Wer ist bei einer Finanzierung (Auto) der rechtliche Eigentümer?
Es geht hier um das Eigentum nicht um den Besitz.
Eine mir seriöse Quelle sowie Aussage eines Bank Mitarbeiters ist bei der Sicherungsübereignung (die Hauptsächlich bei Autofianzierungen Vertragsbedindung ist) sagt Eigentümer ist die Bank.
Lehrkraft und Prüfer sagen. Eigentümer ist der Kreditnehmer, das Eigentum geht erst bei Zahlungsunfähigkeit an den Kreditgeber über.
7 Antworten
Ich meine das der Kreditnehmer erst dann Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs wird, wenn die Kreditraten vollständig bedient worden sind und der Kreditgeber die Zulassungsbescheinigung Teil 2 aushändigt.
Der Meinung bin ich ja eigentlich auch. Aber ihm Lehrplan stehst wohl anders 😂
Es ist nicht 100%ig gesetzlich geregelt. Nach Stand heutiger Rechtsprechung ist der Eigentümer die Bank, wenn das Auto Sicherungsübereignet ist.
Das Eigentumsrecht der Bank ist jedoch beschränkt auf die Finanzierung bezogen auf die einhergehende Verpflichtung des KN. Heißt solange der KN zahlt, hat die Bank keine Möglichkeit der Verwertung
Die Bank hat daran ja auch kein Interesse. Die will nur ihre kohle.
Genauso wie ne Leasing. Der gehts primär auch nur um das Geld. Aber da ist es sicher LG ist Eigentümer
Naja, nicht umstritten, sondern nur nicht fest gesetzlich geregelt sondern eher durch Rechtsprechung bestätigt
Die Sicherungsübereignung ist gesetzlich geregelt. Das ist ein Fall des § 930 BGB, bei dem die dingliche Einigung ggf. unter eine auflösende Bedingung gestellt wird.
Du hast zumindest insoweit recht, als es dem Gesetz völlig egal ist, ob eine Sicherungsvereinbarung getroffen wird oder nicht.
Kreditnehmer bleibt unmittelbarer Besitzer, Kreditinstitut wird mittelbarer Besitzer und Eigentümer. Der Sicherungsübereignungsvertrag und (beim Fahrzeug) die Übergabe des Fahrzeugbriefes verschafft dem Kreditinstitut treuhänderisches Eigentum. Es darf das Fahrzeug nur verwerten, wenn der KN seinen Verpflichtungen (Raten zahlen) nicht nachkommt.
.... meine Versicherung vermittelt solche Finanzierungen, der Brief bleibt beim Halter, keine Übereignung, somit bleibt ET der Käufer.
Ja, aber nur wenn das Auto nicht Sicherungsübereignet ist.
...schreibe ich doch.
Heißt im umkerschluss bei einer Sicherungsübereignung ist der KG Eigentümer?
Wobei hier auch noch zu beachten wäre, das der Inhaber des Fahrzeugbriefes nicht Eigentümer des Fahrzeuges sein muss, so steht es auch im Brief selber drin.
Solange das Auto nicht ab bezahlt wurde ist die Bank der Eigentümer, du bist jedoch der Besitzer. Nachdem das Auto bezahlt wurde wirst du zum Eigentümer.
Es scheint nur scheinbar nicht so einfach 😂
Ja, weil's vertraglich geregelt ist.
Klingt so, als wäre das in irgendeiner Form umstritten....