Wie reagiere ich richtig wenn ein fremdes Auto auf unserer Privatparkplatz einparkt (abschleppen, privatgelände)?
Hallo,
es befinden sich hinter dem Haus (mit 8 Wohnungen) ein ca. 200qm großes Gelände. Die Gelände gehört dem Inhaber des Hauses und es parken (mit Autos/Pkw) dort NUR die Mieter bzw. Eigentumsinhaber.
Auf dem Gelände/Parkplatz befindet sich auf jeder ein großes Schild wo drauf es steht "Privatparkplatz, fremde Autos werden kostensplf. abgeschleppt" o.ä.
Ich bin ein normaler Mieter und der Eigentümer des Hauses wohnt in ein andere Stadt, d.H. er kann nicht als Eigentümer schnell reagieren bzw. beobachten wenn ein fremdes Auto falschparkt und abgeschleppt werden muss.
Frage: Wie funktioniert bitte mit dem abschleppen? Ich rufe als Mieter (kein Eigentümer) den Abschleppunternehmen an gehe die Adresse und das Kennzeichen (Falschpaker) an. Muss ich dafür was bezahlen bitte? Also ich möchte mit der Sache nicht zu tun haben, muss ich auch meine Namen bekanntgeben bitte? (Nicht das jetzt der Falschpaker frustriert andere Autos beschädigt oder meine Wohnungstür klingelt).
LG Euer Mais
21 Antworten
1. Ist dir mietvertraglich ein Stellplatz zugesichert?
2. Wenn das der Fall ist, handelt es sich um einen bestimmten und gekennzeichneten Parkplatz oder nur um irgendeinen Stellplatz innerhalb des Geländes?
Wenn du einen bestimmten Platz gemietet hast und dieser zugeparkt ist, dann darfst du das Fahrzeug abschleppen lassen. Und ja, du musst deinen Namen angeben und den Abschlepper bezahlen. Das Geld kannst du dir dann versuchen vom Falschparker zurückzuholen. Ich wette, es wird bei dem Versuch bleiben. Dein Vermieter wird sich tunlichst raushalten.
Hast du nur irgendeinen Stellplatz gemietet, dann kannst du nichts machen. Welchen von 3 möglichen Falschparkern willst du denn abschleppen lassen?
"Privatparkplatz, fremde Autos werden kostensplf. abgeschleppt"
Dieses Schild sagt nicht aus, dass dort nur Mieter und Eigentümer parken dürfen. Dort darf auch der Besuch von anderen Mietern/Eigentümern parken. Oder ein Pflegedienst. Nur nicht der, der z. B. beim Einkaufszentrum keinen Parkplatz gefunden hat.
Grundsätzlich kann sich der Berechtigte einer Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht mittel Selbsthilfe erwehren. Für die Kosten der Selbsthilfe muss der Störer haften. In das Praxis sähe esin deinem Fall so aus, dass der Berechtigte das Fahrzeug abschleppen lässt und es nur gegen Kostenerstattung wieder ausgehändigt wird (wurde schon höchstrichterlich durch den BGH zu Recht entschieden).
Der Knackpunkt in deinem Fall ist, dass du nicht der Berechtigte bist und dein Besitz nicht gestört wird.
Es gäben zwei Möglichkeiten, durch dich tätig zu werden:
1. Im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB ff). Wäre eine unsichere Sache, da du immer vom Goodwill des Berechtigten abhängig bist.
2. Du lässt dich vom Berechtigten bevollmächtigen, für ihn in deinem Namen die erlaubte Selbsthilfe wahrzunehmen und Fahrzeuge abschleppen zu lassen.
Wenn Du Zeit hast, würde ich das Auto zuparken; wenn es möglich ist
Will er dann raus , würde ich ihn zur Rede stellen.
Ansonsten schriftlich an den Vermieter wenden.
Ich werde doch schon genötigt woanders zu parken. :-)
Wenn einer auf deinem Parkplatz parkt, der dort nicht parken darf, dann kannst du ihn abschleppen lassen, wenn dir dadurch die Möglichkeit genommen wird, deinen Parkplatz zu nutzen.
Da musst du den Eigentüme rnicht informieren, kannst selber handeln.
Wenn du aber kein Auto hast, du mit der ganzen Sache nichts zu tun haben willst, dann kümmere dich doch nicht darum. Dann kann es dir doch egal sein, wer da parkt.
Verstehe nicht, warum man sich da einen Kopf macht, wenn man selber davon gar nicht betroffen ist.
Du könntest, um dich abzuregen, dem Falschparker einen Zettel unter den Scheibenwischer heften und ihm massiv mit dem Abschleppen seines Fahrzeuges drohen. Vielleicht beruhigt dich das dann.
Muss ich dafür was bezahlen bitte?
Wenn du in ein Restaurant gehst und Essen bestellst und es aufisst. Wer bezahlt das dann?
Also ich möchte mit der Sache nicht zu tun haben, muss ich auch meine Namen bekanntgeben bitte?
Wenn du die Kosten vom Falschparker erstattet verlangt haben willst, wird sich das kaum vermeiden lassen.
Dann kann der andere ihn wegen Nötigung anzeigen.