafür - die gibt es ja fast nur noch in Wohngebieten ...
Ja gut, in Gewerbegebieten gibt's die auch, das stimmt - Da begegnen sich dann aber in der Regel nicht 3 PKW, sondern 3 Sattel - oder Gliederzüge, und dann passt das auch nicht ...
Das ändert aber nichts an der STVO und da gibt es rechts vor links und die Gegenverkehrsregel unabhängig von der Größe der Kreuzung
Freunde,
Frieden! HobbyTfz hat von der StVO (= reinen Lehre) her Recht, wenn die Kreuzung ausreichend groß ist. claushilbig hat Recht, wenn die Kreuzung zu klein ist und wenn wir es von der praktischen Seite betrachten. Können wir uns darauf einigen?
Es gab eine ähnliche Frage im Prüfungskatalog, die wurde aus gutem Grund mangels Eindeutigkeit aus dem Kanon der Prüfungsfragen entfernt.
Aber im Gewerbegebiet fahren nicht nur Lkz sondern manchmal auch Transporter oder Pkw herum - undschon haben wir wieder eine andere Ausgangslage.
Aber wir sind uns doch scheinbar einig, dass diese Lösung nur bei bestimmten Kreuzungs- und Fahrzeuggrößen funktioniert.
Eine Lösung, die nicht grundsätzlich anzuwenden ist, kann aber m. E. niemals "die eindeutig richtige" sein - wo und wie sollten da im Fall des (Un)falls das Gericht die Grenzen festlegen? Etwa in der Art: "Ihr Auto war kurz genug für diese Lösung, darum haben Sie Schuld - wäre Ihr Auto 3 cm länger, hätte der andere Schuld"?
Aber wir sind uns doch scheinbar einig...
Nicht nur scheinbar.
Eine Lösung, die nicht grundsätzlich anzuwenden ist, kann aber m. E. niemals "die eindeutig richtige" sein - wo und wie sollten da im Fall des (Un)falls das Gericht die Grenzen festlegen? Etwa in der Art: "Ihr Auto war kurz genug für diese Lösung, darum haben Sie Schuld - wäre Ihr Auto 3 cm länger, hätte der andere Schuld"?
Genau das ist die Crux an der ganzen Angelegenheit. Aus genau diesem Grund bin ich bei Unklarheiten und Nebenwirkungen immer für eine defensive Fahrweise. :-)
Hier gilt die Regel: IMMER dem LINKS von dir ein Handzeichen geben zum fahren. In dem Fall gibt 2 der 1 ein Zeichen, dass er fahren darf. Dann fährt 3 und zu guter letzt fährt 2.
Hier gilt rechts vor links und die Gegenverkehrsregel.
Als erster fährt 3 als äußerst Rechtskommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte
Als zweites fährt 2 als Rechtskommender, dann 1 und zum Schluss verlässt 3 die Kreuzung
Rechts vor links.
Erst fährt Nr.3, dann Nr. 2. zum Schluss Nr. 1.
Hier gilt rechts vor links und die Gegenverkehrsregel.
Als erster fährt 3 als äußerst Rechtskommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte
Als zweites fährt 2 als Rechtskommender, dann 1 und zum Schluss verlässt 3 die Kreuzung
Die müssen sich verständigen. Ansonsten würde ich sagen 3, 2, 1
Hier gilt rechts vor links und die Gegenverkehrsregel.
Als erster fährt 3 als äußerst Rechtskommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte
Als zweites fährt 2 als Rechtskommender, dann 1 und zum Schluss verlässt 3 die Kreuzung
Hier gilt rechts vor links und die Gegenverkehrsregel.
Als erster fährt 3 als äußerst Rechtskommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte
Als zweites fährt 2 als Rechtskommender, dann 1 und zum Schluss verlässt 3 die Kreuzung