Kann man wegen einem Delikt zwei mal verurteilt werden?
Hallo Leute ich habe mir die Frage gestellt, ob man wegen einem begangenen Delikt 2 mal verurteilt werden kann ?
Wenn jetzt jemand, einen Menschen umbringt.
Verurteilt wird - Freigesprochen wird !
& eine Zeit später weiß man hundertpro dass er der Täter war,
kann dann noch mal eine Verhaundlung aufkommen ?
5 Antworten
Nein, das ist grundsätzlich verboten - niemand darf wegen der selben Tat zweimal vor Gericht gestellt werden.
Es gibt eine kleine Ausnahme, die steht in der Strafprozeßordnung. Danach ist eine Wiederaufnahme eines Strafprozesses nach einem Freispruch nur möglich,
wenn in der Hauptverhandlung eine gefälschte oder verfälschte Urkunde vorgelegt wurde,
wenn Zeugen oder Sachverständige unwahre oder falsche Angaben gemacht haben,
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Bezug auf das Urteil einer strafbaren Verletzung seiner Pflichten schuldig gemacht hat,
wenn der Freigesprochene selbst im Nachhinein ein glaubwürdiges Geständnis ablegt.
Wenn nur neue Beweise aufgetaucht sind, reicht das nicht, um den Verdächtigen nochmal anzuklagen.
Das istso ne sache. Freispruch ist Freispruch. da kann er nicht nochmal angeklagt werden. Ich glaub da gabs auch mal einen Justizskandal. Ein mutmaslicher Knderschänder wurde freigesprochen danach wurde seine Schuld bewiesen. Er wurde nicht mehr angeklagt. Du kannst nicht für ein und das selbe vergehen zweimal belangt werden. wie das sich bei MOrd verhält -bin ich mir nicht sicher
Ja, das Verfahren kann wieder aufgenommen werden.
Ja, durch ein Wiederaufnahmeverfahren, wenn neue Beweise aufgetaucht sind!
Ja, kann es