Wieso wurde ein zehnfacher, selbst komplett durchgeführter, schwerer Diebstahl mit nur drei Jahren auf Bewährung verurteilt?

6 Antworten

zu 1 Es ist eine Freiheitsstrafe von ZWEI Jahren, die für DREI JAHRE zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre, die Freiheitsstrafe selbst nur 2 Jahre.

zu 2: Das obliegt dem Richter. Was den Richter zu dem Urteil bewogen hat, das er da gefällt hat, weiß ich nicht, denn ich hab keine Urteilsbegründung vorliegen. Du hast nämlich nicht das Urteil sondern nur einen Artikel dazu verlinkt.

zu 3: Weil eine Haftstrafe bei sowas naheliegend ist. Auch eine Haftstrafe auf Bewährung IST eine Haftstrafe, ob du letztlich in den Knast kommst oder nicht, wird von vielen Faktoren bestimmt, die allein über die Tat niemand bestimmen kann.

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 21:11

Ok. Sollt mein Fall denn objektiv gesehen zu einer höheren Knast-Wahrscheinlichkeit führen ? Soll ich vorher vielleicht meine Nase umoperierten dann bekomm eich ein anderes Urteil ? :D.

Und heisst es also man kann länger als zwei Jahre Bewährung bekommen ? Ich blicke da als Jurastudent im Anfangsstadium nicht so durch

BeviBaby  07.03.2022, 21:13
@bln1993

Was ich aus dem Artikel lesen konnte ist Folgendes: Der Angeklagte gab sich geständig und überaus reumütig. Er war zu dem Zeitpunkt in einer Überaus schwierigen Situation, steckte in einem Dilemma, brauchte das Geld. Er sieht ein, dass es Unrecht war zu stehlen, doch er sah in dem Moment keinen anderen Ausweg.

Er hat eine Frau und eine kleine Tochter, durch die er in ein gewisses Verantwortungsgefüge eingebunden ist. Er gab sich vor dem Richter überaus DEMÜTIG.

DAS lese ich bei einer Aussage wie deiner eben NICHT raus.

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 21:17
@BeviBaby

Hm, aber das habe ich trotzdem in der Anhörung so formulieren lassen, denn ich bereue es tatsächlich. Ich beziehe die Reue auf die Unterwürfigkeit beim Kumpel, und dass ich überhaupt mit so einem Intensivstraftäter abgehangen habe. Ich habe auch mitgeteilt das sich es in Kauf nehme, durch den Polizei-Schock, ihn zu ignorieren und möglicherweise von ihm oder seinen Hinterleuten aufgesucht zu werden. Und bei mir ist es noch schlimmer: Ich bin nur mit meiner Mutter alleine in Deutschland. Hier habe ich niemanden mehr. Auch keine freunde.

PS auch ohne mich geht er auf die suche. Inwiefern ich kausal für die Handlungen von ihm war ist strittig

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 21:21
@BeviBaby

Vorsatz setzt Wissen UND Wollen voraus. Und ich habe an jedem schritt in der Anhörung gesagt ich wollte nach hause aber hatte angst ihm zu widersprechen weil er durch seine amphetamine unberechenbar ist

BeviBaby  07.03.2022, 21:27
@bln1993
Ich beziehe die Reue auf die Unterwürfigkeit beim Kumpel, und dass ich überhaupt mit so einem Intensivstraftäter abgehangen habe.

Das ist aber keine Reue bezüglich der Tat. Das ist Reue bezüglich des eigenen Lebenswandels, aber die Tat als solche... die bereust du nicht?

Und bei mir ist es noch schlimmer: Ich bin nur mit meiner Mutter alleine in Deutschland. Hier habe ich niemanden mehr. Auch keine freunde.

Was nicht unbedingt für ein fest eingebundenes Umfeld spricht, was aber für die Sozialprognose essentiell ist.

auch ohne mich geht er auf die suche. Inwiefern ich kausal für die Handlungen von ihm war ist strittig

Es geht aber nicht um SEINE, sondern um DEINE Handlungen... du quatschst hier die ganze Zeit von IHM, was ist denn mit DIR?

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 21:28
@BeviBaby

dann fragt der Richter wieso ich die tat bereue obwohl ich ja die tat nicht wollte ?

Und ich bin hier verwurzelt ich kenne niemanden im Ausland und hier in der Stadt ist meine uni

Wieso ich über IHN rede? Weil es wichtig sein könnte für die Beitragsleistung während der tat.

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 21:44
@BeviBaby

Es muss alles vom Richter gewürdigt werden. Viele kleine Fakten sind selbstverständlich nicht hier auf gf aufgeführt.

BeviBaby  07.03.2022, 21:50
@bln1993
dann fragt der Richter wieso ich die tat bereue obwohl ich ja die tat nicht wollte ?

Du bereust so gehandelt zu haben.

Auch wenn ich nicht wollte, dass jemand hier aufgrund eines dummen Kommentares von mir Selbstmord begeht, kann ich den Kommentar durchaus bereuen.

Auch wenn ich nicht wollte, dass Oma Edeltraut über meine Tasche stolpert, die ich auf den Boden gestellt habe, kann ich durchaus bereuen nicht mehr mitgedacht und die Tasche ggf. zur Seite gestellt zu haben.

Und ich bin hier verwurzelt ich kenne niemanden im Ausland und hier in der Stadt ist meine uni

Und du hast HIER eine Straftat begangen.

Wieso ich über IHN rede? Weil es wichtig sein könnte für die Beitragsleistung während der tat.

Nein, warum du AUSSCHLIESSLICH über ihn redest.

Aus deinem Beitrag hab ich viel gejammer gehört von wegen 'warum habe ich mich mit ihm eingelassen' und 'ich bereue mich mit ihm eingelassen zu haben', aber keine 2 Sätze Bedauern bezüglich der TAT die du verübt hast.

Du versuchst keine Verantwortung für dein wohl unstreitiges Handeln zu übernehmen, sondern wälzt die Verantwortung, die komplette Verantwortung, auf den Kumpel ab.
Auch wenn es letztlich DU warst, der gehandelt hat. Und genau das wird auch der Richter denken.

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 22:03
@BeviBaby

Ja ich bereue die tat hätte mich aber nicht getraut die tat selber zu bereuen. Ich muss ja Stringenz in meinen Aussagen haben vor dem Richter . Und j ich darf guten Gewissens über ihn reden. Ich will ein Kontrast zwischen dem Rohr-Dieb der ja alles selbst verwirklicht hat und mir, der bedroht wurde, und ich deshalb vor Ort war, während der einschlägig vorbestrafte Haupttäter mit aller Gewalt eingebrochen ist, setzen. Es kann doch nicht sein dass man mich hier auf gleicher ebene wie den Rohrdieb hebt ! und mich im Knast sieht obwohl ich hier verhältnismässig wenig zu bieten habe

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 22:07
@BeviBaby

Du hast aber den Unterschied zu meinem "nicht wollen" verstanden. Ich wurde genötigt. Laut Anhörungdokumentation wurde von mir auch aufgeführt dass er bereits ein Messer nach mir warf als er seinen willen nicht durchsetzen konnte

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 22:16
@BeviBaby

Und du sagst es - bezüglich deinem Taschen-beispiel hättest du ja mitdenken können. Und ich hätte besser nachdenken sollen , mit wem ich mich einlasse und dass ich nicht nur wegen der Chance, Mädels kennenzulernen, mich mit ihm treffen sollte

BeviBaby  07.03.2022, 22:33
@bln1993
Ich will ein Kontrast zwischen dem Rohr-Dieb der ja alles selbst verwirklicht hat und mir, der bedroht wurde, und ich deshalb vor Ort war, während der einschlägig vorbestrafte Haupttäter mit aller Gewalt eingebrochen ist, setzen.

HÖR AUF Kontraste zwischen dir und einem komplett anders gelagerten Fall zu finden. Das geht nicht nur mir auf die Nerven, sondern wird auch dem Richter total auf die Nerven gehen.

Der Rohrdieb in dem Bericht (es ist ja nicht mal ein Urteil) hat AUFRICHTIG bereut. Du druckst nur rum und schiebst deinem Kumpel alles zu, bereust aber deine Tat nicht. Und diese Tat HAST du letztlich verübt, das kannst du drehen und wenden, wie du willst.

Und nein, ich hebe dich nicht auf gleiche Ebene wie den Rohrdieb. Ich halte mehr von ihm; denn er übernimmt Verantwortung für seine Tat, er bereut aufrichtig. Du NICHT. Du versuchst dich rauszureden über deinen Kumpel. Du hättest zur Polizei gehen können oder was auch immer, aber nein, stattdessen stellst du dich hin und begehst Straftaten zusammen mit ihm... na Glückwunsch!

BeviBaby  07.03.2022, 22:34
@bln1993
Laut Anhörungdokumentation wurde von mir auch aufgeführt dass er bereits ein Messer nach mir warf als er seinen willen nicht durchsetzen konnte

Du wurdest unter Druck gesetzt die Tat zu gegehen... hast sie aber MEHRFACH begangen... und bist nie auf die Idee gekommen die Polizei zu informieren oder dich aus der ganzen Sache rauszuziehen...

BeviBaby  07.03.2022, 22:34
@bln1993

Du verstehst mein Beispiel nicht. Ich bereue MEINEN Fehler, der direkt zu einem Schaden geführt hat. Du bereust nicht die Tat selbst.

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 22:36
@BeviBaby

Ja, weil er große Leute als Hintermänner hat die, er auf mich hetzen will, wenn ich die Polizei rufe

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 22:38
@BeviBaby

Mein Fehler, mich mit ihm erneut zu treffen, ist aber genau so kausal für die Begleitung beim Diebstahl. Beziehungsweise war in dem einen Fall auch die Bedrohung-SMS kausal, dass ich daraufhin mit ihm unterwegs war

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 22:39
@BeviBaby

ich habe Hoffnungen gehabt, dass er endlich aufhört. er hat es erstens immer versprochen als er keine amphetamine intus hatte und außerdem gelang es mir Teilwiese solche besuche zu vereiteln. Als einzigen freund wollte ich mich natürlich treffen. Aber ich habe ja draus gelernt. Ich habe erfolgreich Kontakt abgebrochen und das wird auch für den Richter schön zu hören sein. Na? wieso bin ich auf einmal nicht mehr Straftäter ? So wie ich vorher auch 27 jähre lang keiner war ? Richtig. Kein toxischer freund mehr. Da werde ich lieber einsam auf Instagram Frauen anschreiben oder so

mit nur drei Jahren auf Bewährung verurteilt?

Das gibt es nicht. Die höchste Strafe, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist 2 Jahre.

Vielleicht meinst du, deine Bewährungszeit dauert 3 Jahre?

Wenn ich dich richtig verstehe, dann geht es hier um zwei vollkommen getrennte Strafprozesse:

a) Der Metalldieb

Die Urteilsbegründung steht doch im Artikel:

  • Er saß bereits drei Monaten in Untersuchungshaft.
  • Die Freiheitsstrafe wurde auf 2 Jahre festgesetzt
  • Eine Freiheitsstrafe von max. 2 Jahren kann gemäß §56 StGB noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • Die Bewährungsfrist beträgt 3 Jahre
  • Zusätzlich muss er 200 Arbeitsstunden ableisten
  • Begründung: "Der gesellschaftliche Nutzen ist größer, wenn wir sie nicht einsperren, sondern Ihnen die Möglichkeit geben zu arbeiten."

Strafmildernd wirken hier

  • das vollständige Geständnis
  • gezeigte Reue
  • geschickte Befragung durch den Rechtsanwalt
  • die Notlage, bedingt durch den Verlust des Führerscheins
  • Zeugenaussage von Freundin und Tochter

b) Dein Strafprozess

Du wirst anscheinend der mehrfachen Teilnahme an (schwerem?) Diebstahl beschuldigt.

Der Täter war dein einziger sozialer Kontakt außer deiner Mutter. Ein festes soziales Umfeld fehlt also.

Du wurdest angeblich vom Haupttäter (und seinen "Hintermännern" - wenn es die denn überhaupt gibt) unter Druck gesetzt.

Du hattest angeblich Angst vor besagtem Haupttäter, weil er unter Drogeneinfluss "unberechenbar" war.

Du hast aber trotzdem weiter an den Straftaten teilgenommen, anstatt dich abzusetzen oder zur Polizei zu gehen.

Du bereust offensichtlich nicht die Tat selbst, sondern nur den Kontakt mit dem drogensüchtigen Freund.

Und vom Jurastudium ist offenbar nicht viel hängen geblieben, sonst wüsstest Du nämlich, dass jedes Urteil individuell von den konkreten Tatumständen abhängt.

Ich kann dir nur empfehlen, dich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden.

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 23:56

Was habe ich denn getan außer fast nur rumstehen und gucken gegen meinen willen ?

Kann man eine Tat die man UNFREIWILLIG gemacht hat bereuen, ? Besonders wenn man bedroht wurde per SMS, dass man zu ihm fahren soll sonst werde ich sehen was mit mir passiert?

clemensw  08.03.2022, 00:11
@bln1993

Also "Schmiere stehen" oder juristisch gesagt: Zumindest Beihilfe, ggfs Mittäterschaft.

Und schon wieder: Du bereust deine Beziehung zum anderen Täter - nicht aber die Tat. Du hast die Beziehung sogar trotz der Straftaten aufrecht erhalten in der Hoffnung, eine Frau kennen zu lernen.

Damit sehe ich keine mildernden Gründe.

Rechtsberatung gibt dir dein Anwalt.

bln1993 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 00:26
@clemensw

Ich muss mich hier jetzt nicht rechtfertigen weil man mich hier falsch versteht. Ihr kennt euch zu wenig mit recht hier aus. Man kann mich doch verdammt noch mal nicht wie einen ungehaltenen vorbestraften Einbrecher halten. Und Beihilfe setzt Vorsatz voraus. Vorsatz beinhaltet Komponenten "Wissen" und "WOLLEN". Wollt eich die tat ? Nein.

mach mich nicht verantwortlich dafür für die Droh SMS!

Die Treffen wegen Mädels stehen nicht in Absprache mit einer Straftat. Er entscheidet sich gegen meinen willen erst im laufe des Treffens gegen meinen willen , einzubrechen.

#Sich mit Freunden zu treffen ist keine Straftat. Dass er später einbrechen will kann ich ja nicht wissen das sagt er mir ja nicht. In 90 % der treffen findet ja zum Glück keine Straftat statt

Und natürlich bereue ich ALLE TATEN. Tja, leider steht das so iM Anhörungspapier, dass ich alles zutiefst bereue:)

Es stellte sich die frage wie man UNTER ENTSCHULIGENDEM EINFLUSS etwas bereuen muss?

Der Intensivstraftäter hat alles wesentliche vor Ort gemacht. Wieso sollte ich so hoch bestraft werden ? Wegen meiner Nase? Nein.

Normalerweise ist man straffrei wenn man keinen Vorsatz hatte. Das ist die herrschende Meinung des BGH und der LITERATUR.

clemensw  08.03.2022, 07:56
@bln1993
Ihr kennt euch zu wenig mit recht hier aus

Warum stellst Du dann hier Fragen? Wenn Du unsere Meinung nicht hören willst, dann vergeudest Du nur unsere Zeit.

Alles weitere erzählen Dir jetzt die Anwälte und der Richter.

salome77  09.03.2022, 18:09
@bln1993

Laut anderer Fragen hast Du sogar das Diebesgut transportiert, also nicht nur rumgestanden.

clemensw  10.03.2022, 11:58
@salome77

Also Mittäter.

bln1993 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 23:52

Ja, danke für die Ausführung. In meinem Falle gab es keinerlei Täterwillen. Außerdem war ich unwesentlich an dem Erreichen des Ziels beteiligt. Der Haupttäter stemmte die Kellertür auf und entnahm die Gegenstände . Ich stand herum und sagte ich will nach hause. Er wurde Stimmlich aggressiv und beleidigte mich. Er schimpfte mich an, ich soll gucken ob keiner nach unten kommt.

Doch ich bin hier sozial verankert. ich habe nirgends andere Kontakte außer hier in meine Stadt. Meine Uni ist hier ebenfalls . Das mich dort keiner zum Freund nehmen wollt kann ich nicht ändern. Ich habe mich mit ihm getroffen, weil ich erhoffte, Mädels kennenzulernen. Ich habe zudem tiefste reue bei der Anhörung gezeigt und das auch mitgeteilt.

Außerdem wurden durch meine Hinweise seine ohne mich gestohlenen Sachen aus seiner Wohnung geholt. Ich klärte also weitere Straftaten OHNE MEIN BEISEIN an anderen tagen ab.

Im Paulanergarten geschehen halt seltsame Dinge.

Wuff

Du solltest mal richtig lesen. 2 Jahre Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre.

Das ist etwas ganz Anderes als das, was du geschrieben hast.

Bewährung ist max. bis zu 2 Jahren Haft möglich.