Kann man NUR aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt werden?
Keine Angst, die folgende Situation ist völlig erfunden von mir, ich bin gesetzlich ein unbeschriebenes Blatt :-).
Angenommen jemand bedroht zwei Personen mit einem Messer oder sonst wie. Nur diese drei Personen sind da. Das geschehen wird weder per Video noch tonmässig irgendwie festgehalten. Die zwei Bedrohten werden auch nicht verletzt, also keine Hematome oder sonst was.
Jetzt machen die beiden Bedrohten eine Anzeige. Kann der Täter nur aufgrund der Aussagen der beiden verurteilt werden? Sind zwei Aussagen ein hieb- und stichfester Beweis? Man sagt ja wenn es Aussage gegen Aussage ist entscheidet man doch im Zweifel für den Angeklagten.
Was meint ihr?
10 Antworten
Das Gericht kann zu der Überzeugung gelangen, dass die beiden Aussagen schlüssig sind und keinen vernünftigen Zweifel zulassen. Es wäre krankhaft, dass zwei Personen verabreden, einen unbekannten Dritten mit einer erfundenen Geschichte, einer Bestrafung zuzuführen. Hier spielt auch noch das Umfeld, etwaige Vorstrafen etc. noch eine Rolle. Die "Zeugen" werden nach eingehender Belehrung zur Strafbarkeit der Falschaussage, in getrennten Vernehmungen eingehend gehört. Die etwaigen Gründe für die Bedrohung werden hinterfragt etc. Eine Unstimmigkeit fällt, bei mehr als einer Aussage, meist auf, wenn die Sache erfunden wurde. Merke: Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand. Leider kommt "Wissentlich falsche Anschuldigung" vor und wird - wegen der Folgen für den Angeschuldigten - auch richtig bestraft.
Durchaus möglich. Kommt darauf an, wie glaubwürdig die Zeugen rüberkommen. Wenn ihre Aussagen stimmig sind... Letztendlich entscheidet - wenn es denn zu einer Verhandlung kommt - der Richter. Sollte er keine Zweifel an den Aussagen der Zeugen/Geschädigten haben, kommt es auch zu einer Verurteilung. Wenn nicht - in dubio pro reo. Oder meint ihr, immer wenn eine Verurteilung erfolgte, waren bei der Tat auch Kameras dabei?
"Kann man NUR aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt werden?" Na klar, das ist so, Zeugenaussagen sind Beweise und Urkunden sind Beweise. Es liegt an dem Richer die einzelnen Beweise zu würdigen. Oftmals gibt es aber keine ausreichende Beweise, sondern nur halbe Beweise auch Indizien genannt, nach dem menschen verurteilt werden. Und der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten ist absurd". Wenn der Angeschuldigte mit einigigen Anwälten erscheint, bekommt der Richter Zweifel, auch wenn die Beweise erdrückend sind, und es endet ohne Urteil. Wenn jedoch der arme Angeschuldigte allein erscheint, und mangels Selbstvertrauens noch nicht einmal sein aufrechten Blickes im Saal sitz, wird er auch bei schwammigen Beweisen hoch verurteilt. Es stimmt auch nicht dass "Aussage gegen Aussage", also nur ein Beschuldigter und nur ein Zeuge, nicht zur verurteilung führen kann. Da hat der Richter freie Entscheidung, ob und in wie weit er diese einzelne Aussage für Glaubwürdig hält. http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/stpo_2011/39-freiebeweiswuerdigung.pdf
Wenn der Richter die Aussagen glaubwürdig und plausibel findet, dann kann das für ein Urteil ausreichen. Wenn er es nicht plausibel und aussagekräftig findet, dann zugunsten des Angeklagten.
Verurteilt nicht unbedingt (je nach Beweislage und Auslegung des jeweiligen Richters). Kenne aber jemanden, den man aufgrund von 1 Personenaussage einmal für 8 Monate in U- Haft steckte. Bei manchen Richtern spielt da auch die Nationalität des zu Verurteilten eine Rolle. Nicht unbedingt aus rassist. Gründen heraus, eher aus stigmatisierten. In dem Fall meines Bekannten (Halb- Vietnamese) war es so der Fall. Auch bei vielen Russen hab ich erlebt, dass deren Strafen, höher als bei Einheimischen war. Trotz besser Sozial -/ Psychol. Prognose.