Darf mein Auto aus Innenhof abgeschleppt werden wenn keine Schilder vorhanden sind?
Darf ich in einem Innenhof, wo z.b. Platz für 8 Autos ist, abgeschleppt werden, wenn dieser Innenhof frei befahrbar ist (keine Schranken), und weder außen noch innen vor dem Parkplatz selber Abschlepp- oder Privatparkplatz-Schilder sind? Eigentlich doch nicht oder wie sieht es rechtlich aus falls ich dort abgeschleppt werde (mir wurde damit gedroht). Ich wohne auch in dem Haus zu dem dieser Innenhof gehört.
16 Antworten
Dass du das nicht darfst, weißt du mittlerweile.
Was du mit Schild oder Schranke willst, verstehe ich nicht. Du wurdest auch nicht beim ersten parken abgeschleppt sonderm persönlich darauf hingewiesen, dass das nicht ok ist - somit bist du (wenn auch unnötig) informiert worden und kannst die Kosten vermeiden
Innenhöfe sind normalerweise Privatbesitz. Da braucht kein Schild zu stehen, um dir dort das Parken zu untersagen.
Hast du einen Mietvertrag für einen Stellplatz / eine Garage im Hof oder ist in deinem Mietvertrag für die Wohnung ein Stellplatz / eine Garage enthalten?
Wenn nein, dann hast du Pech gehabt, da es sich um ein Privatgrundstück handelt. Dein Wohnungsmietvertrag beschränkt sich dann nur auf die Nutzung der Wohnung.
Folgen: Da es sich um widerrechtliche Nutzung von Privateigentum handelt, kannst du abgeschleppt werden, man kann Miete von dir verlangen, man kann dir aber auch über einen Rechtsanwalt eine strafbewehrte Unterlassungsanordnung zukommen lassen, das wäre mein Weg. Dann wird es bei erneutem Befahren des Hofs so richtig teuer. Für diese ganzen Folgen ist kein besonderes Schild erforderlich, es reicht aus, dass der Hof als solches als Privatgrundstück erkennbar ist.
Du schreibst ja das du ebenfalls in diesem Haus wohnst. Wer hat dir dann gedroht - der Vermieter / Eigentümer? Dieser kann dir ja rechts schnell erklären wie die Regeln auf seinem privaten Grundstück sind. Und an diese hat man sich auch zu halten.
Salue
Dein Auto steht offensichtlich auf einem Privatareal. Du bist ja nicht Besitzer der Liegenschaft.
Wenn Du keine Regelung (Mietvertrag) mit dem Besitzer getroffen hast, darf dieser den ordnungsgemässen Zustand herstellen lassen. Er wird natürlich die Abschleppkosten selber übernehmen müssen, er kann diese Dir dann aber in Rechnung stellen.
Selbstverständlich musst Du, wenn dann noch den Miete bei demjenigen rechnen, bei dem das Auto kostenpflichtig für Dich gelagert wird.
Du hast einen netten Vermieter, er gibt Dir ja Gelegenheit, die Kosten zu vermeiden.
Tellensohn